RECHTLICH ist die Sache natürlich eindeutig, FALLS der Wagen noch Garantie oder Gewährleistung hat UND nicht die vertraglich bedungene Leistung von 305 PS aufweist - dann ist das Auto eben mangelhaft und der Händler zur Nachbesserung verpflichtet. Sollte das Erreichen der vertraglich vereinbarten PS-Zahl nur mittels Software Update möglich sein, muss der Händler dies GRATIS machen. Wie heisst es so schön im Gesetz (für den Liebhaber: § 439 II BGB):
[blink][/blink]"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."[blink][/blink]