Moin zusammen, ich platziere mich einfach 'mal hier.
Bin seit diesem Dezember der Besitzer von BBS CI-R Felgen, die für meinen RS gedacht sind. Nun folgendes, kleines Problem: in der ABE zu den Felgen sind nur der Ford Focus ST Mk2 und der Ford Focus RS Mk3 vermerkt, das war mir aber von Anfang an bewusst. BBS wird sich ja schon etwas dabei gedacht haben, wieso unser Mk2 RS nicht aufgeführt ist, trotzdem bin ich direkt vom "worst case" Einzelabnahme ausgegangen.
Die Felgen sind durch KBA Nummer und halt durch die ABE definitiv für den deutschen Straßenverkehr bestimmt, der einzige Punkt an meinem Fahrzeug wäre dann wahrscheinlich die Freigängigkeit, die geprüft werden müsste. Wollte einfach 'mal rumfragen, ob jemand diesen Fall kennt; ob die Eintragung ähnlich Teilegutachten erfolgen kann oder ob tatsächlich eine Einzelabnahme fällig ist? Hintergrund ist der, ob ich zu meinem "Haus"prüfer der GTÜ gehen kann oder ob ich mich mit dem TÜV in Verbindung setzen muss.
Danke schonmal :winken: