Fragen zur Eintragung ?

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alexfr3sh

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hi,

hab mal zwei fragen in sachen eintragung und zwar:

1. bekomm ich meine tieferlegung ohne achsvermessungsprotokoll eingetragen ?

2. ich habe nun meine st felgen mit winterreifen verbaut kann man die eintragen ? weil es dafür ja keinen zettel oder ähnliches gibt wie geht man da vor ?

gruß
 
zu 1.
wenn im Gutachten steht nur mit achsermessung dann nicht. nebenbei wer legt tiefer und vermisst dann nicht neu ??????

zu 2
liegt im Ermessensbereich des prüfers ob er es einträgt
 
rh-renntechnik schrieb:
zu 1.
wenn im Gutachten steht nur mit achsermessung dann nicht. nebenbei wer legt tiefer und vermisst dann nicht neu ??????

zu 2
liegt im Ermessensbereich des prüfers ob er es einträgt

1. ohne Achsvermessung keine Chance

2. frage doch mal bei Ford direkt nach einer Unbedenklichkeitserklärung an, die ist meist kostenlos und kommt innerhalb von einer Woche ( oder wo kein Kläger da kein Richter :stock1: )
 
zu 2. Habe auf meinem die 19" Kuga-Felge montiert und abnehmen lassen. Ich hab das in die wohlwollenden Hände meines Freundlich gegeben. Und seit gestern steht dann halt drin "auch gen.: 235/35R19 91V M+S a. Ford-LM-Rad 8JX19 H2, ET 52,5mm"

Der Kuga ist ja etwas schwerer, so das der Prüfer da auch keine Bedenken hatte. Ich auch nicht. Hatte anfangs nur Bedenken das die Felge nicht an der Bremse vorbei geht.
 
ihr habt alle prüfer :) kopfschütte.... geht beides ohne probleme...

der achsvermesszettel ist dem prüfer sowas von wurscht...er hat darüber keine nachweispflicht... das heisst er muss es nicht abheften nachweisen sonstiges... es gibt keine vorgeschriebenen sollwerte... ist doch dein reifenverschleiss... sturz eh unveränderbar und spur ist reine verschleissache...

felgen : beim hersteller der felge bekommste ein festigkeitsgutachten oder in der felge selbst sind daten die ein dekraprüfer der 21 abnahme machen darf hat in einer datenbank der dekra auslesen kann ... festigkeit gegeben und traglast... reifen bzw felge freigänig? dann einzelabnahme möglich.... fertig aus
 
Bei den H&R steht nicht drin das zur Abnahme eine Spureinstellung erforderlich ist.
Ich habe meinen erst nach der Abnahme vermessen lassen.
Der Prüfer hat auch nicht danach gefragt.
Aus dem H&R Gutachten:

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Hinweise und Auflagen
IV.1. Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb:
1. Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
2. Die Federn müssen beim völligen Ausfedern des Fahrzeugs in axialer Richtung
spielfrei sein.
3. Nach erfolgter Umrüstung sind die Fahrzeuge zu vermessen.
4. Bei Fahrzeugen mit lastabhängigem Bremsdruckregler ist dieser auf das Leerniveau
neu einzustellen (gemäß Herstellerangabe).
 
xerdanny schrieb:
felgen : beim hersteller der felge bekommste ein festigkeitsgutachten oder in der felge selbst sind daten die ein dekraprüfer der 21 abnahme machen darf hat in einer datenbank der dekra auslesen kann ... festigkeit gegeben und traglast... reifen bzw felge freigänig? dann einzelabnahme möglich.... fertig aus

Sag ich doch :D Aber kaum zu glauben wieviele Händler sich da blöd anstellen und "Angst" haben. Sowas hat mich schon was Nerven gekostet!
 
Wozu brauch ich für ne Eintragung nen Händler?

Den brauch ich höchstens wenn ich hoffe, dass der nen Tüvprüfer hat der ihm wohlgesonnen ist... :mrgreen: :pfeif:

Grüße
der Gamble
 
Gamble schrieb:
Wozu brauch ich für ne Eintragung nen Händler?

Brauch ich nicht, ist aber bequemer und i hab im Moment nicht so die Zeit durchn Umzug. Mal sehen, was ich noch für Ausreden finde *g* Ich hätte auch Werkstatt meines Vertrauens schreiben können. :bigtongue:
 
rh-renntechnik schrieb:
zu 1.
wenn im Gutachten steht nur mit achsermessung dann nicht. nebenbei wer legt tiefer und vermisst dann nicht neu ??????

zu 2
liegt im Ermessensbereich des prüfers ob er es einträgt

hi,

danke erstma

klar mach ich eine achsvermessung nur bei meinem händler kostet das erstens 120€ und der hat erst einen termin in 2 wochen :lachtot: und ich wollte solange eingentlich nicht ohne eintragung rum fahren deswegen wollte ich da schonmal hin aus dem grund frage ich ob ich das protokoll vorlegen muss.

gruß
 
120 euro??? das schon derbe für bissel spur einstellen.... hilfe hilfe.... ich möcht nicht bei euch wohnen :) lach kostet bei uns weniger als die hälfte :)
 
um das hier nochmal aufzugreifen ich habe nun folgendes problem habe gerade mit ford telefoniert wegen den ST felgen ich sagen zu mir das es dafür keine freigabe gibt wegen der ET die reifengröße dürfte man fahren nur die felge nicht...ich möchte mir jetzt aber nicht noch andere felgen zulegen weil alles dran gebaut ist und perfekt passt.

was kann ich jetzt machen ?
 
alexfr3sh schrieb:
was kann ich jetzt machen ?

Wenn nix schleift zum TÜV fahren und abnehmen lassen. Entweder er schickt dich wieder vom Hof oder knöpft dir 70€ Flocken für die EIntragung ab :wallbash: .
Hab meine Winterfelgen eintragen lassen (nicht ST Felgen aber auch nur Gutachten für den ST) und hab 70€ für 10min Arbeit blechen dürfen. Dann noch 30€ für die Eintragung am Amt und alle waren glücklich :doh: .
 

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