dennyk. schrieb:
Sie hat EG aber ich fahre mit Decat
Und Gary du liegst da falsch nu weil sie EG hat heißt das nicht das sie nicht lauter sein darf..hab grade mit Hasan diesbezüglich telefoniert der mir die sache erklärt hat..
Hallo Denny,
vielleicht hast du das überlesen das ist vom
Gesetzgeberso vorgeschrieben da lässt sich nichts daran rütteln auch wenn er was anderes erzählt
NACHRÜST-AUSPUFFANLAGEN dürfen nicht lauter als das Original sein.
Mit einer EG-Betriebserlaubnis s (EG-BE), erkennbar am ein gestanzten kleinen e (plus Länderziffer), ist eine Eintragung in die Papiere nicht nötig.
Die Fälschung einer BE gilt als Straftat.
Im Kfz-Schein gibt's zwei Werte für die maximal zulässige Lautstärke: das Fahr und das Standgeräusch.
Letzteres kann bei Kontrollen durch die Rennleitung gemessen werden.
Gemessen wird drei Mal in einem Abstand von 50 Zentimetern und im 45- Grad-Winkel längs zur Auspufföffnung.
Als Drehzahl gilt die Hälfte der Nenn-Drehzahl
(falls diese über 5000 liegt, unter 5000 gelten drei Viertel).
Der lauteste der drei Messwerte gilt, davon wird eine Toleranz von fünf dB(A) abgezogen
mit anderen Worten sollte die Bull X Eg haben dann ist sie genauso laut wie vorher die Originale war mit max.2 db sollte das nicht der Fall sein dann hat sie auch keine eG Betriebserlaubnis dies gilt natürlich für alle EG Auspuffanlagen