CoyoteDuster schrieb:Habe auch den Beitrag gesehen 8)
Fakt ist, dass ein geeichtes Geschwindigkeitsmessgerät von der PTB ( Physikal Technische Bundesanstalt) bis max. ECHTEN 250 km/h zugelassen und somit in Deutschland gerichtsverwertbar ist :ja:
JEDER km/h DARÜBER WIRD DEFINITIV VERWORFEN d.h. ES GIBT KEINEN BEWEIS FÜR EINE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG JENSEITS DER 250 km/h :ja:
Die 291 km/h können (wenn überhaupt) nur mittels Wege/Zeit Berechnung durchgeführt worden sein - wobei die 1 bei der 291 km/h m.E. sehr sehr sehr unseriös erscheint :thumbs-down_new:
Selbst bei einem echten km/h Wert von über 290 müssen entsprechend so viele Toleranzen abgezogen werden, dass der besagte BMW weit über die tatsächlichen 300 km/h hätte fahren müssen :warn:
Fazit:
Die festgestellte Geschwindigkeit kann definitiv nicht sein und ist entsprechend als FAKE einzuordnen :bigtongue:
:winken:
Dir glaub ich das :thumbs-up_new: :lol: