Vorstellung des neuen Focus RS

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Ach jo.....irgendwie war ich heute schon bei Dienstag und wunder mich warum hier und auch so im Netz nix zu finden ist :doh:
Dann kann ich ja morgen schön den Livestream gucken. Gibts ne Inet Seite wo man den gucken kann?
 
Achyles schrieb:
Also wenn ab 2016 keine Klappen AGA's (Ab Werk) mehr erlaubt sind, frage ich mich warum Ford den RS mit einer vorstellt? o_O
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Schnelle-Autos-mit-lauter-Klappe-sind-nicht-mehr-erwuenscht/story/24345451
boerniRS schrieb:

Kann es sein, dass sich der Sprecher von Astra auf Art.6 Abs.5 der [link=Verordnung]http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0540&from=DE[/link] bezieht?
Dieser lautet folgendermaßen:

Der Hersteller darf keine mechanischen, elektrischen, thermischen oder sonstwie gearteten Vorrichtungen oder Verfahren,
die bei typischen Fahrbedingungen auf der Straße nicht eingesetzt werden können, ausschließlich zu dem Zweck vorsätzlich ändern,
anpassen oder einführen, dass die Anforderungen an die Geräuschemissionen im Sinne dieser Verordnung erfüllt werden
.


Dazu noch der Art.8 Abs.3 der [link=Vorschlag zur Verordnung]http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52011PC0856[/link]:

Der Fahrzeughersteller darf keine mechanischen, elektrischen, thermischen oder sonstwie gearteten Vorrichtungen oder Verfahren
ausschließlich deswegen vorsätzlich ändern, anpassen oder einführen, um die Anforderungen an die Geräuschemissionen im Sinne dieser Verordnung zu erfüllen,
wenn die Vorrichtung bzw. das Verfahren unter für ASEP geltenden Bedingungen im typischen Betrieb auf der Straße nicht eingesetzt wird.


Das würde sich nach meiner Einschätzung ja nicht generell gegen Klappenanlagen richten, sondern nur gegen jene, die nicht im typischen Betrieb eingesetzt werden können.
Ich nehme mal an, dass das Testverfahren Vollgasbeschleunigung bis in den Begrenzer nicht als typischen Betrieb definiert.
 
Die Verordnung (EU) Nr. 540/2014 regelt allgemein Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen, unabhängig von Testzyklen.

... vorbeugende Anforderungen festgelegt werden, die die Fahrbedingungen des Fahrzeugs im realen Verkehr außerhalb des Fahrzyklus der Typgenehmigung abdecken und Manipulationen zum erfolgreichen Durchlaufen der Prüfzyklen verhindern sollen.

Artikel 6

Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions — ASEP)

(1) Dieser Artikel gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, die mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind, der mit einer Erstausrüster-Schalldämpferanlage oder mit einer Austauschschalldämpferanlage, die für solche Fahrzeuge bestimmt ist, nach Anhang IX ausgerüstet ist.
(2) Die Fahrzeuge und die Austauschschalldämpferanlagen müssen die Anforderungen des Anhangs VII erfüllen.
(3) Fahrzeuge und Austauschschalldämpferanlagen gelten in Bezug auf die Anforderungen des Anhangs VII ohne weitere Prüfungen als vorschriftsgemäß, wenn der Hersteller der Genehmigungsbehörde technische Unterlagen vorlegt, die belegen, dass die Differenz zwischen der Höchstdrehzahl und der Mindestdrehzahl des Motors an der Linie BB' gemäß Abbildung 1 der Anlage zu Anhang II bei jeder Prüfbedingung innerhalb des in Anhang VII Abschnitt 2.3 definierten ASEP-Regelbereichs in Bezug auf die in Anhang II festgelegten Bedingungen einen Wert von 0,15 x S nicht überschreitet.
(4) Die Geräuschemissionen des Fahrzeugs oder der Austauschschalldämpferanlage unter typischen Straßenfahrbedingungen, die sich von den im Rahmen der Typgenehmigungsprüfung gemäß Anhang II und Anhang VII berücksichtigten Bedingungen unterscheiden, dürfen nicht wesentlich vom Prüfergebnis abweichen.
(5) Der Hersteller darf keine mechanischen, elektrischen, thermischen oder sonstwie gearteten Vorrichtungen oder Verfahren, die bei typischen Fahrbedingungen auf der Straße nicht eingesetzt werden können, ausschließlich zu dem Zweck vorsätzlich ändern, anpassen oder einführen, dass die Anforderungen an die Geräuschemissionen im Sinne dieser Verordnung erfüllt werden.
 
http://www.focus.de/auto/neuheiten/sportwagen/neuvorstellung-honda-civic-type-r-krawallmacher_id_4512984.html

270 km/h TopSpeed
 
Die Beschleunigung kann sich trotz Frontantriebs sehen lassen.
Besser als der MK2 RS.
 
Der Focus RS wird 4 Fahrmodis haben.
Normal, Sport, Track und Drift....

Gruß
Homer
 
http://jalopnik.com/the-ford-focus-rs-has-a-drift-mode-1688961482


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Verräts du auch wo? Bei gofurther.com find ich noch nix zum Livestream! Oder geht die Seite erst kurz vorher online?
 

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