Hi zusammen,
wir haben gestern unseren RS gestern zu einer kleinen Werkstatt hier in der Umgebung gebracht,
um diverse Teile einbauen zulassen. Darunter auch ddas B16 von Bilstein und die Felge Phantom-Line
von Schmidt.
Heute morgen war dann der TÜV vor Ort und hat die Abnahme vorgenommen. Das Bilstein hat er ohne Probleme abgenommen, nur die Rad-Reifen Kombination leider nicht.
Montiert wurden 8,5x19 rundherum. Vorne 235/35 und hinten 245/35.
Hier ist das Gutachten für den RS zu genau der Felge und genau dieser Kombination:
http://www.felge.de/felgen/gutachten/09-TAAP-3044-E1_1K.pdf
Die Seite ist die offizielle Homepage von Schmidt.
Das man diese Kombination so fahren kann, wurde uns vor einigen Wochen von einem TÜV-Prüfer bestätigt, da wir extra noch beim TÜV waren bevor wir die Felgen, Reifen und das Fahrwerk bestellt haben, damit dieser absegnet, dass man alle Komponenten miteinander fahren kann. Er hat uns vorgerechnet, dass diese Kombination auch vom Abrollumfang her unbedenklich ist und man sich nicht erst von Ford eine Freigabe holen muss.
Genau dieser Meinung schien der TÜV-Außendienstler von heute nicht gewesen zu sein. Er bemängelte genau diesen Abrollumfang, da dieser seiner Meinung nach zu weit abweicht und man sich dafür erst die Freigabe holen muss vom Hersteller.
Mit ziemlich dickem Hals sind wir dann eben beim TÜV aufgekreuzt. Wir mussten die Felgen wieder demontieren lassen und die originalen Felgen wieder montieren lassen. Der TÜV-Prüfer mit dem wir gesprochen hatten ist leider bis nächsten Montag im Urlaub und sein Kollege konnte uns darüber keine Auskunft geben, da er für so etwas nicht zuständig wäre und (Achtung Zitat) "Keine Ahnung" davon hätte. :doh:
Jetzt müssen wir bis Montag warten und mit dem Prüfer der uns die Zusage gegeben hat sprechen. Er hatte uns wie gesagt 100%ig zugesichter das alles kein Problem wäre.
Sorry das der Text so lang geworden ist, ich musste jetzt echt mal meinem Ärger Luft machen.
Kann evt jemand von euch mal ins Gutachten schauen und uns eine Auskunft geben.
Angeblich würde entweder 235/35 runherum oder 245/35 rundherum gelten.
Gruß
Moritz
wir haben gestern unseren RS gestern zu einer kleinen Werkstatt hier in der Umgebung gebracht,
um diverse Teile einbauen zulassen. Darunter auch ddas B16 von Bilstein und die Felge Phantom-Line
von Schmidt.
Heute morgen war dann der TÜV vor Ort und hat die Abnahme vorgenommen. Das Bilstein hat er ohne Probleme abgenommen, nur die Rad-Reifen Kombination leider nicht.
Montiert wurden 8,5x19 rundherum. Vorne 235/35 und hinten 245/35.
Hier ist das Gutachten für den RS zu genau der Felge und genau dieser Kombination:
http://www.felge.de/felgen/gutachten/09-TAAP-3044-E1_1K.pdf
Die Seite ist die offizielle Homepage von Schmidt.
Das man diese Kombination so fahren kann, wurde uns vor einigen Wochen von einem TÜV-Prüfer bestätigt, da wir extra noch beim TÜV waren bevor wir die Felgen, Reifen und das Fahrwerk bestellt haben, damit dieser absegnet, dass man alle Komponenten miteinander fahren kann. Er hat uns vorgerechnet, dass diese Kombination auch vom Abrollumfang her unbedenklich ist und man sich nicht erst von Ford eine Freigabe holen muss.
Genau dieser Meinung schien der TÜV-Außendienstler von heute nicht gewesen zu sein. Er bemängelte genau diesen Abrollumfang, da dieser seiner Meinung nach zu weit abweicht und man sich dafür erst die Freigabe holen muss vom Hersteller.
Mit ziemlich dickem Hals sind wir dann eben beim TÜV aufgekreuzt. Wir mussten die Felgen wieder demontieren lassen und die originalen Felgen wieder montieren lassen. Der TÜV-Prüfer mit dem wir gesprochen hatten ist leider bis nächsten Montag im Urlaub und sein Kollege konnte uns darüber keine Auskunft geben, da er für so etwas nicht zuständig wäre und (Achtung Zitat) "Keine Ahnung" davon hätte. :doh:
Jetzt müssen wir bis Montag warten und mit dem Prüfer der uns die Zusage gegeben hat sprechen. Er hatte uns wie gesagt 100%ig zugesichter das alles kein Problem wäre.
Sorry das der Text so lang geworden ist, ich musste jetzt echt mal meinem Ärger Luft machen.
Kann evt jemand von euch mal ins Gutachten schauen und uns eine Auskunft geben.
Angeblich würde entweder 235/35 runherum oder 245/35 rundherum gelten.
Gruß
Moritz