Ich habe mir anfang des Jahres auch einen Focus RS mk3 geholt von nem freien Händler, bei dem ich auch 1 Jahr Garantie und Gewährleistung habe, nach kurzer Zeit musste ich feststellen das einiges im argen lag mit dem Focus.
So zum Beispiel als erstes die Start/Stop Funktion nicht gegeben war und als ich beim Autowaschen war, im Anschluss dies nicht mehr ansprang. Ursache: falsche Batterie montiert, zu klein dimensioniert und nicht Start/Stop geeignet.
Weiter gings dann mit dem Navi, welches keine Sprachausgabe hatte und sich auch nicht updaten lies, hab dies auch schon in entsprechenden Threads geschrieben und verfolgt, wo ich natürlich nochmal DANKE an alle sagen wollte für eure Unterstützung, den Ursache hierfür ist der zu kleine Speicher des US Sync3 (32GB anstatt 64GB in der EU Version)
Nach ca 500km hatte ich dann plötzlich einen Reifenplatzer auf der Autobahn, wobei mir der Händler beim Kauf versichert hat, das alle Reifen nagelneu sind.
Weiter gings dann als es wärmer wurde und bei nem schawrzen Auto man viel schneller ins schwitzen kommt, also Klimaanlage an....keine Funktion, keine Abkühlung, hiess für mich schmoren im eigenen Saft....Ursache Klimakühler defect
Da warengerade mal eineinhalb Monate vergangen zum Kauf des Focus....natürlich habe ich alle Mängel angezeigt beim Händler und er hat mich immer nur vertröstet das er sich kümmern will, auch die Auslagen übernimmt von bereits in eigenregie getauschter Batterie gegen die richtige und Kauf des neuen Reifens.....aber nichts ist passiert, irgendwann hat er auf meine Anrufe und Nachrichten garnicht mehr reagiert. Nachdem ich dann den Focus zu Ford in die Werkstatt gebracht habe aufgrund der Rückrufaktion mit ZKD und ZK, wo beides gewechselt wurde, hab ich auch gleich in Autrag gegeben die Klimaanlage reparieren zu lassen. DIe Kosten hierfür habe ich nun auch noch vorgestreckt.
Bin vor gut nem Monat zum Anwalt weil ich mir das nicht bieten lassen wollte und jetzt muss der Händler den Focus zurücknehmen und nimmt ihn auch zurück gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises.
Denn laut einem Beschluss des BGH ist ein Händler dazu verpflichtet wenn innerhalt des ersten halben Jahres Mängel entstehen oder angezeigt werden die in Summe 5% des Kaufpreises übersteigen, man davon augeht das diese schon zum Kauf des Fahrzeugs bestanden!
Somit geht der Focus bis spätestens 30.9. wieder zurück an den Händler und ich werde mich aufmachen adequaten Ersatz zu finden. Manchmal ist einem das Leben wohl doch gut gesonnen!!