Also dann will ich mich auch nochmal auf die Diskussion einlassen...
In einem Punkt hat Dacapo recht, das sich die Fahrzeughöhe verändert...alles was darüber hinausgeht, hat er leider unrecht.
Die Fahrzeughöhe wird in diesem Fall ja nicht von den Federn bzw. Federbeinen vorgegeben, sondern von der Rad-/Reifenkombination.
Wenn ich etwas am Fahrwerk ändere, sprich andere Federn einbaue, verändere ich den Sturz und die Spur, soweit richtig. Derweil man bei Ford aber den Sturz nicht korrigieren kann, kann man diesen getrost aussen vor lassen. Die Spur wird in soweit verändert, das du das Absenken des Aufbaus, in Richtung Vorspur geht. Sprich die an dem Punkt wo die Spurstangen an den Achsschenkel gehen steht das Rad weiter aussen, als auf der der anderen Seite. Dieses ist durch eine Achsvermessung zu beheben, da die Reifen sonst auf der Aussenseite mehr ablaufen als auf der Innenseite (bei höherlegung ist es genau anders herum).
Die Felgengröße ist hierbei völlig irrellevant, da der Abstand zwischen Radnabe und Fahrzeugaufbau sich nicht verändert, sprich man hat keine Veränderung der Spur-/Sturzwerte. völlig egal, ob man man nun 16" oder 20" montiert, dieses Maß bleibt bei allen Kombinationen gleich. und erst wenn sich dieses Maß wieder ändert und sich somit (übertrieben gesprochen), der Achsschenkel aus der Spur rausdreht, erst dann ist das Fahrzeug neu zu vermessen.
Ich hoffe, ich konnte es so erklären, das auch nicht-Kfz-Mechaniker es halbwegs verstanden haben
PS: Wenn eine Achsvermessung mit anderen Felgen erforderlich wäre, dann würde dies auch unter Garantie im Gutachten stehen
so wie es bei Tieferlegungen auch drin steht.