robotti
Well-known member
Ich will auch, immerhin fahr ich ja schon seit einer geraumen Zeit mit besagten Heckleuchten.
ole schrieb:Ich bin KFZ Prüfer in Deutschland
Also von meiner Seite aus, ist da nichts zu beanstanden, hab die Leuchten live beim User Yoshi gesehen und die Leuchtstärke war ausreichend für meine geeichten Prüferaugen
Wenn da ein E-Prüfzeichen (egal ob EG oder ECE) drauf ist, muss man dir nachweisen, dass etwas illegal ist. Selbst wenn da etwas illegal ist, kann man dir (sofern du nichts dran geändert hast) da nichts vorwerfen. Der Händler wird dann in Regress genommen und der wird sich dann auf den Hersteller beziehen usw.
Nur der Form halber: Das ist keine Rechtsberatung und ich kann mich auch Irren, aber so wurde es mir von Kollegen und einem amtlich anerkannten des TÜV-Süd bestätigt.
Dieser TÜV'ler sucht für mich auch noch, ob in deren Datenbank was bezüglich der Genehmigung steht.
Grundsätzlich gilt nämlich auch für uns, das wir bei so genehmigten Teilen dem Kunde nachweisen müssen, dass das nicht konform ist. Deswegen gibt es da auch keine tiefere Prüfung bezüglich der Gültigkeit, auch seitens des KBA (oder der je nach Land zuständigen Stelle) nicht.
Ich hoffe das war nicht zu konfus :ugly:
P.S.: Schriftlich wirst du nichts vom TÜV bekommen, in den Ameisenhaufen setzt sich niemand freiwillig. Allerhöchstens ein schwammig formuliertes Gutachten das eine "In-Etwa Wirkung" bescheinigt. Für was handfestes müsste das Teil an ein Lichttechnisches Institut (in Deutschland sitzt das zB in Karlsruhe)
Sphere schrieb:Den Einsatz im Straßenverkehr kann man sehr wohl deiner Verantwortung zuschieben wenn die Leuchten Illegal sind, da du Halter des Fahrzeuges bist und die Leuchten montiert hast, bzw mindestens mal ne Montage beauftragt hast. Da wird auch kein Hersteller herangezogen, wenn's ums erlöschen der Betriebserlaubnis geht.
P.S. In diesem Fall kann das jeder gern als Rechtsberatung ansehen, Irrtum ausgeschlossen wie die Versicherungsrechtliche Haftung ist wird dann je nach Einzelfall und den damit verbundenen Folgen entschieden.
Sphere schrieb:ole schrieb:Ich bin KFZ Prüfer in Deutschland
Also von meiner Seite aus, ist da nichts zu beanstanden, hab die Leuchten live beim User Yoshi gesehen und die Leuchtstärke war ausreichend für meine geeichten Prüferaugen
Wenn da ein E-Prüfzeichen (egal ob EG oder ECE) drauf ist, muss man dir nachweisen, dass etwas illegal ist. Selbst wenn da etwas illegal ist, kann man dir (sofern du nichts dran geändert hast) da nichts vorwerfen. Der Händler wird dann in Regress genommen und der wird sich dann auf den Hersteller beziehen usw.
Nur der Form halber: Das ist keine Rechtsberatung und ich kann mich auch Irren, aber so wurde es mir von Kollegen und einem amtlich anerkannten des TÜV-Süd bestätigt.
Dieser TÜV'ler sucht für mich auch noch, ob in deren Datenbank was bezüglich der Genehmigung steht.
Grundsätzlich gilt nämlich auch für uns, das wir bei so genehmigten Teilen dem Kunde nachweisen müssen, dass das nicht konform ist. Deswegen gibt es da auch keine tiefere Prüfung bezüglich der Gültigkeit, auch seitens des KBA (oder der je nach Land zuständigen Stelle) nicht.
Ich hoffe das war nicht zu konfus :ugly:
P.S.: Schriftlich wirst du nichts vom TÜV bekommen, in den Ameisenhaufen setzt sich niemand freiwillig. Allerhöchstens ein schwammig formuliertes Gutachten das eine "In-Etwa Wirkung" bescheinigt. Für was handfestes müsste das Teil an ein Lichttechnisches Institut (in Deutschland sitzt das zB in Karlsruhe)
Den Einsatz im Straßenverkehr kann man sehr wohl deiner Verantwortung zuschieben wenn die Leuchten Illegal sind, da du Halter des Fahrzeuges bist und die Leuchten montiert hast, bzw mindestens mal ne Montage beauftragt hast. Da wird auch kein Hersteller herangezogen, wenn's ums erlöschen der Betriebserlaubnis geht.
P.S. In diesem Fall kann das jeder gern als Rechtsberatung ansehen, Irrtum ausgeschlossen wie die Versicherungsrechtliche Haftung ist wird dann je nach Einzelfall und den damit verbundenen Folgen entschieden.
ole schrieb:Sphere schrieb:ole schrieb:Ich bin KFZ Prüfer in Deutschland
Also von meiner Seite aus, ist da nichts zu beanstanden, hab die Leuchten live beim User Yoshi gesehen und die Leuchtstärke war ausreichend für meine geeichten Prüferaugen
Wenn da ein E-Prüfzeichen (egal ob EG oder ECE) drauf ist, muss man dir nachweisen, dass etwas illegal ist. Selbst wenn da etwas illegal ist, kann man dir (sofern du nichts dran geändert hast) da nichts vorwerfen. Der Händler wird dann in Regress genommen und der wird sich dann auf den Hersteller beziehen usw.
Nur der Form halber: Das ist keine Rechtsberatung und ich kann mich auch Irren, aber so wurde es mir von Kollegen und einem amtlich anerkannten des TÜV-Süd bestätigt.
Dieser TÜV'ler sucht für mich auch noch, ob in deren Datenbank was bezüglich der Genehmigung steht.
Grundsätzlich gilt nämlich auch für uns, das wir bei so genehmigten Teilen dem Kunde nachweisen müssen, dass das nicht konform ist. Deswegen gibt es da auch keine tiefere Prüfung bezüglich der Gültigkeit, auch seitens des KBA (oder der je nach Land zuständigen Stelle) nicht.
Ich hoffe das war nicht zu konfus :ugly:
P.S.: Schriftlich wirst du nichts vom TÜV bekommen, in den Ameisenhaufen setzt sich niemand freiwillig. Allerhöchstens ein schwammig formuliertes Gutachten das eine "In-Etwa Wirkung" bescheinigt. Für was handfestes müsste das Teil an ein Lichttechnisches Institut (in Deutschland sitzt das zB in Karlsruhe)
Den Einsatz im Straßenverkehr kann man sehr wohl deiner Verantwortung zuschieben wenn die Leuchten Illegal sind, da du Halter des Fahrzeuges bist und die Leuchten montiert hast, bzw mindestens mal ne Montage beauftragt hast. Da wird auch kein Hersteller herangezogen, wenn's ums erlöschen der Betriebserlaubnis geht.
P.S. In diesem Fall kann das jeder gern als Rechtsberatung ansehen, Irrtum ausgeschlossen wie die Versicherungsrechtliche Haftung ist wird dann je nach Einzelfall und den damit verbundenen Folgen entschieden.
Dann muss ich meine technische Leitung wohl zurechtweisen ? Auf welchem Wissen fußt deine Behauptung ? Bist du Anwalt ? Sachverständiger ? Polizist ?
Kaufst du so auch Reifen ? Die sind nämlich auch nur Typgenehmigt und mit Prüfzeichen, muss der Prüfer/Polizeibeamte nachweisen dass was illegal ist.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, in einem Fall wir du ihn hier aber hinstellst, muss man von arglistiger Täuschung/Betrug ausgehen, sofern man nicht selber an den Teilen rumgpfuscht hat.
Solang empfehle ich erstmal die StVZO als Literatur, genauer Paragraph 53. Für die technische Ausgestaltung die ECE Regelungen R1 bis R8.
Gruß
Ole
Sphere schrieb:Um deine Frage zu beantworten, Polizist.
Und nein ich muss dir nichts nachweisen, du als Halter hast die Pflicht den ordnungsgemäßen Zustand deines PKW nachzuweisen, da du für dessen Zustand verantwortlich bist.
Habe ich Zweifel daran, hast du den Nachweis zu erbringen, erfolgt dies nicht kann das Fahrzeug ja im Notfall vorgeführt werden, wobei ich persönlich solche Sachen mittels Lichtbildern oder ggfs. vorhandenen Teilenummern KBA/ABE/EG-Typengenehmigung usw. mit dem TÜV-Süd abkläre, da eine sofortige Stilllegung/Vorführung/vor Ort ausbauen wie manche es handhaben nicht immer notwendig ist. Denn Anzeigen kannste im Nachhinein problemlos alles, sobald es Bilder und zwei Beamte als Zeugen gibt und auch dann musst du der entsprechenden Bußgeldbehörde nachweisen, dass zum Kontrollzeitpunkt alles den Gesetzmäßigkeiten entsprach.
Aber wie schon gesagt, dass E Prüfzeichen wird zugeteilt und für diese Zuteilung gibt es auch einen Nachweis für jedes Produkt. Und sollte es Zweifel geben im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls mit Versicherungshaftung, sollte der Hersteller dir diesen Nachweisen vorlegen können, damit du ggfs. eintretende Regressansprüche auf Grund nicht gesehener Lichter von dir weisen kannst. Mitzuführen hast du für zulässige Leuchten mit E-Zeichen nichts.
P.S. und wer die Augen rollen will darf das gerne machen, mir persönlich ist das ziemlich egal, nur sollte keiner weinen wenn der Ernstfall mal eintritt und sagen "ich habe gelesen das der Hersteller Schuld ist und jetzt muss der doch alles übernehmen"
Und wer dann gerne den Hersteller mit ins Bot nehmen möchte kann das ja mal in nem Zivilrechtsprozess versuchen, würde mich auch mal interessieren wie lange sowas geht mit Firma XY in Südkorea. Der Verkäufer hier in Deutschland wird da nämlich zu 99 % nicht belangt, soviel kann ich euch zumindest aus den mir bekannten Fällen sagen.
ole schrieb:Sphere schrieb:Um deine Frage zu beantworten, Polizist.
Und nein ich muss dir nichts nachweisen, du als Halter hast die Pflicht den ordnungsgemäßen Zustand deines PKW nachzuweisen, da du für dessen Zustand verantwortlich bist.
Habe ich Zweifel daran, hast du den Nachweis zu erbringen, erfolgt dies nicht kann das Fahrzeug ja im Notfall vorgeführt werden, wobei ich persönlich solche Sachen mittels Lichtbildern oder ggfs. vorhandenen Teilenummern KBA/ABE/EG-Typengenehmigung usw. mit dem TÜV-Süd abkläre, da eine sofortige Stilllegung/Vorführung/vor Ort ausbauen wie manche es handhaben nicht immer notwendig ist. Denn Anzeigen kannste im Nachhinein problemlos alles, sobald es Bilder und zwei Beamte als Zeugen gibt und auch dann musst du der entsprechenden Bußgeldbehörde nachweisen, dass zum Kontrollzeitpunkt alles den Gesetzmäßigkeiten entsprach.
Aber wie schon gesagt, dass E Prüfzeichen wird zugeteilt und für diese Zuteilung gibt es auch einen Nachweis für jedes Produkt. Und sollte es Zweifel geben im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls mit Versicherungshaftung, sollte der Hersteller dir diesen Nachweisen vorlegen können, damit du ggfs. eintretende Regressansprüche auf Grund nicht gesehener Lichter von dir weisen kannst. Mitzuführen hast du für zulässige Leuchten mit E-Zeichen nichts.
P.S. und wer die Augen rollen will darf das gerne machen, mir persönlich ist das ziemlich egal, nur sollte keiner weinen wenn der Ernstfall mal eintritt und sagen "ich habe gelesen das der Hersteller Schuld ist und jetzt muss der doch alles übernehmen"
Und wer dann gerne den Hersteller mit ins Bot nehmen möchte kann das ja mal in nem Zivilrechtsprozess versuchen, würde mich auch mal interessieren wie lange sowas geht mit Firma XY in Südkorea. Der Verkäufer hier in Deutschland wird da nämlich zu 99 % nicht belangt, soviel kann ich euch zumindest aus den mir bekannten Fällen sagen.
Da stimme ich dir voll und ganz zu.
Nur ist es numal so, dass weder mein Laden (GTÜ), noch der TÜV Süd bisher diese Genehmigung in der Datenbank hat(mehr Netzwerk hab ich leider noch net). Wenn der Hersteller/Importeur dann auch noch blockt, wie willst du dann an den Zettel rankommen ? Zivilklage vor dem EuGH ?
Verlangst du auch die Nachweise der CE Kennzeichnung auf Elektroartikeln ? Die Bestätigung der BNetzAgentur, dass dein Smartphone die geltenden Bestimmungen erfüllt ? Das ist auch alles relevant wenns mal "Kracht".
Ich finde es auch Scheisse, dass ich dazu nichts finde. Aber selbst wenn, was will ich mit einem in dänisch (E13 müsste DK sein) verfassten Prüfzeugnis/Gutachten ? Sprichst du alle im ECE Raum vertretenen Sprachen ?
Als ich das erste mal Fahrwerksfedern mit EG-Typgenehmigung gesehen hab, wollte ich auch erstmal ein Gutachten. Tja, gabs net, Technische Leitung sagt: Musst du akzeptieren wenn technisch iO
Und beurteilen kann das bei diesen Leuchten halt auch nur eine darauf spezialisierte Institution
Kann mir bitte mal jemand das besagte Video, dass zu diesem Diskurs geführt hat, rauskramen ? Bin am Handy
Edit: Schwachsinn entfernt
Sphere schrieb:Da bin ich deiner Meinung, deshalb fahre ich sie selber und mach mir auch keine Platte so lange das Prüfzeichen drauf ist, da ich auch weiss das kaum jemand etwas ankreiden wird auch wenn es die Möglichkeit gibt seitens Polizei/Prüfstelle. Es ging ja nur drum das sich jemand rechtlich absichern wollte mit den Leuchten und ich denke das wird so nicht möglich sein zum aktuellen Stand. Und der Hersteller wird schon wissen warum das Papier nirgends aufzutreiben ist :mrgreen:
Mozll schrieb:Angekommen bei mir. :mrgreen:
Qualität ist Top.
E Kennzeichnungen vorhanden.
rost:
ole schrieb:Mozll schrieb:Angekommen bei mir. :mrgreen:
Qualität ist Top.
E Kennzeichnungen vorhanden.
rost:
Sauber :thumbs-up_new:
Hast du dein Auto überhaupt schon ? :ugly:
Scibby schrieb:Hi Mozll,
Nur um ganz sicher zu gehen wollte ich kurz nach Deiner Bestätigung fragen, ob Deine LED Rückleuchten folgendem Artikel entsprechen:
Quantitec
LED-BAR-Rückleuchten SET für Ford Focus MK3 (DYB, 2014-) 5-Türer CHROM/SMOKE
Artikel-Nr.: RL-FFO35DN-CS-BAR
Vielen Dank
Scibby schrieb:Hi Mozll,
Perfekt, habe auch die red/smoked LEDs bei Quantitec gefunden, liegen aktuell bei 199,99€.
Sieht man sich die Bilder an, so sollte die LEDs trotzdem hell genug sein, werde sie auf jedenfall bestellen, man kann ja immer wieder auf die originalen Rücklichter zurückbauen.
Hast Du übrigens heute Deinen RS in Empfang nehmen dürfen, war ja für den 2. Dezember geplant ?
Scibby schrieb:Hi Mozll,
Perfekt, habe auch die red/smoked LEDs bei Quantitec gefunden, liegen aktuell bei 199,99€.
Sieht man sich die Bilder an, so sollte die LEDs trotzdem hell genug sein, werde sie auf jedenfall bestellen, man kann ja immer wieder auf die originalen Rücklichter zurückbauen.
Hast Du übrigens heute Deinen RS in Empfang nehmen dürfen, war ja für den 2. Dezember geplant ?
Enter your email address to join: