Informative Mail zum Thema Auspuffanlagen

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rh-renntechnik

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,,Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie bereits in Ihrer Mail beschreiben, gehören Schalldämpferanlagen zu den europäisch harmonisierten Produkten. Die Technischen Dienste erstellen daher weder Teilegutachten noch stellt das KBA ABE´sen für Schalldämpfer aus. Da die Prüfgrundlagen identisch sind, nutzen die Hersteller dann natürlich die in ganz Europa geltende EG-Genehmigung. Aufgrund einer gesetzlichen Besonderheit in Deutschland, nämlich der Regelung für den amtlich anerkannten Sachverständigen, können in Deutschland Einzeleintragungen vorgenommen werden. Manufakturen oder Kleinstserienhersteller nutzen diese Möglichkeit derzeit noch. Doch auch hier ist die Vorgabe, dass die Anlagen die jeweils gültigen Geräusch- und Emissionsvorschriften erfüllen. Die Prüf-/eintragungskosten sind daher nicht unerheblich und können den Wert der Schalldämpferanlage durchaus überschreiten – insbesondere wenn es um Euro 5 oder Euro 6 Fahrzeuge geht. Werden „grenzwertige“ Anlagen eingetragen, deren Geräusche sich durch die Nutzung z.B. im Laufe der Jahre verschlechtert und dadurch die EU-Grenzwerte überschritten werden, kann dieser Sachverhalt im Rahmen einer HU durchaus zu einem „erheblichen Mangel“ führen.

Unabhängig von der derzeit noch geltenden Regelung für die Prüfung von Austauschschalldämpfern wird in Kürze die Novellierung der EU Richtlinie R59 mit erheblich umfangreicheren Prüfregularien anstehen. Die Prüfkosten werden dann nicht mehr wirtschaftlich auf eine einzelne Anlage oder auf nur sehr geringe Stückzahlen umzulegen sein. Daher ist davon auszugehen, dass mit in Kraft treten der neuen R59 Regelung die Einzelabnahmen von Sportauspuffanlagen in Deutschland deutlich zurückgehen wird.

Die neue Geräuschregelung für Schalldämpferanlagen wird durch die UN ECE geregelt sein und damit für mehr als 40 Staaten gültig sein. Das Interesse der Staatengemeinschaft hinsichtlich Geräusch und Emissionsreduzierung war derart „geschlossen“, sodass die Interessen der betroffenen Industrie kaum berücksichtigt wurden. Insbesondere die mit der neuen R59 einhergehenden Prüfkosten für Austauschhalldämpfer wird ca. das 3 – 5 fache der bisherigen Prüfkosten verschlingen.

Wir hoffen mit diesen Angaben gedient zu haben. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, melden Sie sich gerne wieder.



Herzliche Grüße

VDAT - Verband der Automobil Tuner

Harald Schmidtke

Geschäftsführer VDAT


hier noch der Link zum Thema Auspuff
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/un-ece-regelungen.html?nn=58354#doc20394bodyText3
 
Vielen Dank für die Info!

Also wenn ich das lese....dann... :warn: :selbstmord: :thumbs-down_new:

Warten wir es aber einfach mal ab was kommt...
 
ray, danke fuer die erklaerungen.
Wird die neue regelung nur fuer neue aga gelten, die ab einem bestimmten stichtag auf den markt kommen und behalten die alten eingetragenen aga weiterhin ihre gueltigkeit?
 
Nobby,
diese Info gabs da auch noch zu


Bestehende Eintragungung von Auspuffanlagen auch vor 2005 die die nach Aktuellem Stand in einer HU(AU) zu laut auffallen gelten Tatsächlich als Erheblicher Mangel und die TÜV Plakette wird nicht Zugeteilt !


Somit müssen die Besitzer von diesen Fahrzeugen auf eigene Kosten nachbessern.
Sprich E Geprüfte Vorschalldämpfer etc. nachrüsten und diese dann für die Teurern gebühren in Verbindung mit ihrer schon Eingetragenen Auspuffanlagen abnahmen lassen.
 
Merci.
Bin soeben mal die r59 ueberflogen, allerdings eine alte von 2006. Da wird einem ja schwindelig. Da kann man ja kaum glauben, dass ueberhaupt etwas eingetragen wird.
 

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