Eingetragen heißt noch lange nicht erlaubt... !!!

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Anonymous

Guest
Da es immer wieder zu Fragen wegen eingetragenen Teilen kommt... stelle ich hier mal kurz paar Fakten zusammen... Ich belehre hier KEINEN damit... und mir ist es auch völlig egal, wie und was einer an seinem Auto macht... :
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also mal kurz mit einfachen Worten... nicht alles was eingetragen wurde ist erlaubt !

Entweder lag ein falsches Gutachten vor... so wie bei den 20er Platten...
Oder der Prüfer wurde getäuscht...
oder der Prüfer hatte keine Ahnung
oder der Prüfer hat Geld dafür bekommen
oder der Prüfer.. hat sich geirrt...

oder die Gesetzte haben sich geändert... (Beispiel: Haubenverschüsse.... früher erlaubt... auch mit Splint... seit zwei Jahren verboten... auch wenn eingetragen)

Das alles kann möglich sein...

Ein Polizist...der sich auskennt... schleppt Dich dann sofort noch mal zum TÜV...wo dann sehr genau geprüft wird, (von Ausgesuchten Sachverständigen) ob es erlaubt ist...oder bei einem Unfall... ein Sachverständiger der sich auskennt... usw

Dann bist Du dran... auch wenn fälschlicher Weise eingetragen... UNWISSENHEIT, schützt nicht vor Strafe !!!!!


Wenn Du trotzdem etwas Eingetragen haben möchtest... was kein Gutachten hat... musst Du zur Einzelabnahme... wo Du dann zb ..bei Spurverbreiterungen... auch ein Material Festigkeitsgutachten vom Tüv vorlegen musst... Kosten dafür mehrere TAUSEND Euro !!!

Und für die 20er Platten, gibt es zB kein Gutachten von H&R !!!!!!

Deshalb kriegt man auch so schwer andere Bremsscheiben... den Herstellern ist das Materialgutachten zu teuer... oder bestehen es nicht...

usw usw

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Erlöschen der Betriebserlaubnis

Entscheidende und immer noch geltende Vorschrift ist § 19 Abs. 2 StVZO:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,



2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder



3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Auch wenn die Änderung in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde !

Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, gilt, dass das Fahrzeug stillzulegen ist, wenn nicht ein neues Sachver-ständigengutachten beigebracht wird, aus welchem hervorgeht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO/FZV entspricht.

Wichtig ist, dass die Betriebserlaubnis nur dann erlischt, wenn eine der unter den obigen Ziffern genannten Voraussetzungen vorliegt.



Besonders hervorzuheben ist, dass Änderungen dann vorliegen, wenn willentlich Teile hinzugefügt, entfernt ausgetauscht und/oder verändert wurden. Ändert sich zum Beispiel das Abgasverhalten negativ dadurch, dass bei einem so genannten Absorbationsschalldämpfer das Dämmmaterial durch Verschleiß seine Funktion nicht mehr optimal erfüllt, so erlischt die Betriebserlaubnis nicht und der Mangel ist zu beseitigen.



Verhalten bei Kontrolle durch die Polizei:

Soweit die Eintragung noch nicht in den Papieren bei der Zulassungsstelle erfolgte, sind die notwendigen Unterlagen, wie die Bestätigung der Anbauabnahme und das Teilgutachten mitzuführen. Liegt ein so genanntes E-Prüfzeichen vor, kann eigentlich nur angeraten werden entsprechende Unterlagen(Übereinstimungserklärung des Herstellers) in Kopie mitzuführen, um Unklarheiten vor Ort sofort auszuräumen. Aufpassen: Das E-Prüfzeichen muss fest auf dem Zubehörteil angebracht sein. Irgendwelche Bestätigungen des Herstellers oder Händlers ohne ein E-Prüfzeichen, die behaupten, auch ohne E-Prüfzeichen oder sonstiges Prüfzeugnis sei das Teil „legal“, sind häufig vollkommener Unsinn. Dann erlischt die BE und als Folge kann man zivilrechtlich den Verkäufer des Teils in Haftung nehmen. Punkte etc. gibt es trotzdem.

Auf Grund des verfassungsmäßigen Grundsatzes, dass sich niemand selbst belasten muss, hat grundsätzlich jeder das Recht, zu den ihm gegenüber von der Polizei erhobenen Vorwürfen (sei es wegen eines möglichen Bußgeldbescheides oder einer möglichen Straftat, wie Fahren ohne Führerschein oder Fahren ohne Versicherung) zu schweigen. Normalerweise hat die Polizei darüber zu belehren, dass Ermittlungen eingeleitet werden und dass man das Recht hat zu schweigen und sich nicht einlassen muss.

Hat die Polizei Zweifel, ob die am Fahrzeug vorgenommen Modifizierungen trotz Eintragung nicht legal sind kommt es zur...

Beschlagnahme/Sicherstellung


Es sind hier zunächst zwei Dinge zu unterscheiden:


Ergeben die polizeilichen Untersuchungen, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen ist, so hat die Straßenverkehrsbehörde für eine Stilllegung des Fahrzeugs Sorge zu tragen.

Liegen auf Grund unzulässiger Umbauten am Fahrzeug Straftaten oder auch Ordnungswidrigkeiten vor, so kann im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens, wenn Gefahr im Verzug ist zunächst ohne richterlichen Beschluss, das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Voraussetzung dafür ist ferner, dass der Beschuldigte das Fahrzeug nicht freiwillig heraus gibt und die Maßnahme verhältnismäßig ist (z.B. Originalauspuff kann zügig im Austausch montiert werden kann, sodass nur der „Renntopf“ beschlagnahmt wird).

Das Fahrzeug wird dann einer Prüforganisation zum Nachprüfen der Eintragung über stellt.
Zum Beispiel um Eine Fahrgeräuschmessung zu Veranlassen.

Selbst eine eingetragene Schalldämpferanlage mit E-Nummer darf nicht lauter sein als die Eintragung Fahrgeräusch/Standgeräusch im Fahrzeugschein es gebietet! Eine Toleranz von 3 dB ist noch zulässig.

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Sehr guter Beitrag!! :thumbs-up_new: :bravo:

Vielleicht als kleine Ergänzung zum Thema ich muss mich einlassen zum Sachverhalt oder nicht und zur Prüfung durch einen Sachverstädigen:

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens oder Betroffener eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens muss derjenige, wie Fan schon richitg geschrieben hat, nicht aktiv an der Aufklärung mitwirken. Was man allerdings muss, ist seine Personalien vollständig und korrekt angeben. Tut man dies nicht steht dann eventuell die nächste Ordnungswidrigkeitenanzeige ins Haus oder es werden Folgemaßnahmen getroffen die das ganze unnötig verlängern und vieleicht auch nicht immer ganz angenehm für den Betroffenen sein können.

Und noch kurz zu dem Sachverständigen. Findet der nix trägt die Kosten die Behörde. Findet der doch was darf man den gleich mitbezahlen.

Das wars von meiner Seite dazu. :)

Wie gesagt, Top Beitrag :thumbs-up_new:

Grüße

der Gamble :)
 
Und für die 20er Platten, gibt es zB kein Gutachten von H&R !!!!!!

Wenn ich auf der Homepage von H&R auf die pdf-Datei neben der 20mm-Spurverbreiterung klicke erhalte ich aber doch ein entsprechendes Teilegutachten.

Oder sehe ich da jetzt irgendwas falsch??

EDIT:
Nicht das es zu Mißverständnissen kommt:
Wenn ich als Käufer von Marken-Tuningartikeln mich auf entsprechende vorhandende Gutachten verlasse, die Anbauten dann damit beim TÜV eintragen lasse und dann irgendwer irgendwie feststellt das dass Gutachten falsch ist mache ich was???
Aus- bzw. abbauen, warten bis ein neues Gutachten vorliegt dessen Korrektheit ich wieder in Frage stellen muss??
Der Käufer z.B. von Spurplatten der seiner Pflicht der Eintragung nachkommt kann doch im Falle eines Falles nicht der "gea******" sein!!

Weiterhin gibt es noch das schöne Beispiel der guten alten "Bullenfänger" an Geländewagen!!
Diese konnte/durfte man früher nachrüsten, mussten aber in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Heute sind sie verboten!! Allerdings wirst du niemals bei einer Kontrolle o.ä. aufgefordert diese Teile wieder zu entfernen, auch wenn sie aktuell nicht mehr zulässig sind. Dies bezieht sich ja nur auf gewollte neue Eintragungen!!

Wenn Du trotzdem etwas Eingetragen haben möchtest... was kein Gutachten hat... musst Du zur Einzelabnahme... wo Du dann zb ..bei Spurverbreiterungen... auch ein Material Festigkeitsgutachten vom Tüv vorlegen musst... Kosten dafür mehrere TAUSEND Euro !!!
Vorhandenes Vergleichsgutachten reicht auch aus!!
 
HaRo-RS schrieb:
Und für die 20er Platten, gibt es zB kein Gutachten von H&R !!!!!!

Wenn ich auf der Homepage von H&R auf die pdf-Datei neben der 20mm-Spurverbreiterung klicke erhalte ich aber doch ein entsprechendes Teilegutachten.

Oder sehe ich da jetzt irgendwas falsch??


Jetzt geht's los :popcorn_essen:
:pfeif:
 
HaRo-RS schrieb:
Und für die 20er Platten, gibt es zB kein Gutachten von H&R !!!!!!

Wenn ich auf der Homepage von H&R auf die pdf-Datei neben der 20mm-Spurverbreiterung klicke erhalte ich aber doch ein entsprechendes Teilegutachten.

Oder sehe ich da jetzt irgendwas falsch??

EDIT:
Nicht das es zu Mißverständnissen kommt:
Wenn ich als Käufer von Marken-Tuningartikeln mich auf entsprechende vorhandende Gutachten verlasse, die Anbauten dann damit beim TÜV eintragen lasse und dann irgendwer irgendwie feststellt das dass Gutachten falsch ist mache ich was???
Aus- bzw. abbauen, warten bis ein neues Gutachten vorliegt dessen Korrektheit ich wieder in Frage stellen muss??
Der Käufer z.B. von Spurplatten der seiner Pflicht der Eintragung nachkommt kann doch im Falle eines Falles nicht der "gea******" sein!!

Weiterhin gibt es noch das schöne Beispiel der guten alten "Bullenfänger" an Geländewagen!!
Diese konnte/durfte man früher nachrüsten, mussten aber in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Heute sind sie verboten!! Allerdings wirst du niemals bei einer Kontrolle o.ä. aufgefordert diese Teile wieder zu entfernen, auch wenn sie aktuell nicht mehr zulässig sind. Dies bezieht sich ja nur auf gewollte neue Eintragungen!!

Wenn Du trotzdem etwas Eingetragen haben möchtest... was kein Gutachten hat... musst Du zur Einzelabnahme... wo Du dann zb ..bei Spurverbreiterungen... auch ein Material Festigkeitsgutachten vom Tüv vorlegen musst... Kosten dafür mehrere TAUSEND Euro !!!
Vorhandenes Vergleichsgutachten reicht auch aus!!

So siehts aus. Teilegutachten ist vorhanden. Der Tüv überprüft die Verwendung mit dem jeweiligen Fahrzeug. Habe bei uns mit dem Tüv gesprochen und es wird eingetragen. H&R hat ein Teile- / Festigkeitsgutachten für die DRM 40. Alledings nur bis 225 er Reifenbreite. Jetzt ist wiederum der Tüv gefragt um dies abzunehmen und dann habe ich freie Fahrt.
Fan hat komplett recht, wenn es kein Gutachten für etwas gibt, dann hat der Tüv auch keine Grundlage und darf es auch nicht eintragen.
 
max schrieb:
HaRo-RS schrieb:
Und für die 20er Platten, gibt es zB kein Gutachten von H&R !!!!!!

Wenn ich auf der Homepage von H&R auf die pdf-Datei neben der 20mm-Spurverbreiterung klicke erhalte ich aber doch ein entsprechendes Teilegutachten.

Oder sehe ich da jetzt irgendwas falsch??


Jetzt geht's los :popcorn_essen:
:pfeif:


Das ist hier eigentlich das falsche Thema !!!!! Aber wer lesen kann, ist klar im Vorteil... wir reden hier von 20er Platten... nicht von 20mm Spurverbreiterung !!!!! das wären dann 10er Platten !!!! Dafür gibt es ein Gutachten.... aber nicht für 20er !!!!!
 
HaRo-RS schrieb:
Weiterhin gibt es noch das schöne Beispiel der guten alten "Bullenfänger" an Geländewagen!!
Diese konnte/durfte man früher nachrüsten, mussten aber in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Heute sind sie verboten!! Allerdings wirst du niemals bei einer Kontrolle o.ä. aufgefordert diese Teile wieder zu entfernen, auch wenn sie aktuell nicht mehr zulässig sind. Dies bezieht sich ja nur auf gewollte neue Eintragungen!!


FALSCH !!!!!!

Dann stell Dich im Sommer mal an der NOS auf den Parkplatz... wenn die Polizei... In Verbindung eines TÜV Ingenieur ... zur TAT schreiten... da werden Autos nur noch weiter fahren gelassen, wenn die "falschen" oder "falsch" Eingetragenen Sachen... vom Fahrzeug entfernt wurden !!!!!

Beispiel Haubenhalter... früher erlaubt... und Eingetragen... müssen jetzt abgebaut werden !!!!!

Hab ich schon paar mal live erlebt, wenn Haubenhalter / Spoiler / Spurverbreiterungen... und so weiter ... vor Ort abgebaut werden müssen... oder das Fahrzeug auf einen Anhänger verladen wird... für genauere Untersuchungen... Auspuff usw
 
Guten Morgen!!

Alsooooo...
@Fan:

Ich kann lesen, danke der Nachfrage. Aber Irrtümer sind menschlich und so sei' es mir bitte gegönnt das auch ich mich mal "verlese" bzw. etwas falsch verstehe, einverstanden?!

Zum Thema Bullenfänger:
Ich selbst habe besagtes Fahrzeug mit besagtem Bullenfänger gefahren. War in 2 oder 3 Polizeikontrollen und 2 mal beim TÜV nachdem die Gesetzesänderung eingetreten ist!!!
Und was passierte??? Genau, nichts!!!
Du kannst sogar heute noch bei Händlern (auch Vertragshändlern) Fahrzeuge mit neuem TÜV und Bullenfänger kaufen wenn diese vor der Gesetzesänderung eingetragen wurden!!

Möglich das es evtl. Unterschiede gibt zwischen "echten" Tuningmaßnahmen
Hab ich schon paar mal live erlebt, wenn Haubenhalter / Spoiler / Spurverbreiterungen...
und sonstigen Anbauteilen?!


Auf der Seite http://www.tune-it-safe.de habe ich folgendes Zitat gefunden:
Mit Eintrag der Änderungen in die Fahrzeugpapiere erhält das Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis.
In Verbindung mit dem Auszug aus der StVZO §19
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

lese ich hier aber nichts darüber, dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn eine Gesetzesänderung eintritt.
 
Fassen wir zusammen:
TÜV Eintragungen sind ihr Geld nicht wert, genauso wenig wie die TÜV Plakette!

Ich habe seit Jahren ein gespanntes Verhältnis zum TÜV (eingeweihte wissen was ich meine ;) ), und zwar genau aus diesem Grund. Warum soll ich etwas eintragen lassen wenn die Polizei mir dann doch das Auto still legt? Ähnlich verhält es sich mit der normalen HU: wenn du einen Unfall baust weil deine Bremsen versagt haben bist du trotzdem dran, dann nützt dir auch die frische Plakette nichts. Ist meiner Meinung nach alles Geldschneiderei. Bei der HU werden nämlich auch oft Sachen geschludert die wichtig sind. Die Bremsen werden immer geprüft, die Stoßdämpfer nur ganz selten. Ich finde die Stoßdämpfer sollten immer geprüft werden, die sind ein echtes Sicherheitsrisiko. Ein nicht eingetragener Sportauspuff oder Luftfilter schadet keinem, ausgelutschte Stoßdämpfer sind lebensgefährlich.
 
Es geht hier nicht alleine um so einen Bullenfänger....
Auch nicht, ob Du irgend was noch kaufen kannst... was nicht mehr erlaubt ist... usw

Alleine dieser Punkt würde ausreichen:

2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


...da muss nichts von Gesetzes Änderung stehen !

Aber das können Dir die hier anwesenden Polizisten bestimmt besser erklären !?
 
Fan schrieb:
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

Wenn man sich auf diesen Punkt beruft kann man damit auch den gesamten Straßenverkehr einstellen lassen.
Sobald jemand in ein Auto steigt ist bereits eine Gefährung anderer zu erwarten... :lachtot:
 
Dann hätte ich gerne gewusst welche Art von Verkehrsgefährdung denn von so Haubenhaltern ausgeht und vor allem wie diese denn so angestiegen ist das die Teile erst erlaubt waren und plötzlich nicht mehr?!
 
HaRo-RS schrieb:
Dann hätte ich gerne gewusst welche Art von Verkehrsgefährdung denn von so Haubenhaltern ausgeht und vor allem wie diese denn so angestiegen ist das die Teile erst erlaubt waren und plötzlich nicht mehr?!

Denke es liegt am Fussgängerschutz - da hat sich ja einiges getan in den letzten Jahren und wenn man sich überlegt, der Kopf des Fussgängers landet genau auf der Haubenhalterung, dann hat der ein Loch im Kopf...
 
HaRo-RS schrieb:
Dann hätte ich gerne gewusst welche Art von Verkehrsgefährdung denn von so Haubenhaltern ausgeht und vor allem wie diese denn so angestiegen ist das die Teile erst erlaubt waren und plötzlich nicht mehr?!

Haubenhalter... durften früher so gar mit Splintsicherung benutzt werden... Irgend wann ... Wurden Fußgänger bei einem Unfall dadurch stärker verletzt... dann mussten die Teile mit einer Schutzabdeckung versehen werden... mittlerweile dürfen die gar nicht mehr montiert sein... !!! und müssen trotz früherer Genehmigung,und Eintragung entfernt werden !!!! es sind nur noch welche, die eine glatte Oberfläche haben erlaubt !
 
Hier noch mal ein Gesetzestext dazu :

Gemäß Â§ 30c Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen am Umriss der Fahrzeuge keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. Vorstehende Außenkanten von Pkw müssen den Vorschriften der Richtlinie 74/483/EWG, zuletzt geändert durch Richtlinie 87/354/EWG, entsprechen. Die genannten Richtlinien enthalten Vorschriften bezüglich zulässiger Abmessungen, notwendiger Rundungsradien und ggf. geforderter Nachgiebigkeit von außen angebrachten Fahrzeugteilen bzw. Verzierungen.
 
Aus o. g. Gründen sind auch die Spiegel bei den Audi S und RS Modellen nicht mehr aus Alu sondern nur noch in Aluoptik lackiert.
 
focusmaniac schrieb:
Fan schrieb:
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

Wenn man sich auf diesen Punkt beruft kann man damit auch den gesamten Straßenverkehr einstellen lassen.
Sobald jemand in ein Auto steigt ist bereits eine Gefährung anderer zu erwarten... :lachtot:

" so is´ et " :cooler:

wenn ich das alles lese hier ,

... laut Gesetzestext hier und Verordnung da .
Ich will es gar nicht wissen .
Ihr habt ja sicherlich recht aber , ich könnte wahnsinnig werden und wenn Ihr das alles berücksichtigt , könnt Ihr dann noch beruhigt über 250 fahren ?
:bananadancer2:


mfgw.
 
Aha....also unter gewissen Umständen zweitweise doch erlaubt gewesen :)
Solche "Ausnahmen" gab/gibt es auch bei den Bullenfängern...wenn bis dann und dann eingetragen bzw. werkseitig montiert dann ist's ja gut.
Gibt ja auch Einschränkungen z.B. im Bezug auf Gurte...auch wenn diese schon seit Jahren Pflicht sind gibt es dennoch Zulassungen von Oldies die ohne Gurte gefahren werden dürfen.

Die Sache mit dem Fußgängerschutz leuchtet ein....das gleiche ist's ja bei spitzen Radnabenabdeckungen...die gute alte Omi könnte sich ja mit ihrem Rock drin verfangen während sie nur wenige Milimieter am fahrenden Auto vorbei läuft :D

@Fan...ich möchte natürlich nicht deine Quellen bzw. dein eigenes Wissen in Frage stellen aber durchaus die Durchsetzung der Vorschriften, Gesetze etc.
Als Fahrzeughalter hier immer alles richtig zu machen bzw. auf dem aktuellen Stand zu sein scheint ja teilweise fast unmöglich. Und wenn man sich schon nicht auf seine Eintragungen verlassen kann...auf was dann???
 
Ich frage mich sowiso was die mit diesem Fußgängerschutz wollen. Die Fußgänger sollen einfach von der Straße weg bleiben. :fuck:
 

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