Gamble
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UltimateGreenhorn schrieb:Gamble schrieb:Wenn in Deutschland ein Sperrvermerk besteht, wird der im Ausland erworbene FS in Deutschland nach den letzten EuGH Urteilen trotzdem nicht anerkannt werden.
Der bloss dortige ERWERB reicht in der Tat nicht aus, kumulativ ist dort auch eine WOHNSITZNAHME erforderlich...das hatte ich ja auch geschrieben...unter dieser doppelten Voraussetzung darf man jedenfalls dann in D fahren, wenn der Erwerb im Ausland selbst ausserhalb einer in D eventuell bereits verhängten Sperrfrist stattgefunden hat, vgl. etwa:
http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/eugh-urteil-auslandsfuehrerschein-erfordert-auslandswohnsitz/6275292.html
:lol: Ist ja das selbe was ich geschrieben habe nur aus der anderen Richtung.
Es funktioniert halt nicht wenn ich den Lappen wegbekomme mit einer mehrjährigen Sperrfrist, dass ich mir zeitnah ein halbes Jahr lang einen Wohnsitz iwo anders zulege (wie und wo auch immer), dort den FS mache und dann fröhlich wieder in Deutschland fahre bevor die Sperrfrist abgelaufen ist. Damit das klappt muss die Sperrfrist ebenfalls verstrichen sein wie du ja auch selbst schon geschrieben hast. Das wäre die einzige Lücke um die MPU zu umgehen aber schneller bekommt man dadurch den Lappen für hier auch nicht wieder. Nur mit "weniger" Prüfungen.