191Km/h zu schnell !!

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Patl

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[video]http://www.youtube.com/watch?v=hPcSIGwoHQY[/video]

Das der BMW überhaupt so schnell fahren kann ist schon Wunder für sich.
Da kommen wir wohl nicht hinterher.... müssten wir ja 300 auf dem Tacho stehen haben.
:lol:
 
Ich raffs nicht..wie ham die 290km/h festgestellt....das geht doch gar nicht...das sind mutmaßungen!!!!!!


Die Polizei muss dafür ne Weile mit gleicher Geschwindigkeit mit Videobeweis hinterherfahren, eigentlich :ja:
 
Demoniac schrieb:
Ich finds einfach nur krass, aber mit was für ner Karre haben die den verfolgt?


Opel oder Mercedes schätz ich....der Tacho hat doch nur mal kurz 220 angezeigt....also sind das schätzungen
 
Kam gerda ein kurzer Bericht auf Kabel1.
Danach sind die gar nicht hinterher gekommen. Erst als sich 4 Polizeiwagen von vorne zurück fallen lassen konnten die den einbremsen...
 
das einsatzfzg. der rennleitung wiegt doch mit dem ganzen klim-bim bestimmt fast 2 tonnen....
 
Der hatte Heimweh ^^

Zitat Wiki:

BMW Alpina B12

Auf Basis des BMW 750i entwickelte Alpina 1995 den B12 5.7, 5,7-Liter-Hubraum und 284 kW, ab 1999 (Facelift) den Alpina B12 6.0, 6-Liter-Hubraum und 315 kW.

Diese Modelle sind im Gegensatz zu BMW-Werksauslieferungen nicht elektronisch auf 250 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt, sondern erreichen Höchstgeschwindigkeiten von 280 bzw. 291 km/h.
 
selbst wenn er die geschafft hat,ist das noch kein beweis, so wie es gezeigt wird.messstrecke vorgeschrieben konstant 300m mit der selben geschwindigkeit
 
80,83m/s legt er dann zurück. In 3,71 Sekunden sind die 300m rum. Ich versteht nicht das das so unreal sein soll. Die Polizei mach das ja nicht zum Spaß.
 
ja das ist ja auch ok, aber die ab ist kurvig und wie wollen die denn messen wie schnell er sich von denen entfernt?
und wenn er am beschleunigen ist, schonmal gar nicht. klar kann man die leitpfosten sehen und auch die fahrbahnmarkierungen, aber in der beschleunigungsfase bring denen das dann auch nicht viel.

wenn es da ne neue methode gibt, würde ich sie gerne erfahren.lasse mich auch gerne belehren
 
Wie das geht weiss ich nicht. Aber mit der Kamera und den Entfernungsmarkierungen (Pfosten, Mittelstreifen) die bestimmt nach Normen oder so ausgeführt sind können die doch über das Video mit Sicherheit die Gewindigkeit ermitteln. Kurve hin oder her. So meine Theorie.
 
die messung ist vermutlich über ne lasererfassung gelaufen. also man setzt sich hinter den wagen. dann erfasst der laser das vorrausfahrende fzg. und mist den abstand zum einsatzwagen sowie die geschwindigkeit des angepeilten fzg. auf grund der bekannten geschw. des einsatzwagens und der peilmessung via laser am vorrausfahrenden kann man glaube ich dessen geschw. ermitteln. als beweis ist das nicht immer einfach so gültig. aber doch ein anhaltspunkt ! was man dem fahrer letztlich wirklich nachweisen kann, ist was anderes. das hängt auch sehr davon ab, was er zu der sache gesagt hat, und wie verwertbar das vid geworden ist.

PS: vllt. hatte die Rennleitung ja E10 im tank...lol.... :lachtot:
 
Habe auch den Beitrag gesehen 8)
Fakt ist, dass ein geeichtes Geschwindigkeitsmessgerät von der PTB ( Physikal Technische Bundesanstalt) bis max. ECHTEN 250 km/h zugelassen und somit in Deutschland gerichtsverwertbar ist :ja:
JEDER km/h DARÜBER WIRD DEFINITIV VERWORFEN d.h. ES GIBT KEINEN BEWEIS FÜR EINE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG JENSEITS DER 250 km/h :ja:
Die 291 km/h können (wenn überhaupt) nur mittels Wege/Zeit Berechnung durchgeführt worden sein - wobei die 1 bei der 291 km/h m.E. sehr sehr sehr unseriös erscheint :thumbs-down_new:
Selbst bei einem echten km/h Wert von über 290 müssen entsprechend so viele Toleranzen abgezogen werden, dass der besagte BMW weit über die tatsächlichen 300 km/h hätte fahren müssen :warn:
Fazit:
Die festgestellte Geschwindigkeit kann definitiv nicht sein und ist entsprechend als FAKE einzuordnen :bigtongue:
:winken:
 

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