Scheiß Morgen mit "Unfall"

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Selbst wenn man ne Cam hat, wer macht die immer und überall an??? Und dann kommts noch auf die Bildqualität an ob es verwertbar ist oder nicht.
 
Anwälte sind wie auch die Ärzte längst keine Götter.
Eher zu vergleichen mit den MediaMarkt-Mitarbeitern.... was se ned kennen gibt es ned und das was da vorliegt ist auch definitiv das wahre!

Es kommt im Fall der Kamera immer auf den Richter an ob er das als Beweismittel zulässt. Es ist keine Garantie aber definitiv besser als rein mündliche Aussagen.
Ich lasse die Kamera sogar in Parkhäusern beim Shoppen usw. laufen (extra Schalter zum umschalten) um Parkrempler mitzubekommen.....
Ob es am Ende was bringt? Naja, ich fühle mich damit auf jeden Fall argumentativ sicherer!

Und bei der Versicherung muss man auch drauf achten, die haben ein Interesse daran eine riskante Verhandlung nicht bezahlen zu müssen.
Natürlich sagen die das man keine Chance hat.

Es ist schwer heute unabhängige Auskunft zu bekommen..... leider.
 
SvenRS schrieb:
FRSGER schrieb:
Warst du den auch zu schnell unterwegs? Bremsen sollte im Parkhaus immer möglich sein.

Definiere zu "schnell" wenn du um eine Ecke bzw in eine Kurve einbiegst und dann plötzlich zwei Menschen vor dir stehen....

Klar kann es gut sein das ich schneller als Schrittgeschwindigkeit war....

Bin auch grad in einem Verfahren wegen nem Parkplatzunfall, aber zum Glück nicht mit dem RS!

Ein Parkplatz ist ein Ruhender Verkehrsraum und dort gelten andere Paragraphen!

"Auf einem Parkplatz hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass er unmittelbar anhalten kann" und "bei Schildern und Fahrbahnmarkierungen handelt es sich lediglich um Fahrempfehlungen, es muss jederzeit mit Falschfahrern, Ein- und Ausparkenden Fahrzeugen sowie plötzlich auftauchenden Personen gerechnet werden."
Und was mir noch gesagt wurde ist:
Wer auf einem Parkplatz mit 20 oder 30 km/h fährt handelt möglicherweise schon fahrlässig"

Ich habe sogar gestanden und bekomme trotzdem eine Teilschuld..... Wie viel ist noch in Klärung......

Versteh mich nicht falsch, will hier für niemanden Partei ergreifen sondern nur neutral weitergeben wie ich es von Anwälten gesagt bekommen habe. Diese Urteile findet man auch im Internet.
Drücke dir natürlich die Daumen, dass du gut aus der Sache rauskommst!

Gruß

Achso! Lass dir von deiner eigenen Versicherung nichts gefallen! Die Mitarbeiter am Telefon haben meist keine Ahnung! Mir wollte die Tante 100% Schuld zuweisen!
Letztendlich prüfen sie nun den Fall nochmal weil ich nen Anwalt eingeschaltet habe!


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servus zusammen,

möchte hier auch mal meine Meinung kundtun:

ob die Auf-/Abfahrt einer Tiefgarage zum ruhenden Verkehrsraum gehört, würde ich mal bezweifeln;

je nach Beschaffenheit der Auffahrt (nur Rampe oder im Rondell über mehrere Etagen) würde ich eher sagen, daß diese explizit nur für fahrende Fahrzeuge vorgesehen ist, also haben hier Fußgänger eh nix verloren; abhängig von den Örtlichkeiten muß wohl nicht wirklich damit gerechnet werden, daß auf einen reinen Fahrbereich (also ohne gekennzeichneten Fußgängerbereich) "Spaziergänger" unterwegs sind; und wenn die Auffahrt dann noch so eng ist, daß ein Ausweichen nur mit Feindberührung (Wand) möglich ist, haben Fußgänger dort schon zweimal nix verloren;
wenn mir das pasiert wäre und ich davon überzeugt bin, daß ich nicht zu schnell unterwegs war, würde ich sämtliche Hebel in Bewegung setzen, um meinen Schaden (von den Fußgängern) bezahlt zu bekommen; das ist der privatrechtliche Aspekt;

aus öffentlich-rechtlicher Sicht könnte der Unfall auch relevant sein, wenn nämlich eine Ordnungswidrigkeit oder ein Straftatbestand vorliegt; in diesem Fall hätte aber die Polizei eingeschalten werden müssen (ist aber meines Wissens auch nachträglich möglich); in einem eingeleiteten Verfahren kann dann die Schuldfrage geklärt werden; aber Vorsicht: das kann natürlich auch nach hinten losgehen, je nachdem wem das (Haupt-) Verschulden zugewiesen wird;

ich denke, daß nur du selbst entscheiden kannst, wie weiter vorzugehen ist, da Du die Örtlichkeit und die näheren Umstände des Unfalls kennst; was Rechtsanwälte betrifft kann ich nur bestätigen, was hier bereits gesagt wurde: die Unterschiede sind groß und es sind tatasächlich viele Nieten unterwegs :maul:

schöne Grüße,

norman21
 
OhOH, da sieht man das es doch immer besser wird sich so ne Dauercamera wie in Russland ein zu bauen.
Ich habe nun nicht alle drei Seiten gelsen. Hast du eine Verkehrsrechtschutz? Das nimm die auf jedne Fall in anspruch.

Ich weiß auch grad selbst nicht was ich gemacht hätte. Man kann nun immer viel sagen, aber wenn es dazu kommt reagiert man meist doch anders. Vielleicht hätte man einen einfach anfahren sollen.
Es muss dort geklärt werden ob er sich nun dort auf halten durfte oder nicht. Auf der Autobahn hat auch kein Fußgänger etwas zu suchen, wie auf der Landstraße oder auch andere Bereiche.
 
Vor dem hintergrund von § 229 stgb und der aus der stvo folgenden pflicht, bei eingeschränkter sicht (nicht einsehbare kurven etc.) überall nur so schnell zu fahren, dass auch unerwartet auftauchenden hindernissen etc. ausgewichen bzw. vor diesen gebremst werden kann (immerhin muss mit dem fehlverhalten anderer verkehrsteilnehmer grds. gerechnet werden), ist der gedanke "anfahren" der fussgänger natürlich ein super tip... 8O 8O 8O
 
Oha... 8O also aus dem Bauch raus würde ich auch sagen, die Fußgänger sind Schuld, da sie dort nichts zu suchen haben. Da ich aber mitlerweile auch schon so einige Erfahrung sammeln musste was unseren "Rechtsstatt" angeht, wird das nicht so eindeutig sein aus den bisher schon genannten Gründen (angepasst fahren, mit Fehlverhalten Anderer rechnen, Aussagen 2:1 wenn die behaupten Du wärst gerast ist das so... usw.).

Kommt hier sicher ein wenig auf den Anwalt drauf an aber leider nicht so eindeutig wie man denken mag. Hoffe es geht für Dich ganz gut aus!
Bin gespannt... *daumendrückt*

MfG
 
Hallo Zusammen und vielen Dank für all eure Ratschläge!

Hab jetzt alles weitere in die Wege geleitet und laut Vertragswerkstatt beläuft sich der Schaden auf rund 1.500 Euro...wobei ich glaube das sie die Teile nicht austauschen sondern nur "reparieren".

Hab auch bezüglich des Verfahrens alles in die Wege geleitet aber wie hier schon geschrieben wird es schelcht aussehen, da ich meine Geschwindigkeit hätte so anpassen müssen das ich zum stehen gekommen wäre und es stehen noch die zwei Aussagen der Mitarbeiter gegen meine.

Sieht leider schlecht aus :selbstmord:

Naja das war mir eine Lehre, ehrlich!
Aber wieso gerade der RS....auf nächsten Winter spiele ich sowieso mit dem Gedanken eines Winterautos, wobei das hätte mir auch im Sommer passieren können!

Gruß Sven :prost:
 
im parkhaus muß man immer damit rechnen, dass einem fußgänger entgegen kommen. draus lernen und nächstes mal schön langsam fahren. hätte auch anders enden können, wenn einer der typen unter'm auto gelegen hätte. oder laß es mal ein kind sein...
 
Hey, habe mich nun einmal durch die alten Threads gewühlt.

Auch deinen Beitrag über die Kameras: http://focusrs.de/faq.php?thema=autokamera_dashcam gelesen.

Tipronet führt ja nun auch neue Modelle, wie die Dual FHD: https://www.tipronet.net/full-hd-autokamera-tiprodrive-im-set-mit-full-hd-rueckfahrkamera.html

Vielleicht kennst du diese ja zufällig im Vergleich zu den alten Modellen?

Habt ihr aktuelle Erfahrungen mit Unfällen/Polizei/Richtern im Umgang?

Spannend finde ich, dass die Mecklenburgische Versicherung sogar Rabatte einräumt, wenn man eine Kamera verwendet. Siehe ganz unten: https://www.tipronet.net/auto-kamera.html Dann scheint es ja schon eine gute Sache zu sein.

Schade das unsere Gesetzgebung da so schwammig formuliert und keiner genaues weiß :(
 

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