Verkäufer will Kopie von Zulassungsbescheinigung I und II

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Chris90

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Hallo,

seit fast 2 Wochen bin ich ein sehr stolzer Eigentümer eines neuen Ford Focus RS in grün. Das Auto ist einfach der HAMMER (wenn ich drin sitze habe ich echt Probleme das Grinsen wegzubekommen :D )!

Nun habe ich eine Mail meines Verkäufers bekommen, in der er schreibt, dass er die Zulassungsbescheinigung Teil I und II für die Meldung an die Ford Werke benötigt. Ich habe mich bis vor 2 Wochen noch nie um eine Neuanmeldung eines Autos kümmern müssen und bin mir jetzt nicht sicher, warum der Verkäufer die Zulassungsunterlagen benötigt, wenn ich bereits das Auto angemeldet habe. Theoretisch müsste meine KFZ-Zulassungsstelle alles an die Ford-Werke übermittelt haben oder irre ich mich da?

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelft.

LG
Lord :fordrs:
 
Gib niemals die Zulassungsbescheinigungen raus - es sei denn, dein Auto gehört der Bank, dann ist die ZB I (Brief) in deren Besitz.
Wer die ZB I hat, ist der Besitzer des Autos!
Das riecht mir nach Betrug.
 
Die Ford-Werke interessiert es einen Dreck, wer die Autos hat.
Wenn die 'ne Rückrufaktion machen, fragen sie nach der Adresse des Käufers, mehr aber nicht.
 
Wow, das ging ja fix :)

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich nur eine Kopie machen würde. Würdest du davon auch abraten?

Liebe Grüße
Lord
 
Du kannst ihn ja mal bitten, dass er dir die Aufforderung der Ford-Werke zukommen lässt.
Dann kannst du ihm anbieten, die Kopien zu schicken.
Der wird ziemlich schnell aufgeben.
 
Ok, das werde ich mal machen.
Der Verkäufer schuldet mir eh noch eine Bezahlung einer Tankfüllung, weil es eigentlich hieß, dass das Auto vollgetankt wäre, wenn ich ihn abhole. Leider war der Frosch fast verdurstet ;)
Vorher würde ich ihm eh nichts zuschicken :irre:
 
Es gibt auch noch eine weitere Variante:

Der Verkäufer, sofern ein FFH-Autohaus, bekommt Verkaufsförderungsprämie pro verkauften Fahrzeug. Für solch Prämienaktionen müssen die Händler nachweisen, daß Sie keine Tageszulassungen betrieben haben.


Es muß also nicht immer alles gleich ein Geschmäckle haben ! :warn:

Gruß aus Nordbayern
 
Das ist mir neu, aber nicht unwahrscheinlich.
Da er aber vom "Verkäufer" sprach (ich würde sonst sagen: "mein Autohaus"), spricht einiges für Privatverkauf.
Dennoch - immer nur Kopien weggeben - NIEEEEEmals das Original.
 
RennSemmel-305 schrieb:
Es gibt auch noch eine weitere Variante:

Der Verkäufer, sofern ein FFH-Autohaus, bekommt Verkaufsförderungsprämie pro verkauften Fahrzeug. Für solch Prämienaktionen müssen die Händler nachweisen, daß Sie keine Tageszulassungen betrieben haben.


Es muß also nicht immer alles gleich ein Geschmäckle haben ! :warn:

Gruß aus Nordbayern

Das war bei mir auch so.
Ich habe meinen Grünen mit Kurzzeitkennzeichen (vom FFH organisiert) abgeholt. Nachdem ich ihn zugelassen habe, brauchte auch er eine Kopie als Nachweis der Kunden-Zulassung damit er den Verkauf deklarieren konnte.
Das ist normal. Nix schlimmes und ohne Geschmäckle :mrgreen:
 
Um zu beweisen, dass der Wagen verkauft wurde dürfte aber ja wohl auch der Kaufvertrag und eine Quittung über den Erhalt der Summe, auf welchem Wege auch immer, reichen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du verpflichtet bist ihm diese Dokumente zugänglich zu machen es sei denn das war vielleicht vorher abgesprochen und irgendwie im Vertrag festgehalten. Dann vielleicht.

Grüße
der Gamble
 
Es handelt sich nicht um einen privaten Verkäufer, sondern um ein Autohaus.

Das mit der Prämie kann wirklich sein. Naja ich warte jetzt erstmal auf die Antwort vom Verkäufer aus dem Autohaus ;)

Danke schonmal für eure schnelle Hilfe.
 
War bei mir auch so. Abholung bei Wolf mit Kurzzeit Kennzeichen. Sollte danach die Zulassungsbescheinigung in Kopie zu schicken. Wolf meinte das wird im Werk gemeldet.
Scheint bestimmt eine Verkaufsförderung zu sein oder Vermeidung von Tageszulassung.
Sollte der FFH Dir aber auf Nachfrage beantworten.
Falls Du nicht weiter kommst, kann ich gerne bei Wolf nachfragen warum er die Kopie ins Werk geschickt hat.

Gruß
BigHig
 

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