Das wird vermutlich in 2012 überhaupt nichts mehr. Es wird entscheidend darauf ankommen, ob ein genehmigungsrechtliches Änderungsverfahren oder ein komplett neues Genehmigungsverfahren (wie es die Anwälte der Kläger glauben) durchgeführt werden muß. Wenn das letztere gilt, dann wird sich die Sache elendig ziehen. Im übrigen lese ich heute in der Lokalpresse, daß von monatlich 500000 Euro Umsatzausfällen ausgegangen wird, solange die Strecke nicht in Betrieb geht.
Und noch etwas: ob sich ein Richter von den Petitionen von interessierter Seite wirklich beeindrucken läßt, sei auch mal dahingestellt.