Teile mit ECE Zulassung kombinieren

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In korrekt gefertigten ECE Genemigungen stehen immer Auflagen mit drin. Wie z.B. "nur zugelassen bei sonst serienmäßiger Abgasanlage" etc.

Diese komischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen die einige "Tuner" mittlerweile mitliefern sind das Papier nicht wert.
 
Dom_Ink schrieb:
Mal btw. Leute, wenn jetzt Teil A nach Teil B rauskommt und Teil A somit gar nicht in den Papieren von Teil B drinstehen kann, heist das im umkehrschluss dass alle Papiere von den Herstellern aktualiesiert werden müssen.
Was auch wiederum heißt, dass es evtl. gar kein Problem macht div. Teile miteinander zu kombinieren, da evtl. nur nicht die Papaiere aktuell sind.

:confusednew:
Vergiss das wieder denn kein Hersteller wird seine Papiere aktualisieren oder irgend was dergleichen dazuschrieben.
Niemand würde den Aufwand betreiben und all die Kosten tragen.

Das einzige worauf du achten solltest, das wie z.B. bei Remus in keinem der Gutachten steht, dass du die AGA nur mit der originalen DP verwenden darfst.
Ansonsten sind Probleme vorprogrammiert, andersrum interessiert dies eigentlich niemanden.
Eintragen ginge wohl nicht aber das ist mit den Gutachten unnötig.
 
Wenn man die HJS DP und die EGO-X AGA bei HG Motorsport bestellt steht in beiden Gutachten unter Fabrikat und Handelsmarke "HG-Motorsport".

Daher wäre es in diesem Sinne also keine kombination verschiedener Hersteller auch wenns eigentlich ne HJS DP wäre.

Wer sicher sein will fragt bitte beim Hersteller nach, jedenfalls ist dies in meinen Gutachten so deklariert.
 
Welche ist es denn nun bei dir geworden, @ _Focus_RS_, hattest du nicht ne Ego X bestellt?
 
Jop, HJS DP und EGO-X, beides bei HG Motorsport bestellt und heute beim Tuner abgeholt :hurra2:
 
_Focus_RS_ schrieb:
Wenn man die HJS DP und die EGO-X AGA bei HG Motorsport bestellt steht in beiden Gutachten unter Fabrikat und Handelsmarke "HG-Motorsport".

Daher wäre es in diesem Sinne also keine kombination verschiedener Hersteller auch wenns eigentlich ne HJS DP wäre.

Wer sicher sein will fragt bitte beim Hersteller nach, jedenfalls ist dies in meinen Gutachten so deklariert.

Es ist unerheblich ob zwei Bauteile von dem selben Hersteller sind. Entscheidend ist, ob in den Genehmigungen steht, dass man diese Teile miteinander kombinieren darf. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hersteller diesen Umstand für zwei seiner eigenen Produkte prüft ist natürlich deutlich höher als bei Teilen unterschiedlicher Hersteller. Jedoch reicht es bei zwei Teilen mit E-Nr. nicht aus, dass sie nur vom gleichen Hersteller sind um legal miteinander kombiniert werden zu können ohne weitere Abnahme.
 
@Gamble: Absolut richtig zusammengefasst.
Auch wenn es von einem anderen Hersteller ist, aber bei APR im VAG-Bereich trifft das gleiche zu. Den ihre Produkte sind alle miteinander geprüft worden, sprich du kannst deren AGA mit deren Ansaugung und LLK fahren. Bald kommt auch noch die Downpipe hinzu, welche dann ebenfalls mit Zulassung in Kombination aller anderen Komponenten eingebaut werden können. Ich finde das super, dass die sich so eine Mühe machen und das der Kunde am Ende zu 100% legal fahren kann.
 

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