RDKS Reifenkontrolldrucksystem im MK3

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boerniRS schrieb:
Ein Denkfehler ist bei solchen Fristen immer in den Köpfen ....

wenn es heißt: "Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen" ..... dann ist damit immer die Typenzulassung eines Automodelles gemeint und nicht die Zulassung des einzelnen PKW´s, daher muss die aktuelle Baureihe des Fiesta (Mk7 bzw. Mk7.5) bis zu seinem Produktionsende (vermutlich 2018) keine RDKS haben, weil die Typenzulassung Jahre vor 11/2014 erfolgte ....

das hilft jetzt im konkreten Fall nur begrenzt - aber halt zur Info (Wiederholung) [emoji14]rost:
Das stimmt nicht... warum sollte Ford das dann beim MK3 2014 geändert haben.. wenn nicht nötig...
 
Richard schrieb:
Auf einem nur. Quasi nen Fall getestet wie er in Realität auch eintritt. Aufgeleuchtet hatte dennoch nichts.

Was ja nichts zur Sache tut, braucht auch nichts aufleuchten. Lege auf solche Systeme überhaupt keinen Wert. Bin froh wenn mir solche Systeme meine Ruhe lassen :mrgreen:

Na dann wissen wir ja für die Zukunft dass das System im Ernstfall nicht funktioniert und das es nichts ernstes ist wenn das Lämpchen aufleuchtet :lol:
 
Frank schrieb:
boerniRS schrieb:
Ein Denkfehler ist bei solchen Fristen immer in den Köpfen ....

wenn es heißt: "Ab dem 1. November 2014 müssen in der EU alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung über ein RDKS verfügen" ..... dann ist damit immer die Typenzulassung eines Automodelles gemeint und nicht die Zulassung des einzelnen PKW´s, daher muss die aktuelle Baureihe des Fiesta (Mk7 bzw. Mk7.5) bis zu seinem Produktionsende (vermutlich 2018) keine RDKS haben, weil die Typenzulassung Jahre vor 11/2014 erfolgte ....

das hilft jetzt im konkreten Fall nur begrenzt - aber halt zur Info (Wiederholung) [emoji14]rost:
Das stimmt nicht... warum sollte Ford das dann beim MK3 2014 geändert haben.. wenn nicht nötig...


Ja, Ford hat das nach und nach bei allen Modellen in der ersten Jahreshälfte 2014 auf die Messung mit Sensoren umgerüstet.
Es streiten sich aber noch die Gemüter ob man bei Fahrzeugen mit Typzulassung vor November 2014 dieses System deaktivieren darf, zum Beispiel Winterräder ohne Sensoren fahren.

Ich bin da der Meinung dass der TÜV sagt, wenn so ein System im Auto verbaut ist muss dieses auch funktionieren.
So eindeutig konnte einem da noch niemand was sagen.

Erschreckend finde ich einfach nur dass Leute zu knauserig sind die 2xx Euro für die Sensoren in den Winterräder zu investieren.
Entweder sind das die ewig gestrigen die meinen das sei alles technischer Schnickschnack, oder sie haben sich ein Auto gekauft welches sie nicht unterhalten können.
 
OnKeLjOsE schrieb:
Na dann wissen wir ja für die Zukunft dass das System im Ernstfall nicht funktioniert und das es nichts ernstes ist wenn das Lämpchen aufleuchtet :lol:
Bin mir jetzt nicht mehr sicher ob mein ST das System damals auch hatte. Aber als ich den ST damals sage und schreibe 3 Wochen hatte (wurden 4 neue Reifen aufgezogen), hatte ich mir in einen Reifen nen Loch so groß wie nen Meteorit reingefahren.
Da hatte ebenfalls nichts aufgeleuchtet.
 
Das passive System über den Abrollradius ist bei Niederquerschnittreifen wie beim RS leider tatsächlich für die Tonne, das schlägt erst an wenn der Reifen sowieso schon kaputt ist ... hatte ich schon...

EU-Vorschriften (evtl. nicht für CH) bei Autos gelten immer für die Typenzulassung durch den Hersteller, muss ja auch so sein, es gibt Neuerungen die man in ein bestehendes Auto bzw. System faktisch gar nicht nachrüsten kann ...das ist auch der Grund, warum der RS Mk3 einen Klappenauspuff haben wird können der die Lautstärke nach außen hin deutlich anhebt, obwohl das mit 99%-iger Sicherheit in der EU ab 1.7.2016 verboten sein wird ....seine Typisierung war eben davor
 
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