Probleme beim Autoverkauf

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Servus,

Ich habe eine Problem mit meinem alten, inzwischen verkauften, Auto.

Ich habe das Auto an einen Händler in Leipzig verkauft. Der Verkauf erfolgte am 08.04.2016 , seither steht das Auto auch bei ihm.
Am Dienstag, 19.04.2016, wollte ich mein neues Alltagsauto mit dem Kennzeichen des alten (Kennzeichen hat der Händler zur abmeldung mit bekommen, ich wollte mir die gleiche Nummer neu ausstellen lassen) zulassen.

Die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle sagte mir dann das Kennzeichen ist nicht verfügbar da das alte Auto noch angemeldet ist.

Ich habe darauf hin den Händler angerufen und gefragt was da los ist. Seine Antwort war es tue ihm leid, die Abmeldung sei in vergessenheit geraten und das Auto würde Donnerstag, also heute, abgemeldet.
lange Rede, kurzer sinn, habe am Nachmittag da angerufen und das Auto ist immernoch angeldet.

Nun meine Frage, welche möglichkeit habe ich das Auto abzumelden bzw still zu legen ??? Im Kaufvertrag war die abmeldung durch den Händler vereinbart. Ich habe etwas von Zwangsstillegung gelesen, kenne mich da aber nicht aus. Meine Steuern und Versicherung laufen ja stetig weiter onwohl das Auto verkauft ist.

Hat vielleicht jemand ähnliche erfahrungen gemacht oder einen tip was ich tun kann? Bitte kein halbwissen sondern was brauchbares, ist nicht böse gemeint. Ich möchte nur nicht mit vermutungen überhäuft werden :prost:

Vielen Dank schonmal :D
 
Genau das ist der Grund warum ich keine Autos zugelassen verkaufe.

Das Straßenverkehrsamt kann Dir eigentlich am Besten sagen was man machen muss.

Ich würde mich erstmal an die Versicherung wenden. Die können ggf einen Antrag beim StVA stellen.
 
Versicherung kannste doch so aufkündigen, dann haste die weg.

steuer ist blöd, das das verrechnen am abmelden hängt.
aber ist ja auch ne fixe summe die du schon vorgestreckt hast, sind ja auch keine weiteren laufenden kosten.

ansonsten gehts zum anwalt , wenn das STVA nicht weiterhelfen kann.
 
Zum Notar, unter Eid bestätigen das du keine Verfügungsgewalt mehr hast, 50€ bezahlen und mit dem schrieb vom Notar beim Landkreis/Stadt die zwangsabmeldung durchführen. Ende
 

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