Hilfe Fordhändler verkaufte RS als Unfallfrei trotz Unfall

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Also wenn ein Privatmann in der Lage ist herauszubekommen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, sollte das ein Autohaus als Profi wohl allemal schaffen!
Da ist es mir als Käufer scheißegal ob das Autohaus auch beschissen wurde. In dem Fall ist das Autohaus mein Ansprechpartner und nicht der Verkäufer von dem das Autohaus den Wagen erworben hat.
Das Ganze dann einfach nur weiterzureichen und erst zu bezahlen wenn man selbst die Kohle wieder hat ist einfach nur schlecht dem Kunden gegenüber. Was wäre denn passiert wenn der Vorbesitzer nicht gezahlt hätte? Hätte man dem Bluemaster dann gesagt:" Tja leider Pech gehabt, wir sind auch beschissen worden."?
Da hätte man sich dann mal selbst bemühen müssen. Aber so lange nix zu tun bis sich jemand anders drum kümmert geht gar nicht als Händler...


Grüße
der Gamble
 
Gamble schrieb:
Also wenn ein Privatmann in der Lage ist herauszubekommen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, sollte das ein Autohaus als Profi wohl allemal schaffen!
Da ist es mir als Käufer scheißegal ob das Autohaus auch beschissen wurde. In dem Fall ist das Autohaus mein Ansprechpartner und nicht der Verkäufer von dem das Autohaus den Wagen erworben hat.
Das Ganze dann einfach nur weiterzureichen und erst zu bezahlen wenn man selbst die Kohle wieder hat ist einfach nur schlecht dem Kunden gegenüber. Was wäre denn passiert wenn der Vorbesitzer nicht gezahlt hätte? Hätte man dem Bluemaster dann gesagt:" Tja leider Pech gehabt, wir sind auch beschissen worden."?
Da hätte man sich dann mal selbst bemühen müssen. Aber so lange nix zu tun bis sich jemand anders drum kümmert geht gar nicht als Händler...


Grüße
der Gamble


weißt doch recht haben und recht bekommen sind in D 2 schuhe

hab das gleiche Spiel auch Hinter mir hatte bei nem VW Händler im Osten nen Mondeo ST gekauft , vorher mind. 4x gefragt Unfallfrei ?? Immer wieder NEIN top auto,
Vor ort nichts bemerkt außer das die Stoßstange viel Steinschlag hatte , wurde auf die laufleistung geschoben, nachdem mir dann jemand in den Kotflügel gefahren ist wurde festgestellt das die Scheinwerfer 2 verschiedene Herstellungsdaten hatten und der fronträger krumm war ( vorher nicht sichtbar) dann der Oberhammer der Dekragutachter stellte dann fest das es bereits nen Gutachten für das Auto gab zu nem Unfallschaden aber nicht vorne sonder Seitlich Hinten von 7500€ somit Front & Heckschaden.... mehrfach mit dem AH telefoniert immer der gleiche spruch wir wussten davon nichts wir reden mim Vorbesitzer blabla bla...da is die Bude Inso gegangen , Anzeige gegen den geschäftsfüher erstattet wegen Betrugs.....

Staatsanwalt stellt das verfahren ein mit der Begründung, sie haben das Auto ja unter MArktwert gekauft somit besteht kein Anspruch auf Wertminderung, Hinweis meinerseits,
das Auto wurde als Händler gekauft somit logisch das der preis unter dem Marktspiegel liegt..... wieder Antwort auto unter wer blabla


Daraufhin hab ich dann geantwortet das ich aufgrund seiner /Staatsanwalt/ Aussage ab sofort jedes Auto als Unfallfrei verkaufe auch wenns 5 Unfälle hatte , ich den preis dann einfach unter Marktwert ansetze, und mich sollte es zu problemen kommen mich auf sein Schreiben berufen werde,


Das ist Deutschland..

Blue is da finde ich noich gut rausgekommen
 
Gamble, der Threadersteller hat geschrieben, dass das Autohaus genau so gegen den Vorbesitzer geklagt hat, wie er gegen das Autohaus. Ich kann mir nicht vorstellen dass es möglich ist, wenn man angeklagt wird die Sache "weiterzureichen" und zu warten ob man den anderen Prozess gewinnt. Das läuft sicher unabhängig voneinander.

Ich persönlich hätte bei der klaren Sachlage das Auto wohl ohne viel Theater zurückgenommen und mich dann in Ruhe mit dem Vorbesitzer auseinandergesetzt.

EDIT: Ray, du schmeisst da aber scheinbar ein paar Sachen durcheinander. Wenn dir beim B2B Geschäft die Unfallfreiheit nicht schriftlich zugesichert wurde ist da wohl schlecht was zu machen - außer eben bei Vorsatz. Wenn dieser Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, stehst du als gewerblicher Käufer natürlich schlecht da.
 
aj84 schrieb:
Gamble, der Threadersteller hat geschrieben, dass das Autohaus genau so gegen den Vorbesitzer geklagt hat, wie er gegen das Autohaus. Ich kann mir nicht vorstellen dass es möglich ist, wenn man angeklagt wird die Sache "weiterzureichen" und zu warten ob man den anderen Prozess gewinnt. Das läuft sicher unabhängig voneinander.

Ich persönlich hätte bei der klaren Sachlage das Auto wohl ohne viel Theater zurückgenommen und mich dann in Ruhe mit dem Vorbesitzer auseinandergesetzt.

EDIT: Ray, du schmeisst da aber scheinbar ein paar Sachen durcheinander. Wenn dir beim B2B Geschäft die Unfallfreiheit nicht schriftlich zugesichert wurde ist da wohl schlecht was zu machen - außer eben bei Vorsatz. Wenn dieser Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann, stehst du als gewerblicher Käufer natürlich schlecht da.

Andreas die Unfallfreiheit wurde per Mail und auch im Vertrag bestätigt !
 
Dann verwundert mich dieses Urteil sehr, das ist ja dann eine zugesicherte Eigenschaft und absolut unabhängig vom Kaufpreis. Das wäre ja so, als ob im Vertrag ein Navigationssystem drinsteht, im Auto aber keins drin ist und der Richter nachher sagt: Ist nicht schlimm, Auto war ja sehr billig.
 
aj84 schrieb:
Dann verwundert mich dieses Urteil sehr, das ist ja dann eine zugesicherte Eigenschaft und absolut unabhängig vom Kaufpreis. Das wäre ja so, als ob im Vertrag ein Navigationssystem drinsteht, im Auto aber keins drin ist und der Richter nachher sagt: Ist nicht schlimm, Auto war ja sehr billig.

Seh ich auch so, aber was willste dagegen machen, hab schon den verdacht gehabt das die im gleichen Kegelverein sind
 
@aj

Ich hatte den Post so verstanden, dass Bluemaster ne Klage eingereicht hat und das Autohaus sich nichts angenommen hat von der Sache, das weitergeleitet hat und dann erstmal geschaut hat was dabei rumkommt.


So wie du es schreibst

aj84 schrieb:
[...]
Ich persönlich hätte bei der klaren Sachlage das Auto wohl ohne viel Theater zurückgenommen und mich dann in Ruhe mit dem Vorbesitzer auseinandergesetzt.

hätte ich das auch von einem Händler erwartet und bei so einem Verhalten gäbe es dann auch nichts zu meckern. :thumbs-up_new: Allerdings hab ich das so wie oben beschrieben verstanden und so ginge es nicht finde ich.


@ Ray

Ja, ich weiß was du meinst. Ich bin ja auch ab und zu mal bei Gericht und was da für Fabelurteile teilweise gesprochen werden, da guckste dich manchmal nach ner versteckten Kamera um.


Wo wir schonmal dabei sind. Was muss man denn, mal abgesehen davon dass man es wie in deinem "Spezialfall" da versucht zu regeln, als Unfall angeben?

Ich frage, weil der Fiesta von meiner Lady evtl bald weichen muss. Hat einmal nen Pöller gegknutscht hinten und einmal beim Ausparken leicht ein anderes Auto. Das einzige was geblieben ist, ist ein vermackter Lack. Nix gerissen oder sonst defekt am Stoßfänger. Hab ich neu lackieren lassen, sieht aber scheiße aus wg dem Farbunterschied. Hab sogar noch den alten Stoßfänger weil ich nen Bekannten bei Ford habe der noch nen Alten rumfliegen hatte und den dann zum lackieren gegeben hat. Wollte das beim Verkauf angeben aber muss ich das?

Ich meine ich hätte hier mal gelesen, dass man das nur angeben muss wenn irgendwie tragende Teile betroffen sind oder da irgendwelche größere Sachen ausgetauscht werden müssen. :nixweiss:


Grüße
der Gamble
 
rh-renntechnik schrieb:
Gamble schrieb:
Also wenn ein Privatmann in der Lage ist herauszubekommen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, sollte das ein Autohaus als Profi wohl allemal schaffen!
Da ist es mir als Käufer scheißegal ob das Autohaus auch beschissen wurde. In dem Fall ist das Autohaus mein Ansprechpartner und nicht der Verkäufer von dem das Autohaus den Wagen erworben hat.
Das Ganze dann einfach nur weiterzureichen und erst zu bezahlen wenn man selbst die Kohle wieder hat ist einfach nur schlecht dem Kunden gegenüber. Was wäre denn passiert wenn der Vorbesitzer nicht gezahlt hätte? Hätte man dem Bluemaster dann gesagt:" Tja leider Pech gehabt, wir sind auch beschissen worden."?
Da hätte man sich dann mal selbst bemühen müssen. Aber so lange nix zu tun bis sich jemand anders drum kümmert geht gar nicht als Händler...


Grüße
der Gamble


weißt doch recht haben und recht bekommen sind in D 2 schuhe

hab das gleiche Spiel auch Hinter mir hatte bei nem VW Händler im Osten nen Mondeo ST gekauft , vorher mind. 4x gefragt Unfallfrei ?? Immer wieder NEIN top auto,

...

Ray die Sache ist doch klar, wenn du fragst Unfallfrei und er immer wieder sagt NEIN :bigtongue:
 
:doh:
CJ_69 schrieb:
rh-renntechnik schrieb:
Gamble schrieb:
Also wenn ein Privatmann in der Lage ist herauszubekommen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, sollte das ein Autohaus als Profi wohl allemal schaffen!
Da ist es mir als Käufer scheißegal ob das Autohaus auch beschissen wurde. In dem Fall ist das Autohaus mein Ansprechpartner und nicht der Verkäufer von dem das Autohaus den Wagen erworben hat.
Das Ganze dann einfach nur weiterzureichen und erst zu bezahlen wenn man selbst die Kohle wieder hat ist einfach nur schlecht dem Kunden gegenüber. Was wäre denn passiert wenn der Vorbesitzer nicht gezahlt hätte? Hätte man dem Bluemaster dann gesagt:" Tja leider Pech gehabt, wir sind auch beschissen worden."?
Da hätte man sich dann mal selbst bemühen müssen. Aber so lange nix zu tun bis sich jemand anders drum kümmert geht gar nicht als Händler...


Grüße
der Gamble


weißt doch recht haben und recht bekommen sind in D 2 schuhe

hab das gleiche Spiel auch Hinter mir hatte bei nem VW Händler im Osten nen Mondeo ST gekauft , vorher mind. 4x gefragt Unfallfrei ?? Immer wieder NEIN top auto,

...

Ray die Sache ist doch klar, wenn du fragst Unfallfrei und er immer wieder sagt NEIN :bigtongue:


Ups Sorry natürlich wurde die Unfallfreiheit immer bestätigt ! :wallbash: :doh:
 
aXXit schrieb:
Ab wann ist es eigentlich rechtlich ein Unfall?

Also bei uns gehen wir nach nem BGH Urteil aus, dass von einem Schaden ab 50€ außgeht.


CoreForce schrieb:
aXXit schrieb:
Ab wann ist es eigentlich rechtlich ein Unfall?
Wenn tragende Teile beschädigt sind.
Kratzer/Dellen in Türen, Kotflügel oder Stossstangen sind kein Unfallschaden.

Das mit den Kratzern hab ich auch schon gehört, kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.

Das Vid hier sagt auch was anderes. Aber vielleicht ist da die Rechtslage von Land zu Land anders.

http://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Wann-gilt-ein-Pkw-als-Unfallauto-article2608801.html


Grüße
der Gamble
 
In dem Vid der Sachverständige am Anfang bezieht sich meiner Meinung nach auf Rückgabe von Leasingwagen.
Das wird in dem Beitrag leider nicht ganz sauber getrennt voneinander.

Hier mal ein Link von einem Anwalt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Autokauf-Unfall-verschwiegen-__f80684.html

In der Praxis hat sich (bei den Autohändlern) eingebürgert, dass alles was durch neue Standardteile ersetzt wurde dieses das Auto quasi wieder in den Original-Zustand zurückversetzt und daher auch nicht als Unfallschaden angegeben werden muss. Manchmal wird sogar argumentiert dass sich der Wert des Wagens durch das neue Teil ja sogar gesteigert hätte. ;)

Bagetellschadensgrenze laut Dekra ca. EUR 750,-
http://www.dekra.de/de/unfall-fachwoerterbuch#Bagatellsch_den

Was der Praxis recht nahe kommt ist dieses hier:
"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers.
http://www.autobild.de/artikel/unfallschaeden-an-gebrauchtwagen-36981.html
 
Ich habe jetzt leider keine Zeit den ganzen Threat zu lesen und ich glaube auch das wir beide schonmal in Verbindung standen wegen diesem Fall.
1.) Du musst dem Händler mind. 3 mal die Chance geben das Auto wieder so herzustellen als hätte es keinen Unfall gehabt. Dies ist aber in Deinem Fall (wie letztes Jahr in meinem Fall nicht Möglich)
2.) Zum Anwalt gehn, der Schreibt dann dem Händler einen Brief
3:) gibts ne Formel wegen Deinen gefahrenen Km, (Weiß ich jetzt leider nicht mehr) diese Geld bekommst Du dann weniger, bei mir waren das glaube ich bei einem Kaufpreis von 28.000€ ca. 600€ die sie mir abgezogen hatten.

Wenn Du willst kannst Du Dich auch gerne per PN melden.

Gruß rené
 
Insgesamt bin ich ein großer Freund davon alles offen zu legen. Für mich persönlich ist eine neue lackierte Stoßstange bei einem gebrauchten Auto eher ein Vorteil (keine Steinschläge mehr usw.). Manche Käufer/Interessenten wollen aber auf gar keinen Fall ein Auto haben, was mal irgendwo nachlackiert wurde. Auch ein kleiner Wildschaden, wo nichts verzogen war sondern nur Kühler, Stoßstange, Scheinwerfer getauscht wurden finde ich persönlich nicht dramatisch.

Ich selbst achte darauf meine Autos aus 1. Hand zu kaufen und lasse mir alles schriftlich geben und Schäden/Nachlackierugnen dokumentieren und bestätigen. Viele Händler beziehen Ihre Autos aber aus Auktionen, wo das Auto durch mehrere Hände geht und es keine Möglichkeit gibt mit dem Vorbesitzer zu sprechen. Das da dann mal Infos auf dem Weg liegen bleiben, die dann nachher evtl. auftauchen wird immer wahrscheinlicher.
 
Bei EU-Fahrzeugen ist auch oftmals die Vorgeschichte völlig unbekannt !!
Nachlackierungen sind nicht immer ein Nachteil...aber bei dem RS grün und dem ST orange ist das allerdings so eine Sache mit der Farbe. Oftmals sieht man einen Farbunterschied hinterher.
 
Warum siehst du eigentlich die "EU Fahrzeuge" so kritisch? Die Focus RS die ich in Luxembourg oder sonst wo kaufe hole ich beim 1. Besitzer ab, der das Auto bei einem Ford Händler gekauft hat und welches vom gleichen Band kommt, wie dein original deutscher Focus RS.

Der deutsche Focus RS wurde evtl. bei einem Ford Händler gekauft, welcher das Auto bei einem anderen Händler gekauft hat, der es wiederum vom 2. Besitzer hat.

Bei welchem Auto ist denn die Geschichte besser nachvollziehbar?

Grade bei so speziellen Autos wie dem Focus RS ist doch der Besitzer in einem anderen Land nicht schlechter mit dem Auto umgegangen.

Wenn du jetzt irgendwelche "EU Autos" aus Italien meinst, die mal mit 200.000km nach Italien verkauft wurden und dann wieder mit 100.000km zurück nach Deutschland kommen usw. usw., da bin ich absolut bei dir.
 
Nicht falsch verstehen- bloß weil es ein EU-Fahrzeug ist muss es nicht heißen das es ein schlechtes Auto ist.
Man hat da nur mit der Zeit so seine Erfahrungen gemacht !!
Haben schon einiges gesehen... man kann sich ja die Historie des Wagens als Ford Händler anschauen.
Gefälschte Servicehefte, falsche KM-Stände, falsche Erstzulassung, Garantiestart früher usw
Einer hatte sogar mal seine Steuern im Ausland nicht bezahlt, eine Zulassung ist Deutschland war erst möglich nachdem
die Steuern im Ausland gezahlt wurden. Sind schon teilweise verrückte Geschichten.
Will die EU-Fahrzeuge nicht schlecht reden... man muss halt nur wissen wo und bei wem man kaufen kann :thumbs-up_new:
 

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