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theRacer

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Heute fährt mir ein alter 3er BMW mit Warnblinke hinterher, das komische, der hatte an der "Beifahrer-Sonnenblende" ein LED Schild mit "Feuerwehr Einsatz" und Blaulicht. Ist das zulässig? Muss ich platzmachen? Hat mich dann auch überholt (innerorts) und mir den ganzen Rollsplit gegens Auto gedonnert. Zum Glück hab ich n Winterauto, wär es der RS gewesen dann :maul:
 
Klingt nach nem Dorffeuerwehrmann mit selfmade Feuerwehrauto. :lol:

Also normalerweise bekommt kaum ein Privatfahrzeug die Genehmigung für den Einsatz von Sonderrechten. Ausnahmen sind z.B. Zivilfahrzeuge der Regierung oder Polizei.

Wen unter dem Einsatz von Sonderrechten gefahren wird darf das nicht unter Warnblinkfunktion geschehen. Die Fahrtrichtung muss weiterhin angezeigt werden können.

Also ich gehe mal von aus das dies hier nicht so ganz legal war. :mrgreen:

Wenn dein Eigentum durch so einen Einsatz beschädigt wird muss der Fahrzeugführer den Nachweis führen das er berechtigt war von den Sonderrechten Gebrauch zu machen.
War es berechtigt ist es ein einfacher Versicherungsfall.
Wenn nicht wirds schwieriger ans Geld zu kommen da beim Gegner kein Versicherungsschutz bestand.

Ach ja, das mit dem Platz machen ist immer so ne Sache. Egal welches Blaulichtfahrzeug hinter einem ist. Ist manchmal faszinierend wie manche Leute auf Bordsteinkanten oder ins Grüne flüchten.
Fährste dabei an deinem Auto was kaputt, viel Spaß. Darfste selber zahlen.
Noch mehr Spaß wenn Du dabei noch was "Fremdes" beschädigst. Dann bekommst da auch noch die Rechnung.
 
Imho haben die Sonderrechte, aber kein Wegerecht! Darüber hinaus dürfen die wohl kein Blaulicht nutzen, das Einsatz Schild hingegen schon.
 
Ist doch wurscht was für ein Fahrzeug. Wenns der Feuerwehr gehört könnte es auch ein Buggy, Bobbycar oder sonstwas sein wenns als Feuerwehrzugehörig erkennbar ist. Grundsätzlich sollte man erstmal jedem Platz machen der mit Horn und Blaulicht angerauscht kommt egal was fürn Fzg

Und wenn du Platz machen musst sinds keine Sonderrechte sondern die sog. Wegerechte oder ne Kombination aus beiden ;)

Ich gebe allerdings recht, dass man nicht Hals über Kopf auf nen Bordstein oder so brettern muss. Die gerne genommene Vollbremsung beim Bemerken des Horns und Blaulicht ist allerding auch nicht gerade die beste Variante. Langsamer werden, möglichst viel Platz schaffen dass das oder die Einsatzfahrzeuge passieren können ist m.M.n. die beste Variante.

@ gaschi
Wieso sollte die FW keine Wegerechte nutzen dürfen? Wenn nicht die wer dann? :lol:

Grüße
der Gamble
 
Natürlich mit Blaulicht! :ja:

Gegen den Hunger in der Welt. :lol:

OK, zumindest gegen meinen Hunger. :bigtongue:
 
@gamble: So wie ich das gelesen hab,wars ein Haiopei von der FFW mit Privatwagen. Sollte ich mich damit irren, dann ziehe ich die Aussage zurück ;)
 
Ahso, bei uns fährt ja auch so ein alter BMW in rot rum von der FW und woanders hab ich die auch schon öfter gesehen. Dachte das wäre damit gemeint gewesen.

Bei PrivatPkw ist das natürlich was anderes.

Grüße
der Gamble
 
Auch der "Haiopei" von der FFW hat sobald er auf dem Weg zum Einsatz ist Sonderrechte. Da gibt es einiges an Auslegungssache wie z.B. das Erhöhen der Geschwindigkeit im begrenzten Rahmen, sowie auch das Überfahren von roten Ampeln ist zulässig, wenn der §1 der StVO nicht vernachlässigt wird (Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder ... ).
Wenn ein Fahrzeuge mit Sonderrechte hinter einem ist, muss man diesen nicht vorbei lassen, bei Wegerechten ist dies anders. Wegerechte sind immer durch Blaulich und Martinshorn an zu zeigen, sollte nur Blaulicht an sein, hat man nur Sonderrechte und keine Wegerechte. Bei einem Fahrzeug mit Wegerechten muss man die Fahrspur frei machen, ohne personelle oder wirtschaftliche Schäden in Kauf zu nehmen.
So wurde uns dies mal vor einiger Zeit auf einer Weiterbildung vermittelt.
 
Der "Haiopei" war nicht bös gemeint ;)

Das ist ja das, was ich oben gesagt habe. Er hat Sonder- aber kein Wegerecht ;)
 

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