Auch der "Haiopei" von der FFW hat sobald er auf dem Weg zum Einsatz ist Sonderrechte. Da gibt es einiges an Auslegungssache wie z.B. das Erhöhen der Geschwindigkeit im begrenzten Rahmen, sowie auch das Überfahren von roten Ampeln ist zulässig, wenn der §1 der StVO nicht vernachlässigt wird (Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder ... ).
Wenn ein Fahrzeuge mit Sonderrechte hinter einem ist, muss man diesen nicht vorbei lassen, bei Wegerechten ist dies anders. Wegerechte sind immer durch Blaulich und Martinshorn an zu zeigen, sollte nur Blaulicht an sein, hat man nur Sonderrechte und keine Wegerechte. Bei einem Fahrzeug mit Wegerechten muss man die Fahrspur frei machen, ohne personelle oder wirtschaftliche Schäden in Kauf zu nehmen.
So wurde uns dies mal vor einiger Zeit auf einer Weiterbildung vermittelt.