Das die nicht im Straßenverkehr zugelassen sind sollte aber klar sein ?
Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten, es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein, die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben, die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO geforderte freie Sicht ("Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein") muss sichergestellt sein.
Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten,
Die sind länger als 1m und breiter als 10cm...
Enter your email address to join: