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Die Felge "Monstr" MN 758 in 7,5 x 18 ET 45 hat eine ABE (KBA 49787)
Und die musst du nicht eintragen lassen !

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Frank schrieb:
Die Felge "Monstr" MN 758 in 7,5 x 18 ET 45 hat eine ABE (KBA 49787)
Und die musst du nicht eintragen lassen !

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Hallo Frank,

wo hast Du die Felge in 7,5" gefunden und vor allem wo hast Du die ABE her?
 
Hm... also einfach auf die HP vom Hersteller gehen.. und Felge aussuchen.. und Gutachten.. und ABE im Download Bereich runter laden...

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Oder einafch Googeln :)

http://files.pneu.jfnet.de/abe/MONSTR%20-%20MN758_18_abe.pdf

Die Anlage 9 zu dem Gutachten hatten wir ja schon ein paar seiten vorher....

Also ich kauf die Monstr und feddisch! Ist dann wohl am Einfachsten, weil ich TÜV gar nicht brauche mit dieser ABE!
 
Wieso finde ich eigentlich ausser den eher schlechten Vredestein Wintec Extreme S in Y ansonsten nur Reifen mit V Index ?

Ford schrieb mir übrigens heute dass sie kein Winterkomplettrad anbieten, nur eine einzelne Felge mit Schneekettenfreigabe von der ich die Daten bei Interesse bekommen soll.
Scheint geheim zu sein dass man erst fragt ob ich Interesse an den Felgendaten habe anstatt sie gleich mitzuschicken.
 
jochenq schrieb:
Oder einafch Googeln :)

http://files.pneu.jfnet.de/abe/MONSTR%20-%20MN758_18_abe.pdf

Die Anlage 9 zu dem Gutachten hatten wir ja schon ein paar seiten vorher....

Also ich kauf die Monstr und feddisch! Ist dann wohl am Einfachsten, weil ich TÜV gar nicht brauche mit dieser ABE!
Wie kommst Du darauf, dass diese ABE für unseren RS MK3 passen würde?
Felgengröße passt mit Einschränkung (ET 45 statt 50), aber ich habe nichts gefunden, dass darauf hinweist, dass die felge für den RS zugelassen wäre.
 
Siehe:

http://admin.uniwheels.jfnet.de/pdf/00249797/00249797.pdf
 

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Interessant ist ja die Einschränkung dass diese Felgen beim Focus RS nur auf Fahrzeugen mit Vierradantrieb und Fliessheck zugelassen sind, was zum Teufel hat das damit zu tun ??
Warum ist das überhaupt aufgeführt, da sind doch etliche Fahrzeuge in der Liste die Frontantrieb haben und Kombis sein können.
Solche Auflagen sind manchmal sehr eigenartig.
 
Und da unser Winter vermutlich ja wieder eher nass statt weiß wird.. möchte ich auch einen W Reifen.. Kein V .. und da werde ich dann den Yokohama W drive nehmen...
Somit kostet ein Rad Komplet mit rdks ca 280 Euro

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Ups... Hatte mich mit dem Preis vertan.. Habe es korrigiert.. Natürlich nur ca 280 Euro ... und keine Kosten für TÜV und neuen Papieren.

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Ja.. der ist knapp 20 Euro teurer als der Yokohama.. aber ich glaube der ist auch vom Verschleiß viel höher..

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Gnadenloos schrieb:
jochenq schrieb:
Oder einafch Googeln :)

http://files.pneu.jfnet.de/abe/MONSTR%20-%20MN758_18_abe.pdf

Die Anlage 9 zu dem Gutachten hatten wir ja schon ein paar seiten vorher....

Also ich kauf die Monstr und feddisch! Ist dann wohl am Einfachsten, weil ich TÜV gar nicht brauche mit dieser ABE!
Wie kommst Du darauf, dass diese ABE für unseren RS MK3 passen würde?
Felgengröße passt mit Einschränkung (ET 45 statt 50), aber ich habe nichts gefunden, dass darauf hinweist, dass die felge für den RS zugelassen wäre.

Nur zur Erklärung (falls noch nötig):
Ich hatte nur die ABE gegoogelt. Die verweist auf Anlage 9 (3. Ausführung), die wir auf einer der vorigen Seiten bereits verlinkt hatten.
Aus dieser hat Skullga dann die entsprechende Passage aus Seite 2 rauskopiert. Et voila: Da steht dann, dass die ABE passt und man (so habe ich gestern gelernt) nicht zum TÜV muss, sondern sich das Ding nur ins Handschuhfach legen muss :prost:
Aber es ist schon geil, was so im deutschen Regelungswahn auf 20 Seiten geschrieben steht :wallbash:
 
Soweit ich weiß muss man trotzdem zum TÜV und die Freigängigkeit prüfen lassen.
Man bekommt dann einen Blatt und DIESEN muss man im Handschuhfach mitführen.
Da steht drauf das die Montage und Freigängigkeit geprüft wurde und das es ausreicht dieses Blatt mitzuführen und das es reicht
diesen Nachtrag in die Papiere beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle, zb bei Ummeldung etc., zu tätigen.
Das diese Prüfung erforderlich ist, steht aber auch irgendwo in diesen 20 Seiten so drin.
 
Skullga schrieb:
Siehe:

http://admin.uniwheels.jfnet.de/pdf/00249797/00249797.pdf
Ah, ok, so wird ein Schuh daraus.
Aus Gutachten UND ABE wird es ersichtlich :mrgreen:
 
Ich habe mir beide Dokumente zu der Felge mal angesehen. Hoffe das ist die richtige Felge.

http://files.pneu.jfnet.de/abe/MONSTR%20-%20MN758_18_abe.pdf <- ABE

http://files.pneu.jfnet.de/pdf/00249797/00249797.pdf <-Teilegutachten

Die ABE baut auf dem Gutachten auf

In diesem Teilegutachten stehen keine Auflagen drinne die eine Prüfung durch den TUV erforderlich macht.
Der Fahrzeugschein muss auch nicht berichtigt werden. ABE ins Auto legen und gut ist.
 
jochenq schrieb:
Et voila: Da steht dann, dass die ABE passt und man (so habe ich gestern gelernt) nicht zum TÜV muss, sondern sich das Ding nur ins Handschuhfach legen muss :prost:
Ich habe mir gerade mal ABE und Gutachten samt Auflagen angesehen. Es ist tatsächlich so, dass du nicht zum TÜV musst und es reicht, wenn du ABE und Gutachten im Fahrzeug mitführst. Es sei denn, du hast Änderungen am Fahrwerk (Tieferlegung, Distanzscheiben etc.) vorgenommen, dann ist das ganze hinfällig und du musst trotzdem zum TÜV.

Toti schrieb:
Soweit ich weiß muss man trotzdem zum TÜV und die Freigängigkeit prüfen lassen.
Man bekommt dann einen Blatt und DIESEN muss man im Handschuhfach mitführen.
Da steht drauf das die Montage und Freigängigkeit geprüft wurde und das es ausreicht dieses Blatt mitzuführen und das es reicht
diesen Nachtrag in die Papiere beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle, zb bei Ummeldung etc., zu tätigen.
Das diese Prüfung erforderlich ist, steht aber auch irgendwo in diesen 20 Seiten so drin.
Nein, das sehe ich in dem Fall anders. Denn die Pflicht zur Vorführung beim TÜV wird durch Auflage A01 des Gutachtens geregelt:

"Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen. "


Beim Focus RS steht diese Auflage aber nicht dabei, nur bei Transit Connect und bei zwei Jaguar Modellen, mit denen müsste man tatsächlich zum TÜV, aber eine Eintragung wäre trotzdem nicht notwendig. Beim RS darf man die Dinger einfach dranmontieren und losfahren, solange man die Papiere immer mit sich führt. Eigentlich ganz einfach :prost: .
 
Hallo zusammen ,

auch ich bin auf der Suche nach einer Winterfelge incl. Winterreifen .
Für mich kommt jedoch nur eine 19 Zoll Felge in Frage mit den gleichen
Reifendimensionen wie das Sommerrad und da ich auch im Winter flott fahren
möchte kommt auch nur ein Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex "W" in die Tüte.
Die Felge sollte dann auch noch schwarz oder zumindest dunkelgrau sein .
Soweit so gut.
Bisher habe ich hier aber raus lesen können ,daß eigentlich nur die Felge von R3 Wheels
eine ABE für den MK3 RS besitzt, richtig ? (hat hier ja schon jemand verbaut, soweit ich weiß)
Diese hier :
http://www.felgenoutlet.de/de_de/6687464eR_Ford-Focus-DYB--ab-2016---/Alufelgen+Reifen/161296_a361_f7_z19/R__Wheels_R3H3_anthracite_matt

Dann ist mir noch die Keskin KT17 Hurricane aufgefallen,die hat jedoch nur eine ABE für dem MK3 ST oder den MK2 RS :
http://www.keskin-tuning.de/kt17-hurricane/

Ist sonst noch jemand über eine 19 Zoll Felge gestolpert die eine ABE für den MK3 RS besitzt und keine original Ford Felge ist ?

Gruß,
Marcus
 
Ja ich hab die R3 verbaut in Anthrazit für den Sommer. Es gibt sie auch in Silber für den Winter aber nicht in Schwarz
 

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Warum sind manche so scharf auf 19" im Winter zu fahren ?
Bei meinem R S 2 bin ich sogar im Sommer auf 18" runter gegangen..

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