Alu-Ansaugbrücke Diskussion

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Ich hab sie nur ohne Anlage eingetragen. Das war kein Problem. Allerdings meinte der Prüfer das der Anbau einer Anlage ein Problem wäre für die Eintragung. Ist aber nicht weiter drauf eingegangen. Wenn du ne AB von PS hast müsste da ein Gutachten dabei sein.
 
Ich habe beim Eintragen meiner Teile noch NIE probleme gehabt. Ansaugbrücke ist noch nicht eingetragen da ich es dieses Jahr in einem Rutsch mit nem Ladeluftkühler machen lasse. Wenn du EG Teile oder Teile mit Tüv Gutachten kombinierst kriegst du keine probleme.
 
Danke schon mal für die Antworten
Ich hab ja noch keine gekauft deswegen hab ich auch noch kein gutachten.
Wollt des erst abklären mit dem TÜV. Ich hab sehr viel Glück mit Polizeikontrollen (die lieben den RS)
und teileiße kennen die sich auch aus :wallbash:
 
Du kannst Teile mit Tüv Gutachten nicht beliebig miteinander kombinieren und einfach so zusammen eintragen lassen.
 
Ich hab z.b. das K&N 57 Ansaugkit in Verbindung mit meiner AGA eingetragen bekommen. Ist mit EG Anlage oder Original möglich, bei anderen halt nicht. Meine Felgen hab ich auch ohne probleme mit der Tieferlegung eingetragen bekommen, auch alles Teile mit TÜV Gutachten. Werde mit meiner Ansaugbrücke und LLK ebenfalls keine probleme bekommen, da sie auch alle das TÜV Gutachten haben. Ich kauf mir nur Teile mit EG oder TÜV segen und kombiniere nicht mit "illegalen Teilen". Ich lege denen meine ganzen Unterlagen immer hin, die kontrollieren ob die zu den Teilen passen und fertig ist.
 
Dann lesen sie die Gutachten anscheinend nicht genau wenn sie es einfach so eintragen weil irgendwelche Gutachten vorliegen. Und Felgen/Federn per Einzelabnahme eintragen halte ich für deutlich einfacher als LLK u AB z.B.
 
Ist richtig, so einfach ist das nicht alles mit EG oder ABE zu kombinieren. Ich meine sogar, dass beim Gutachten des K&N 57i beisteht, dass dies nur mit der originalen AGA eine Betriebserlaubnis hat!?


Sent from my iPhone somewhere over the rainbow...
 
Den gebauen Wortlaut kenne ich nicht. Habe aber auch soetwas im Hinterkopf. Ist ja die Frage als was EG Teile gewertet werden. Als "Originalteil", dann stellt es wohl kein Problem dar. Wenn nicht dann wirds da problematisch. Ansonsten kann man nicht einfach beliebig viele Teile mit EG und Gutachten kombinieren, ohne das da eine vernünftige Einzelabnahme fällig wäre. Aber was eingetragen und tatsächlich erlaubt ist, ist ja auch nochmal ein Thema für sich.
 
Ja, wenn das explizit so in dem Gutachten zu dem K&N steht hast du Recht und es besteht kein Problem.

Die Frage ist ob das in den Gutachten zur AB und dem LLK auch steht.

In meinem Gutachten zu der Brücke stehts nicht und das lässt in meinen Augen nicht zu, dass die ohne weitere Prüfungen eingetragen wird wenn schon andere Änderungen am Fzg vorgenommen wurden.
 
Also ich hab die Milltek ab Kat mit EG die ist ja für sich erlaubt.
weiß zufällig jemand was beim TÜV ein Lärmgutachten kostet?? Falls ich das nur so eingetragen bekomme.
 
Ja, und um deren Eintragbarkeit mit und ohne Tüvgutachten in Kombination mit bereits durchgeführten Änderungen. Wo ist das Problem?
 
mal so in die Runge gefragt , muss man die Brücken eigendlich irgendwie noch vorbereiten ?
oder gar abschleifen innen :confused2:
 
Außer der Anembo sind die alle rau von innen. Die AS soll bei dem ein oder anderen schonmal nicht wirklich plan aufgelegen haben und leicht undicht gewesen sein wenn ich mich recht erninnere.
 
Gamble schrieb:
Außer der Anembo sind die alle rau von innen. Die AS soll bei dem ein oder anderen schonmal nicht wirklich plan aufgelegen haben und leicht undicht gewesen sein wenn ich mich recht erninnere.


Die AS ist "undicht" wenn man sie zb nicht nach Anleitung montiert und das Sicherungsblech drin läßt.
 
ehm ja :ugly:

Also nix mit irgendwie glätten Innen bzw. Produktionsreste beseitigen ?!?
Sprich ausspülen mit Reiniger / Benzin reicht :confused2:
 

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