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ole schrieb:
Ich bin KFZ Prüfer in Deutschland :)

Also von meiner Seite aus, ist da nichts zu beanstanden, hab die Leuchten live beim User Yoshi gesehen und die Leuchtstärke war ausreichend für meine geeichten Prüferaugen :p

Wenn da ein E-Prüfzeichen (egal ob EG oder ECE) drauf ist, muss man dir nachweisen, dass etwas illegal ist. Selbst wenn da etwas illegal ist, kann man dir (sofern du nichts dran geändert hast) da nichts vorwerfen. Der Händler wird dann in Regress genommen und der wird sich dann auf den Hersteller beziehen usw.

Nur der Form halber: Das ist keine Rechtsberatung und ich kann mich auch Irren, aber so wurde es mir von Kollegen und einem amtlich anerkannten des TÜV-Süd bestätigt.

Dieser TÜV'ler sucht für mich auch noch, ob in deren Datenbank was bezüglich der Genehmigung steht.
Grundsätzlich gilt nämlich auch für uns, das wir bei so genehmigten Teilen dem Kunde nachweisen müssen, dass das nicht konform ist. Deswegen gibt es da auch keine tiefere Prüfung bezüglich der Gültigkeit, auch seitens des KBA (oder der je nach Land zuständigen Stelle) nicht.

Ich hoffe das war nicht zu konfus :ugly:


P.S.: Schriftlich wirst du nichts vom TÜV bekommen, in den Ameisenhaufen setzt sich niemand freiwillig. Allerhöchstens ein schwammig formuliertes Gutachten das eine "In-Etwa Wirkung" bescheinigt. Für was handfestes müsste das Teil an ein Lichttechnisches Institut (in Deutschland sitzt das zB in Karlsruhe)


Den Einsatz im Straßenverkehr kann man sehr wohl deiner Verantwortung zuschieben wenn die Leuchten Illegal sind, da du Halter des Fahrzeuges bist und die Leuchten montiert hast, bzw mindestens mal ne Montage beauftragt hast. Da wird auch kein Hersteller herangezogen, wenn's ums erlöschen der Betriebserlaubnis geht.
P.S. In diesem Fall kann das jeder gern als Rechtsberatung ansehen, Irrtum ausgeschlossen :) wie die Versicherungsrechtliche Haftung ist wird dann je nach Einzelfall und den damit verbundenen Folgen entschieden.
 
Sphere schrieb:
Den Einsatz im Straßenverkehr kann man sehr wohl deiner Verantwortung zuschieben wenn die Leuchten Illegal sind, da du Halter des Fahrzeuges bist und die Leuchten montiert hast, bzw mindestens mal ne Montage beauftragt hast. Da wird auch kein Hersteller herangezogen, wenn's ums erlöschen der Betriebserlaubnis geht.
P.S. In diesem Fall kann das jeder gern als Rechtsberatung ansehen, Irrtum ausgeschlossen :) wie die Versicherungsrechtliche Haftung ist wird dann je nach Einzelfall und den damit verbundenen Folgen entschieden.


Kurze Frage zum Sonntag: Kannst du lesen?
Wenn sich meine Augen nach hinten drehen könnten, dann würden sie es jetzt. Mehr muss ich dazu nicht sagen...
 
Sphere schrieb:
ole schrieb:
Ich bin KFZ Prüfer in Deutschland :)

Also von meiner Seite aus, ist da nichts zu beanstanden, hab die Leuchten live beim User Yoshi gesehen und die Leuchtstärke war ausreichend für meine geeichten Prüferaugen :p

Wenn da ein E-Prüfzeichen (egal ob EG oder ECE) drauf ist, muss man dir nachweisen, dass etwas illegal ist. Selbst wenn da etwas illegal ist, kann man dir (sofern du nichts dran geändert hast) da nichts vorwerfen. Der Händler wird dann in Regress genommen und der wird sich dann auf den Hersteller beziehen usw.

Nur der Form halber: Das ist keine Rechtsberatung und ich kann mich auch Irren, aber so wurde es mir von Kollegen und einem amtlich anerkannten des TÜV-Süd bestätigt.

Dieser TÜV'ler sucht für mich auch noch, ob in deren Datenbank was bezüglich der Genehmigung steht.
Grundsätzlich gilt nämlich auch für uns, das wir bei so genehmigten Teilen dem Kunde nachweisen müssen, dass das nicht konform ist. Deswegen gibt es da auch keine tiefere Prüfung bezüglich der Gültigkeit, auch seitens des KBA (oder der je nach Land zuständigen Stelle) nicht.

Ich hoffe das war nicht zu konfus :ugly:


P.S.: Schriftlich wirst du nichts vom TÜV bekommen, in den Ameisenhaufen setzt sich niemand freiwillig. Allerhöchstens ein schwammig formuliertes Gutachten das eine "In-Etwa Wirkung" bescheinigt. Für was handfestes müsste das Teil an ein Lichttechnisches Institut (in Deutschland sitzt das zB in Karlsruhe)


Den Einsatz im Straßenverkehr kann man sehr wohl deiner Verantwortung zuschieben wenn die Leuchten Illegal sind, da du Halter des Fahrzeuges bist und die Leuchten montiert hast, bzw mindestens mal ne Montage beauftragt hast. Da wird auch kein Hersteller herangezogen, wenn's ums erlöschen der Betriebserlaubnis geht.
P.S. In diesem Fall kann das jeder gern als Rechtsberatung ansehen, Irrtum ausgeschlossen :) wie die Versicherungsrechtliche Haftung ist wird dann je nach Einzelfall und den damit verbundenen Folgen entschieden.

Dann muss ich meine technische Leitung wohl zurechtweisen ? Auf welchem Wissen fußt deine Behauptung ? Bist du Anwalt ? Sachverständiger ? Polizist ?

Kaufst du so auch Reifen ? Die sind nämlich auch nur Typgenehmigt und mit Prüfzeichen, muss der Prüfer/Polizeibeamte nachweisen dass was illegal ist.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, in einem Fall wir du ihn hier aber hinstellst, muss man von arglistiger Täuschung/Betrug ausgehen, sofern man nicht selber an den Teilen rumgpfuscht hat.

Solang empfehle ich erstmal die StVZO als Literatur, genauer Paragraph 53. Für die technische Ausgestaltung die ECE Regelungen R1 bis R8.

Gruß
Ole
 
ole schrieb:
Sphere schrieb:
ole schrieb:
Ich bin KFZ Prüfer in Deutschland :)

Also von meiner Seite aus, ist da nichts zu beanstanden, hab die Leuchten live beim User Yoshi gesehen und die Leuchtstärke war ausreichend für meine geeichten Prüferaugen :p

Wenn da ein E-Prüfzeichen (egal ob EG oder ECE) drauf ist, muss man dir nachweisen, dass etwas illegal ist. Selbst wenn da etwas illegal ist, kann man dir (sofern du nichts dran geändert hast) da nichts vorwerfen. Der Händler wird dann in Regress genommen und der wird sich dann auf den Hersteller beziehen usw.

Nur der Form halber: Das ist keine Rechtsberatung und ich kann mich auch Irren, aber so wurde es mir von Kollegen und einem amtlich anerkannten des TÜV-Süd bestätigt.

Dieser TÜV'ler sucht für mich auch noch, ob in deren Datenbank was bezüglich der Genehmigung steht.
Grundsätzlich gilt nämlich auch für uns, das wir bei so genehmigten Teilen dem Kunde nachweisen müssen, dass das nicht konform ist. Deswegen gibt es da auch keine tiefere Prüfung bezüglich der Gültigkeit, auch seitens des KBA (oder der je nach Land zuständigen Stelle) nicht.

Ich hoffe das war nicht zu konfus :ugly:


P.S.: Schriftlich wirst du nichts vom TÜV bekommen, in den Ameisenhaufen setzt sich niemand freiwillig. Allerhöchstens ein schwammig formuliertes Gutachten das eine "In-Etwa Wirkung" bescheinigt. Für was handfestes müsste das Teil an ein Lichttechnisches Institut (in Deutschland sitzt das zB in Karlsruhe)


Den Einsatz im Straßenverkehr kann man sehr wohl deiner Verantwortung zuschieben wenn die Leuchten Illegal sind, da du Halter des Fahrzeuges bist und die Leuchten montiert hast, bzw mindestens mal ne Montage beauftragt hast. Da wird auch kein Hersteller herangezogen, wenn's ums erlöschen der Betriebserlaubnis geht.
P.S. In diesem Fall kann das jeder gern als Rechtsberatung ansehen, Irrtum ausgeschlossen :) wie die Versicherungsrechtliche Haftung ist wird dann je nach Einzelfall und den damit verbundenen Folgen entschieden.

Dann muss ich meine technische Leitung wohl zurechtweisen ? Auf welchem Wissen fußt deine Behauptung ? Bist du Anwalt ? Sachverständiger ? Polizist ?

Kaufst du so auch Reifen ? Die sind nämlich auch nur Typgenehmigt und mit Prüfzeichen, muss der Prüfer/Polizeibeamte nachweisen dass was illegal ist.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, in einem Fall wir du ihn hier aber hinstellst, muss man von arglistiger Täuschung/Betrug ausgehen, sofern man nicht selber an den Teilen rumgpfuscht hat.

Solang empfehle ich erstmal die StVZO als Literatur, genauer Paragraph 53. Für die technische Ausgestaltung die ECE Regelungen R1 bis R8.

Gruß
Ole

Um deine Frage zu beantworten, Polizist.
Und nein ich muss dir nichts nachweisen, du als Halter hast die Pflicht den ordnungsgemäßen Zustand deines PKW nachzuweisen, da du für dessen Zustand verantwortlich bist.
Habe ich Zweifel daran, hast du den Nachweis zu erbringen, erfolgt dies nicht kann das Fahrzeug ja im Notfall vorgeführt werden, wobei ich persönlich solche Sachen mittels Lichtbildern oder ggfs. vorhandenen Teilenummern KBA/ABE/EG-Typengenehmigung usw. mit dem TÜV-Süd abkläre, da eine sofortige Stilllegung/Vorführung/vor Ort ausbauen wie manche es handhaben nicht immer notwendig ist. Denn Anzeigen kannste im Nachhinein problemlos alles, sobald es Bilder und zwei Beamte als Zeugen gibt und auch dann musst du der entsprechenden Bußgeldbehörde nachweisen, dass zum Kontrollzeitpunkt alles den Gesetzmäßigkeiten entsprach.
Aber wie schon gesagt, dass E Prüfzeichen wird zugeteilt und für diese Zuteilung gibt es auch einen Nachweis für jedes Produkt. Und sollte es Zweifel geben im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls mit Versicherungshaftung, sollte der Hersteller dir diesen Nachweisen vorlegen können, damit du ggfs. eintretende Regressansprüche auf Grund nicht gesehener Lichter von dir weisen kannst. Mitzuführen hast du für zulässige Leuchten mit E-Zeichen nichts.

P.S. und wer die Augen rollen will darf das gerne machen, mir persönlich ist das ziemlich egal, nur sollte keiner weinen wenn der Ernstfall mal eintritt und sagen "ich habe gelesen das der Hersteller Schuld ist und jetzt muss der doch alles übernehmen"
Und wer dann gerne den Hersteller mit ins Bot nehmen möchte kann das ja mal in nem Zivilrechtsprozess versuchen, würde mich auch mal interessieren wie lange sowas geht mit Firma XY in Südkorea. Der Verkäufer hier in Deutschland wird da nämlich zu 99 % nicht belangt, soviel kann ich euch zumindest aus den mir bekannten Fällen sagen.
 
Sphere schrieb:
Um deine Frage zu beantworten, Polizist.
Und nein ich muss dir nichts nachweisen, du als Halter hast die Pflicht den ordnungsgemäßen Zustand deines PKW nachzuweisen, da du für dessen Zustand verantwortlich bist.
Habe ich Zweifel daran, hast du den Nachweis zu erbringen, erfolgt dies nicht kann das Fahrzeug ja im Notfall vorgeführt werden, wobei ich persönlich solche Sachen mittels Lichtbildern oder ggfs. vorhandenen Teilenummern KBA/ABE/EG-Typengenehmigung usw. mit dem TÜV-Süd abkläre, da eine sofortige Stilllegung/Vorführung/vor Ort ausbauen wie manche es handhaben nicht immer notwendig ist. Denn Anzeigen kannste im Nachhinein problemlos alles, sobald es Bilder und zwei Beamte als Zeugen gibt und auch dann musst du der entsprechenden Bußgeldbehörde nachweisen, dass zum Kontrollzeitpunkt alles den Gesetzmäßigkeiten entsprach.
Aber wie schon gesagt, dass E Prüfzeichen wird zugeteilt und für diese Zuteilung gibt es auch einen Nachweis für jedes Produkt. Und sollte es Zweifel geben im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls mit Versicherungshaftung, sollte der Hersteller dir diesen Nachweisen vorlegen können, damit du ggfs. eintretende Regressansprüche auf Grund nicht gesehener Lichter von dir weisen kannst. Mitzuführen hast du für zulässige Leuchten mit E-Zeichen nichts.

P.S. und wer die Augen rollen will darf das gerne machen, mir persönlich ist das ziemlich egal, nur sollte keiner weinen wenn der Ernstfall mal eintritt und sagen "ich habe gelesen das der Hersteller Schuld ist und jetzt muss der doch alles übernehmen"
Und wer dann gerne den Hersteller mit ins Bot nehmen möchte kann das ja mal in nem Zivilrechtsprozess versuchen, würde mich auch mal interessieren wie lange sowas geht mit Firma XY in Südkorea. Der Verkäufer hier in Deutschland wird da nämlich zu 99 % nicht belangt, soviel kann ich euch zumindest aus den mir bekannten Fällen sagen.

Da stimme ich dir voll und ganz zu.

Nur ist es numal so, dass weder mein Laden (GTÜ), noch der TÜV Süd bisher diese Genehmigung in der Datenbank hat(mehr Netzwerk hab ich leider noch net). Wenn der Hersteller/Importeur dann auch noch blockt, wie willst du dann an den Zettel rankommen ? Zivilklage vor dem EuGH ?

Verlangst du auch die Nachweise der CE Kennzeichnung auf Elektroartikeln ? Die Bestätigung der BNetzAgentur, dass dein Smartphone die geltenden Bestimmungen erfüllt ? Das ist auch alles relevant wenns mal "Kracht".

Ich finde es auch Scheisse, dass ich dazu nichts finde. Aber selbst wenn, was will ich mit einem in dänisch (E13 müsste DK sein) verfassten Prüfzeugnis/Gutachten ? Sprichst du alle im ECE Raum vertretenen Sprachen ?

Als ich das erste mal Fahrwerksfedern mit EG-Typgenehmigung gesehen hab, wollte ich auch erstmal ein Gutachten. Tja, gabs net, Technische Leitung sagt: Musst du akzeptieren wenn technisch iO

Und beurteilen kann das bei diesen Leuchten halt auch nur eine darauf spezialisierte Institution

Kann mir bitte mal jemand das besagte Video, dass zu diesem Diskurs geführt hat, rauskramen ? Bin am Handy :D

Edit: Schwachsinn entfernt
 
ole schrieb:
Sphere schrieb:
Um deine Frage zu beantworten, Polizist.
Und nein ich muss dir nichts nachweisen, du als Halter hast die Pflicht den ordnungsgemäßen Zustand deines PKW nachzuweisen, da du für dessen Zustand verantwortlich bist.
Habe ich Zweifel daran, hast du den Nachweis zu erbringen, erfolgt dies nicht kann das Fahrzeug ja im Notfall vorgeführt werden, wobei ich persönlich solche Sachen mittels Lichtbildern oder ggfs. vorhandenen Teilenummern KBA/ABE/EG-Typengenehmigung usw. mit dem TÜV-Süd abkläre, da eine sofortige Stilllegung/Vorführung/vor Ort ausbauen wie manche es handhaben nicht immer notwendig ist. Denn Anzeigen kannste im Nachhinein problemlos alles, sobald es Bilder und zwei Beamte als Zeugen gibt und auch dann musst du der entsprechenden Bußgeldbehörde nachweisen, dass zum Kontrollzeitpunkt alles den Gesetzmäßigkeiten entsprach.
Aber wie schon gesagt, dass E Prüfzeichen wird zugeteilt und für diese Zuteilung gibt es auch einen Nachweis für jedes Produkt. Und sollte es Zweifel geben im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls mit Versicherungshaftung, sollte der Hersteller dir diesen Nachweisen vorlegen können, damit du ggfs. eintretende Regressansprüche auf Grund nicht gesehener Lichter von dir weisen kannst. Mitzuführen hast du für zulässige Leuchten mit E-Zeichen nichts.

P.S. und wer die Augen rollen will darf das gerne machen, mir persönlich ist das ziemlich egal, nur sollte keiner weinen wenn der Ernstfall mal eintritt und sagen "ich habe gelesen das der Hersteller Schuld ist und jetzt muss der doch alles übernehmen"
Und wer dann gerne den Hersteller mit ins Bot nehmen möchte kann das ja mal in nem Zivilrechtsprozess versuchen, würde mich auch mal interessieren wie lange sowas geht mit Firma XY in Südkorea. Der Verkäufer hier in Deutschland wird da nämlich zu 99 % nicht belangt, soviel kann ich euch zumindest aus den mir bekannten Fällen sagen.

Da stimme ich dir voll und ganz zu.

Nur ist es numal so, dass weder mein Laden (GTÜ), noch der TÜV Süd bisher diese Genehmigung in der Datenbank hat(mehr Netzwerk hab ich leider noch net). Wenn der Hersteller/Importeur dann auch noch blockt, wie willst du dann an den Zettel rankommen ? Zivilklage vor dem EuGH ?

Verlangst du auch die Nachweise der CE Kennzeichnung auf Elektroartikeln ? Die Bestätigung der BNetzAgentur, dass dein Smartphone die geltenden Bestimmungen erfüllt ? Das ist auch alles relevant wenns mal "Kracht".

Ich finde es auch Scheisse, dass ich dazu nichts finde. Aber selbst wenn, was will ich mit einem in dänisch (E13 müsste DK sein) verfassten Prüfzeugnis/Gutachten ? Sprichst du alle im ECE Raum vertretenen Sprachen ?

Als ich das erste mal Fahrwerksfedern mit EG-Typgenehmigung gesehen hab, wollte ich auch erstmal ein Gutachten. Tja, gabs net, Technische Leitung sagt: Musst du akzeptieren wenn technisch iO

Und beurteilen kann das bei diesen Leuchten halt auch nur eine darauf spezialisierte Institution

Kann mir bitte mal jemand das besagte Video, dass zu diesem Diskurs geführt hat, rauskramen ? Bin am Handy :D

Edit: Schwachsinn entfernt


Da bin ich deiner Meinung, deshalb fahre ich sie selber und mach mir auch keine Platte so lange das Prüfzeichen drauf ist, da ich auch weiss das kaum jemand etwas ankreiden wird auch wenn es die Möglichkeit gibt seitens Polizei/Prüfstelle. Es ging ja nur drum das sich jemand rechtlich absichern wollte mit den Leuchten und ich denke das wird so nicht möglich sein zum aktuellen Stand. Und der Hersteller wird schon wissen warum das Papier nirgends aufzutreiben ist :mrgreen:
 
Sphere schrieb:
Da bin ich deiner Meinung, deshalb fahre ich sie selber und mach mir auch keine Platte so lange das Prüfzeichen drauf ist, da ich auch weiss das kaum jemand etwas ankreiden wird auch wenn es die Möglichkeit gibt seitens Polizei/Prüfstelle. Es ging ja nur drum das sich jemand rechtlich absichern wollte mit den Leuchten und ich denke das wird so nicht möglich sein zum aktuellen Stand. Und der Hersteller wird schon wissen warum das Papier nirgends aufzutreiben ist :mrgreen:

Dann is ja alles in Butter :ugly:

An die 2 die nen Zettel wollten: Es gibt in Deutschland bei keiner der großen ÜOs eine Fassung dieser Genehmigung, Sorry :nixweiss:
Habe heute bei DEKRA, allen TÜVs und der KÜS gefragt....nichts.
Also entweder beim Dänischem Amt für Straßenverkehr (oder halt deren dafür zuständigen Stelle anfragen) oder damit leben müssen.

Aber ihr habt es ja jetzt von nem Polizist und nem Prüfer zumindest inoffiziell schriftlich :)
 
Interessantes Thema - vor allem, weil ich selbst die Lampen verbaut habe und auch eine gewisse Erfahrung mit den Zulassungen.
Ich bin weder TÜV noch Polizist, aber habe folgendes erlebt:
- Rückleuchten für einen Mini Cooper aus Asien importiert
- Beim Hauptzollamt Düsseldorf wurde die Legalität angezweifelt
- die Leuchten wurden für eine lichttechnische Überprüfung an eine überprüfende Stelle des KBA´s gesendet
- mir wurde mitgeteilt, falls die Lampen nicht legal sind, müsste ich alle entstandenen Kosten tragen sowie die Vernichtung
- habe ich dann erst mal (mündlich) zugestimmt
- nach 6 Wochen bekam ich Post, ich kann die Lampen abholen

Dann habe ich auch dazu einen Prüfbericht erhalten und darin war im Grunde nur die E Nummer aufgeführt sowie die einzelnen Zeichen mit Bedeutung wie in dem Bild in Post 192.
AR S1 2a usw.

Und bei den Lampen für unseren RS ist eine E13 Nummer drauf, die steht für Luxemburg (Quelle). Also grundsätzlich erstmal plausibel als Prüfland. Komisch finden würde ich es, wenn da E50 (Malta) oder sowas drauf stünde. Die Zulassungsbestimmungen (Abkürzungen 2a AR S1 usw) sind auch stimmig (Quelle) und mehr als das zu prüfen, KANN und WERDE ich als Kunde nicht tun.
Das liegt nicht mehr in meinem Einflussbereich. Der Gesetzgeber (nicht TÜV oder Polizei) schreibt ganz klar vor, dass die Lampen unter bestimmten Voraussetzungen eintragungsfrei sind. Diese sind, soweit es meine Möglichkeiten das zu prüfen betrifft, erfüllt. Da es hier kein Gutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis oder Prüfbericht zu gibt, fühle ich mich auch in keinster Weise dazu verpflichtet, weitere Schritte zu gehen, um das zu prüfen. Das müsste dann an anderer Stelle erfolgen...

Ich erinnere mich an Scheinwerfer vom Astra G - da gab es mal welche von (ich glaube) Sonar, mit drei übereinanderliegenden LEDs - diese wurden in einem Gerichtsverfahren vom KBA verboten und durften nicht mehr verkauft/verbaut werden. Sowas wäre ein Paradebeispiel dafür...

Mal ehrlich, welcher Kunde prüft (oder lässt sich das Gutachten vom Hersteller schicken) zum Beispiel ein CE Zeichen auf einem Spielzeug?
 
zu erst mal danke für die Erklärungen und Quellenangaben, die haben doch ein wenig licht in die Dunkelheit gebracht.

aber wie genau läuft das den nun ab die dinger haben ein E-Zeichen aus Luxembourg, an der Richtigkeit zweifel ich jetzt mal net das wird schon passen.

Was genau passiert jetzt wenn mich z.B. Sphere anhält oder Ole mein Auto Prüfen (in welcher art auch immer) soll. Ich persönlich kann ja auch nur auf das E-zeichen verweisen und dann mit den Schultern zucken. wie würde es dann weiter laufen.

ich werd mir die Lampen jetzt auch demnächst ordern, immerhin fahr ich ja nur im sommer und bei schönem wetter. Da werde ich die probleme mit dem Nichtgesehen werden eher weniger haben. :thumbs-up_new:


ist halt immer die frage was wäre wenn
 
Also aus meiner (Privatpersonen) Sicht kann man sich ja beim Kauf von Ersatz- und Tuningteilen nur drauf verlassen, was eben drauf steht. Ich persönlich habe die originalen Rückleuchten in dem Karton der anderen aufbewahrt und schlimmstenfalls kann einen eine anerkannte Prüfstelle die Dinger (wie alles am Auto) in Frage stellen.
Dann hätte ich noch die originalen RL und müsste eben auf eine lichttechnische Prüfung warten...
Aber ich persönlich tune jetzt seit über 20 Jahren und das Thema hatte ich schon bei meinem Golf 1 - da hatte ich vom E30 die Spot-Scheinwerfer eingebaut mit Einzelabnahme und ich wurde regelmäßig angehalten, weil auf den ersten Blick im Dunkeln sah der Golf aus wie ein 3erBMW und dann waren die Scheinwerfer aber viel zu nah beieinander :DX:
Ich war sehr oft damit beim TÜV zum Lichtprüfen und jedes gottverdammte Mal mussten sie mich wieder ziehen lassen...
Heutzutage schert man Tuner und Raser über einen Kamm und je nachdem auf was für einen Mensch von Polizist Du triffst und wie du selbst agierst, kannst du Ruhe haben oder Stress...
Ich denke, sobald du am Auto etwas änderst, kommt es auf die Situation und den anderen Menschen an, ob das Probleme gibt - man kann nicht pauschal sagen „Kein Problem“ wenn der Fahrer ein A-Loch ist...also weißt wie ich meine :prost:
 
Angekommen bei mir. :mrgreen:
Qualität ist Top.
E Kennzeichnungen vorhanden.
:prost:
 

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ole schrieb:
Mozll schrieb:
Angekommen bei mir. :mrgreen:
Qualität ist Top.
E Kennzeichnungen vorhanden.
:prost:

Sauber :thumbs-up_new:

Hast du dein Auto überhaupt schon ? :ugly:


Anlieferung ist am 2 Dezember.
Kommende Woche bekomme ich ihn.
Krampus oder Nikolaus? Ich weiß es noch nicht. :mrgreen:
Dann hab ich bis April Zeit zum umbauen. Bleibt Direkt in der Winterpause. :prost:
 
Hi Mozll,

Nur um ganz sicher zu gehen wollte ich kurz nach Deiner Bestätigung fragen, ob Deine LED Rückleuchten folgendem Artikel entsprechen:

Quantitec
LED-BAR-Rückleuchten SET für Ford Focus MK3 (DYB, 2014-) 5-Türer CHROM/SMOKE
Artikel-Nr.: RL-FFO35DN-CS-BAR

Vielen Dank
 
Scibby schrieb:
Hi Mozll,

Nur um ganz sicher zu gehen wollte ich kurz nach Deiner Bestätigung fragen, ob Deine LED Rückleuchten folgendem Artikel entsprechen:

Quantitec
LED-BAR-Rückleuchten SET für Ford Focus MK3 (DYB, 2014-) 5-Türer CHROM/SMOKE
Artikel-Nr.: RL-FFO35DN-CS-BAR

Vielen Dank


Also ich habe diese hier...
https://rover.ebay.com/rover/0/0/0?mpre=https%3A%2F%2Fwww.ebay.de%2Fulk%2Fitm%2F401333317500

Meine sind Rot-Smoke
Darum die ander Nummer.
:prost:
 

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Hi Mozll,

Perfekt, habe auch die red/smoked LEDs bei Quantitec gefunden, liegen aktuell bei 199,99€.
Sieht man sich die Bilder an, so sollte die LEDs trotzdem hell genug sein, werde sie auf jedenfall bestellen, man kann ja immer wieder auf die originalen Rücklichter zurückbauen.
Hast Du übrigens heute Deinen RS in Empfang nehmen dürfen, war ja für den 2. Dezember geplant ?
 
Scibby schrieb:
Hi Mozll,

Perfekt, habe auch die red/smoked LEDs bei Quantitec gefunden, liegen aktuell bei 199,99€.
Sieht man sich die Bilder an, so sollte die LEDs trotzdem hell genug sein, werde sie auf jedenfall bestellen, man kann ja immer wieder auf die originalen Rücklichter zurückbauen.
Hast Du übrigens heute Deinen RS in Empfang nehmen dürfen, war ja für den 2. Dezember geplant ?


Die sind echt toll. Und der Preis passt eben auch....
Heute wurde er angeliefert. :ugly:
Wenn alles passt und es nicht wieder 30 cm Neuschnee runter haut, hole ich den dicken kommende Woche. :hurra2:
 
Scibby schrieb:
Hi Mozll,

Perfekt, habe auch die red/smoked LEDs bei Quantitec gefunden, liegen aktuell bei 199,99€.
Sieht man sich die Bilder an, so sollte die LEDs trotzdem hell genug sein, werde sie auf jedenfall bestellen, man kann ja immer wieder auf die originalen Rücklichter zurückbauen.
Hast Du übrigens heute Deinen RS in Empfang nehmen dürfen, war ja für den 2. Dezember geplant ?

Also hell genug kommt drauf an. Wenn du denkst, dass sie am Tag genauso leuchtstark wie die Originalen sind, dann kommen die leider überhaupt nicht daran ran. Ab Dämmerung sieht man genug, aber davor leider nicht gerade berauschend.

Hatte sie auch drin und sind unter anderem deswegen wieder herausgeflogen, aber das muss jeder selbst wissen [emoji5]
 

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