MK3 RS Fahrberichte

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Bislang ist ja in keinem Bericht die Rede davon, dass der ein oder andere Modus nicht "street-legal" wäre, während hier in der Vergangenheit einiges über derartige Beschränkungen geschrieben wurde...was stimmt denn nun...kann man z.B. den Drift-Modus ganz normaler auf einer BAB verwenden....?
 
CoreForce schrieb:
Bis jetzt wurde in jedem Bericht auch explizit erwähnt dass man für Track und Drift auf die Rennstrecke geht. Warum wohl?

Tja ok da hast Du schon recht...nur was ich dann nicht begreifen will...warum spielt man dann nicht einfach mit offenen Karten...heutzutage wollen Unternehmen doch immer so "transparent" wie möglich sein...Stichwort corporate governance etc. ...
 
Mein Kollege, ein Journalist, nach dem Besuch in Valencia, verkauft seinen A45AMG und wartet jetzt bis 2017 bis sein RS nach Polen kommt!!
2016 ist ausverkauft

Getapatalked
 
Mal andersrum gedacht: Darf ein Fahrzeughersteller überhaupt Features einbauen, mit denen jeder Nutzer das Gefährt per Knopfdruck jederzeit und überall unzulässig für die Nuzung im öffentlichen Straßenverkehr machen kann?

Kann ich mir nicht vorstellen!
 
aj84 schrieb:
Mal andersrum gedacht: Darf ein Fahrzeughersteller überhaupt Features einbauen, mit denen jeder Nutzer das Gefährt per Knopfdruck jederzeit und überall unzulässig für die Nuzung im öffentlichen Straßenverkehr machen kann?

Kann ich mir nicht vorstellen!

Es ist nicht unzulässig im Strassenverkehr.
Es ist nur von keiner Versicherung oder Garantie gedeckt.
Eigentlich haben wir das jetzt schon x-mal durch das Thema....
 
Autos haben massenweise Features die man nicht anwenden darf, mein Fiesta EcoBoost läuft fast 200, darf in Österreich aber nur 130 fahren.... wenn ich auf Schnee in der Kurve die Handbremse anziehe bin ich raus aus der Kurve - es ist aber möglich, laute Musik hören ist im Auto verboten (ich kann die akustischen Signale anderer Verkehrsteilnehmer nicht mehr hören) - trotzdem haben Autos serienmäßig laute Anlagen verbaut ...und und und :prost:
 
Eine Versicherung schließt einzelne Fahrmodi aus? Habe ich noch nichts von gehört. Deaktiviertes ESP hat doch auch im Schadenfall nicht den Ausfall der Versicherung zur Folge!?

Was Ford bei der Garantie ausschließt ist natürlich die Sache von Ford.

Boernie, das ist für mich etwas vollkommen anderes.
 
aj84 schrieb:
Eine Versicherung schließt einzelne Fahrmodi aus? Habe ich noch nichts von gehört. Deaktiviertes ESP hat doch auch im Schadenfall nicht den Ausfall der Versicherung zur Folge!?

Was Ford bei der Garantie ausschließt ist natürlich die Sache von Ford.

Boernie, das ist für mich etwas vollkommen anderes.

In der Betriebsanleitung des RS steht: Track und Drift Fahrmodi sind nur auf abgesperrter Rennstrecke einzusetzen.
Entsprechend ist eine Nutzung der Modi im öffentlichen Strassenverkehr ein "nicht bestimmungsmässer Gebrauch", was von der Versicherung nicht gedeckt wird.
Im Unterschied zum deaktivierten ESP, was je nach Situation eine "unsachgemässe Handhabung" ist, dadurch aber weiterhin unter Versicherungsschutz fällt.

Mit obigen 3 Sätzen kann man zu jedem x-beliebigen Versicherungsmenschen gehen und sich das gerne so bestätigen lassen.
Es gilt immer genau gleich für alle Gegenstände mit Bedienungsanleitung (Waschmaschinen, Mikrowellen usw usf).
 
CoreForce schrieb:
aj84 schrieb:
Eine Versicherung schließt einzelne Fahrmodi aus? Habe ich noch nichts von gehört. Deaktiviertes ESP hat doch auch im Schadenfall nicht den Ausfall der Versicherung zur Folge!?

Was Ford bei der Garantie ausschließt ist natürlich die Sache von Ford.

Boernie, das ist für mich etwas vollkommen anderes.

In der Betriebsanleitung des RS steht: Track und Drift Fahrmodi sind nur auf abgesperrter Rennstrecke einzusetzen.
Entsprechend ist eine Nutzung der Modi im öffentlichen Strassenverkehr ein "nicht bestimmungsmässer Gebrauch", was von der Versicherung nicht gedeckt wird.
Im Unterschied zum deaktivierten ESP, was je nach Situation eine "unsachgemässe Handhabung" ist, dadurch aber weiterhin unter Versicherungsschutz fällt.

Mit obigen 3 Sätzen kann man zu jedem x-beliebigen Versicherungsmenschen gehen und sich das gerne so bestätigen lassen.
Es gilt immer genau gleich für alle Gegenstände mit Bedienungsanleitung (Waschmaschinen, Mikrowellen usw usf).

Jede Situation hat verschiedene Betrachtungswinkel.

Versetz Dich mal in die Situation der Zulassung Behörde.

Wir, Fahrzeughersteller, in dem Fall Ford, hätten gerne eine EG Zulassungsnummer für das Fahrzeug, in dem Fall Focus RS MK3. Aber wenn der Benutzer, in dem Fall einer von uns, den Knopf Drift oder Track drückt, der ohne weiteres zu betätigen ist, haften wir nicht und die Versicherungen sind draussen.

Glaubst Du allen ernstes der Fahrzeughersteller würde eine EG Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug bekommen???

Eine Betriebsanleitung ist allenfalls eine Empfehlung. Das Beispiel von der Mikrowelle ist Jahre alt und allenfalls auf USA anwendbar und auszulegen. Es steht nicht in der Betriebsanleitung das keine Eichhörnchen in die Mikrowelle dürfen.

Wenn ein Fahrzeug eine EG Betriebserlaubnis bekommt, kann ich im öffentlichen Verkehr alle Knöpfe, Schalter und Modi wählen wie ich möchte.

Wenn ein Fahrmodi nicht erlaubt währe, würde nicht die Versicherung auf die Barrikaden gehen, sondern die Zulassung Behörde.
Mit dem aktivieren des Drift oder Track Modus würde dann schlicht und einfach die Betriebserlaubnis erlöschen.
Und mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis währe natürlich auch die Versicherung aus dem Schneider.

Stellt Euch die Situation vor, ich möchte ganz normal entspannt fahren.
Ich habe den Drift Mode an und verschulde einen Unfall.
Jetzt sage ich: Mein Beifahrer ist da mit der Jacke dran gekommen. Ich habe nichts verstellt.
Jetzt müsste ein Beweis Sicherung Verfahren eröffnet werden um festzustellen ob das möglich ist.
Es müssten hunderte Möglichkeiten probiert werden, dünne Jacke, dicke Jacke, kleiner Reissverschluss, dicker Reissverschluss, Taschen mit Nieten oder Reissverschluss, um Beweissicher festzustellen das es nicht möglich ist den Fahrmodi als Beifahrer mit der Jacke zu verstellen.

Würde ein Fahrzeughersteller dieses Risiko eingehen??

Wenn dann festgestellt würde das es möglich ist, wenn man eine Pink Farbene Jacke mit kleinem Reissverschluss und mittelgrossen Nieten an den Taschen an hat und mit dem Finger in der Nase bohrt, das Fahrzeug in dem Augenblick 71,4km/h fährt, verstellt sich der Fahrmodi, währen wir im Bereich von Produkt Haftung.

Das möchte kein Hersteller. Ich arbeite für einen Globalen Hersteller. Ich hatte in 25 Jahren einmal den Fall wo Produkt Haftung in Erwägung gezogen wurde. Der Hersteller ist mit allen Gutachtern, Anwälten und Ingenieuren angerückt die er zu Verfügung hatte.
Bei Produkthaftung reden wir von Gewinnabschöpfung. Das will kein Hersteller. Nicht Mikrowellen Hersteller, nicht mein Hersteller und auch nicht Ford.

Lange Rede gar kein Sinn. Wenn ich ein Fahrzeug mit EG Betriebserlaubnis für den Strassenverkehr, es darf ja nur mit dieser am Verkehr teilnehmen, kaufe, kann ich Knöpfe drücken, Regler regeln, Schalter schalten wie ICH MÖCHTE.
Der Ford Focus RS MK3 währe das erste und einzige Auto das eine Betriebserlaubnis mit Einschränkungen für Drift und Track Modus bekommt.

Überlegt doch mal mit gesundem Menschenverstand. Hunde gehören nicht in die Waschmaschine und auch nicht in die Mikrowelle.
 
Leute bei dem Drift-Modus ist es ja nicht so, dass sobald man ihn aktiviert hat, man beim nächsten Gas geben direkt quer steht. Wie beschrieben wurde, werden die Dämpfer-Einstellungen auf "weich" gesetzt und die Hinterradantrieb reagiert NACH Querstellen des Fahrzeugs entsprechende angepasst wenn man mit dem Gas spielt. So lange man nicht quer steht wird sich die Kiste (ausser beim Gas geben in enger Kurve etc.) nicht so sonderlich viel anders verhalten. Wie auch, bei geradeaus Fahrt.

Hab ich nen richtigen Sportwagen mit Heckantrieb liegts ja auch an mir selbst ob ich jetzt beim Rausfahren oder langsamer Fahrt durch ne Kurve den Pinsel durchtrete und dann entweder Drifte oder im Graben lande... Da liegt jetzt mehr die Verantwortung beim Fahrer als an geänderten Fahrzeugeinstellungen. Glaube kaum, dass es ne Rolle spielt in welchem Fahrmodus man war, wenn man den Wagen irgendwo gegen setzt. Die Versicherung wird schon greifen, nur dass es halt eine Erhöhung der Beiträge etc. zur Folge hat, bzw. ein wenig mehr wenn Personenschäden im Spiel sind... wenn es mein eigenes Verschulden war, dann muss ich halt mit den Konsequenzen klar kommen ;)
 
Genau, ich kann auch im Drift und Tackmodus gesittet auf der Strasse fahren und im Komfortmodus abfliegen.
Der eingestellte Modus ist für einen Unfall unerheblich, die Schuld an einem Unfall wird nach ganz normalen gängigen Kriterien gesucht.
 
aj84 schrieb:
Mal andersrum gedacht: Darf ein Fahrzeughersteller überhaupt Features einbauen, mit denen jeder Nutzer das Gefährt per Knopfdruck jederzeit und überall unzulässig für die Nuzung im öffentlichen Straßenverkehr machen kann?

Kann ich mir nicht vorstellen!

Das Feature "Drift" bedeutet nicht, dass der RS in dem Modus nur noch im Drift um die Kurve fährt!!!! Das Fahrzeug muss schon noch mit genug Geschwindigkeit bewegt werden um den Drift einzuleiten. Das ist dann keine wilde Schleudersau :lol: . Ich kann mit allen Hecktrieblern in Deutschland auch einen Drift einleiten, oder? Nur ist es wesentlich schwerer, außer für Profis vielleicht, und wird technisch nicht unterstützt. Die diversen Berichte hier zeigen das doch eindeutig. Jetzt tut doch bitte nicht so als ob das der Hautfahrmodus wird. Wer den einstellt sollte wissen was er tut. Genau so wie die Launchcontroll. Wer wird die den häufig nutzen? Ihr seit doch keine Kinder mehr das ihr in der Stadt an der Ampel steht und nen GTI verblassen wollt :wallbash: . Schön das er es hat und man macht es mal um es zu testen und gut. Aber lest doch mal die wichtigen Punkt. Die sind doch schon im Sportmodus vorhanden. Auch da arbeitet das Heck schön mit und ich glaube, dass selbst Track für die moisten Strecken schon zu hart ist. Verboten ist das nicht, da das Auto ja von deutschen Behörden zugelassen wurde, die Antwort sollte doch reichen!
 
Maverchick schrieb:
Leute bei dem Drift-Modus ist es ja nicht so, dass sobald man ihn aktiviert hat, man beim nächsten Gas geben direkt quer steht. Wie beschrieben wurde, werden die Dämpfer-Einstellungen auf "weich" gesetzt und die Hinterradantrieb reagiert NACH Querstellen des Fahrzeugs entsprechende angepasst wenn man mit dem Gas spielt. So lange man nicht quer steht wird sich die Kiste (ausser beim Gas geben in enger Kurve etc.) nicht so sonderlich viel anders verhalten. Wie auch, bei geradeaus Fahrt.

Hab ich nen richtigen Sportwagen mit Heckantrieb liegts ja auch an mir selbst ob ich jetzt beim Rausfahren oder langsamer Fahrt durch ne Kurve den Pinsel durchtrete und dann entweder Drifte oder im Graben lande... Da liegt jetzt mehr die Verantwortung beim Fahrer als an geänderten Fahrzeugeinstellungen. Glaube kaum, dass es ne Rolle spielt in welchem Fahrmodus man war, wenn man den Wagen irgendwo gegen setzt. Die Versicherung wird schon greifen, nur dass es halt eine Erhöhung der Beiträge etc. zur Folge hat, bzw. ein wenig mehr wenn Personenschäden im Spiel sind... wenn es mein eigenes Verschulden war, dann muss ich halt mit den Konsequenzen klar kommen ;)

Danke, dass habe ich auch so ähnlich geschrieben. Hatte deinen Text aber noch nicht gelesen!
 
Lesen ist aber auch nicht deine Stärke, oder? Es ging darum, dass es sehr wahrscheinlich nicht zulässig ist ein Feature einzubauen, wodurch das Auto auf Knopfdruck unzulässig für die Nutzung im Straßenverkehr wird.

BigHig hat meinen kurzen Text ja extra nochmal ausführlich weitergeführt.
 
Wenn ich gemeint war eine Frage? Was kann ich nicht lesen? Dein Text sagte aus:

"Darf ein Fahrzeughersteller überhaupt Features einbauen, mit denen jeder Nutzer das Gefährt per Knopfdruck jederzeit und überall unzulässig für die Nuzung im öffentlichen Straßenverkehr machen kann?"

Wo ist ein Knopf mit dem das Fahrzeug nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist? Ist der den auch "rot" gekennzeichnet und beschriftet? Was habe ich falsch gelesen und falsch beantwortet? Kurz um, nur bei falscher Handhabung des Fahrers segelt man von der Strecke, mir oder ohne "rotem" Knopf und eingeschaltetem Driftmodus. Aber lassen wir das. Ihr könnt das Thema ja nochmal durchkauen, ob das Auto auch für den Straßenverkehr bei aktiviertem "Drift" zugelassen ist. Zum Gluck haben ja diverse Forennutzer besser als ich gelesen, aber vom Sinn her dasselbe geantwortet :mrgreen: . Sorry ich werde mich bessern.
 

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