Mr. Vrooom
Well-known member
Servus zusammen,
gibt es allgemeine Bestimmungen zurm Ford-Garantieschutzbrief?
Ich meine, ist in diesem "Schutzbrief" gereglet welche Schäden, Mängel noch unter die ganz normale Garantie fallen?
Zu meinem Problem:
Ich habe ein seltsames Geräusch, welches von meinen Hinterrädern ausgeht.
Heißt: Bei schlichfahrten im 1. u. 2. Gang, schleifen die Räder irwo und es wird ein "metallernisches" Geräuscht erzeugt.
Habe jetzt meinen RS in die Werkstatt gegeben. Die meinen aber, dass ich laut ihrem System (denk mal IDS) kein Anspruch
mehr auf Garantie habe, da meine Erstzulassung im Dezember 2009 war.
In meiner Fahrzeugrechnung steht jedoch drin, dass ich das Fahrzeug inkl. dem Ford Garantieschutzbrief erworben habe.
Und dieser gilt für das 3. Jahr/MAX. 100000km ab Garantiestart.
Kann es nun sein, dass der Mangel an meinem Fahrzeug deswegen nicht über Garantie behoben werden kann, weil eben genau dieser Mangel nicht mehr den Bedingungen des Garantieschutzbriefes unterliegt?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich genug ausgedrückt.
Und hoffe ebenfalls, dass ihr mir weiter helfen könnt.
Falls noch weitere Fragen offen sind, dann stellt sie mir bitte.
mfg
Vrooom
gibt es allgemeine Bestimmungen zurm Ford-Garantieschutzbrief?
Ich meine, ist in diesem "Schutzbrief" gereglet welche Schäden, Mängel noch unter die ganz normale Garantie fallen?
Zu meinem Problem:
Ich habe ein seltsames Geräusch, welches von meinen Hinterrädern ausgeht.
Heißt: Bei schlichfahrten im 1. u. 2. Gang, schleifen die Räder irwo und es wird ein "metallernisches" Geräuscht erzeugt.
Habe jetzt meinen RS in die Werkstatt gegeben. Die meinen aber, dass ich laut ihrem System (denk mal IDS) kein Anspruch
mehr auf Garantie habe, da meine Erstzulassung im Dezember 2009 war.
In meiner Fahrzeugrechnung steht jedoch drin, dass ich das Fahrzeug inkl. dem Ford Garantieschutzbrief erworben habe.
Und dieser gilt für das 3. Jahr/MAX. 100000km ab Garantiestart.
Kann es nun sein, dass der Mangel an meinem Fahrzeug deswegen nicht über Garantie behoben werden kann, weil eben genau dieser Mangel nicht mehr den Bedingungen des Garantieschutzbriefes unterliegt?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich genug ausgedrückt.
Und hoffe ebenfalls, dass ihr mir weiter helfen könnt.
Falls noch weitere Fragen offen sind, dann stellt sie mir bitte.
mfg
Vrooom