Teile mit ECE Zulassung kombinieren

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BigCanew

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Hallo liebe Kollegen, ist es eigentlich legal die HJS Downpipe die ja eine ECE Zulassung hat mit der Remus Abgasanlage ab Kat die ja auch eine ECE Zulassung hat zu kombinieren? Oder steht in den Papieren irgendwas davon das die Zulassung beispielsweise bei der Downpipe nur gültig ist in Verbindung mit der Orginal Auspuffanlage? Danke für die Hilfe! [emoji1308]


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Mir wurde mal gesagt, dass die z.B. AGA-Teile mit ECE eigentlich nur in Kombination mit dem OEM 'Gegenstück' kombiniert (Also EWG Kat mit ori AGA danach z.B.) legal sind.......
Fahr mal zu nem TÜV/DEKRA oder sonstwas Prüfer in deiner Nähe und frag mal ob er was dagegen hätte........
Ich hab ne Komplett EWG AGA von BullX ab Turbo drunter und die in die Papiere eintragen lassen.........da es ein Hersteller ist, hatte der Prüfer überhaupt keine Probleme damit (hab auch noch 2 andere Prüfer Spaßeshalber gefragt und auch die hätten dass eingetragen)
 
Es kommt immer drauf an, was im Gutachten steht. Wenn dort eine Anbindung an Original-Teile vorgeschrieben ist, wird es schwer werden, zwei Aftermarket-Teile zu kombinieren. In diesem Fall hat man als einzige Chance eine Einzelabnahme nach §21 STVZO. Diese kann in den neuen Bundesländern die Dekra, in den alten Bundesländern der TÜV durchführen. Es kommt dabei immer stark auf den Prüfer an, ob er die Kombination so abnimmt,

Sollte in beiden Gutachten drinstehen, dass die Teile Kombiniert werden, kann dir jede Überwachungsorganisation (DEKRA,GTÜ,TÜV...) diese so eintragen. Diese Variante halte ich jedoch für äußerst unwahrscheinlich.
 
Ja und soweit ich weiß hat die Bull X auch die HJS Downpipe in Verbindung


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.... und wenn es alles mit ECE, ABE oder Eintragung ist - am Ende darf es nicht lauter werden/sein als es in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
 
minti schrieb:
.... und wenn es alles mit ECE, ABE oder Eintragung ist - am Ende darf es nicht lauter werden/sein als es in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Das ist in dem Fall auch eigentlich das einzige Kriterium, die AGA nach Kat verändert ja nichts am Abgas, also bleibt nur die Lautstärke.

Die Gutachten von ECE-Genehmigungen bekommt man als normalsterblicher egtl nicht zu sehen, das haben wir im Rückleuchten Thread schon durch.
 
Hallo erstmal, komme aus dem ST Forum, aber hier gibt es nunmal auch interessante Themen :D
Ich war neulich bei der DEKRA und hab mir am ST das K&N Kit mit der Stoffleranlage eintragen lassen bzw abnehmen.
Da hab ich die Chance am Schopf gepackt und den netten Herren gefragt wie es zusätzlich mit der Downpipe aussieht.
Antwort war, solange sich im Gutachten nichts gegenseitig ausschließt kein Problem. Ich meinte dann auch, dass ist doch lauter als im Schein steht, er meinte nur ist halt so. Wie es letztendlich in der Polizeikontrolle aussieht keine Ahnung, aber die ECE Zulassungen anzufechten ist glaube ich auch nicht ganz einfach.
Im K&N Gutachten steht auch drin keine bedenken mit Sportschalldämpfer solange der ECE hat. Der Kat wird im Gutachten überhaupt nicht erwähnt, also laut Prüfer auch kein Problem einzutragen weil es nicht explizit drin steht, dass es sich gegenseitig ausschließt.
 
dengeduder schrieb:
Hallo erstmal, komme aus dem ST Forum, aber hier gibt es nunmal auch interessante Themen :D
Ich war neulich bei der DEKRA und hab mir am ST das K&N Kit mit der Stoffleranlage eintragen lassen bzw abnehmen.
Da hab ich die Chance am Schopf gepackt und den netten Herren gefragt wie es zusätzlich mit der Downpipe aussieht.
Antwort war, solange sich im Gutachten nichts gegenseitig ausschließt kein Problem. Ich meinte dann auch, dass ist doch lauter als im Schein steht, er meinte nur ist halt so. Wie es letztendlich in der Polizeikontrolle aussieht keine Ahnung, aber die ECE Zulassungen anzufechten ist glaube ich auch nicht ganz einfach.
Im K&N Gutachten steht auch drin keine bedenken mit Sportschalldämpfer solange der ECE hat. Der Kat wird im Gutachten überhaupt nicht erwähnt, also laut Prüfer auch kein Problem einzutragen weil es nicht explizit drin steht, dass es sich gegenseitig ausschließt.

Die müssen nichts anfechten, zu laut ist zu laut, da gibts keine Diskussion.
 
Geb ich dir vollkommen recht. Die Frage ist halt wie ist das für mich als Endanwender kontrollierbar. Jeder verkauft dir die Kombi und jeder trägt es dir ein.
Mehr wie zum Tüv gehen kann ich ja quasi nicht tun. Die Serienanlage ist nach 5 Jahren auch durchgebrannt und bestimmt lauter als im Schein steht. Euer RS ist es ja schon ab Werk.
Ich blicke da auch nicht 100% durch und hab immer wieder diese kritischen Fragen gestellt. :confused2:
 
Wenn die Serienanlage durchgebrannt und lauter ist, ist die "kaputt". Auch hier hättest du ein Problem bei einer genauen Prüfung. Dann musst du sie "reparieren" indem du den Zustand so wiederherstellst, dass die Werte eingehalten werden.

Ist natürlich fraglich in wieweit das in der Praxis überprüft und durchgesetzt würde. Hängt von vielen Faktoren ab denke ich.
 
Schöner Thread hier, genau das was ich gesucht habe :gott2:

Heist es für mich als Endkunde jetzt, dass ich die einzelnen Gutachten (Genehmigungen) auf Widersprüche mit dem jeweils anderen Gutachten kontrollieren muss und wenn in diesem Zuge keine auftreten, dass die Kombination von z.b. einem HJS Kat und einer AGA x y z unter Einhaltung anderer div. Sachen wie die allgemeine Lautstärke in Ordnung ist?

Ich frage, da ich sehr gerne etwas am Sound beim RS machen lassen möchte, zuvor aber lieber den HJS Kat verbauen würde.

Desweiteren denke ich über eine leicht verbesserte Ansaugung + Umluftventil nach. Sind diese 2 Sachen evtl. mit einer anderen AGA im Widerspruch. Hat hier evlt. schon jemand Erfahrungen sammeln können?
 
Ein Umluftventil hat ja erstmal nix mit der Geräuschentwicklung zu tun, es sei denn Du willst ein offenes verbauen was nicht erlaubt ist auf der Strasse!
Eine Ansaugung hat sehr wohl Einfluss und wäre dann in Kombination mit einer AGA einzutragen.
K&N hat ja viele Systeme mit ABE die sich auf den Serienzustand bezieht, wenn Du alsoi eine AGA verbaust dann musst Du das zusammen eintragen lassen.
 
Dynec schrieb:
Eine Ansaugung hat sehr wohl Einfluss und wäre dann in Kombination mit einer AGA einzutragen.
K&N hat ja viele Systeme mit ABE die sich auf den Serienzustand bezieht, wenn Du alsoi eine AGA verbaust dann musst Du das zusammen eintragen lassen.

Servus,
wie schauts denn mit dem K&N "Austauschfilter" E-9289 aus? kombiniert mit Milltek resonated, EG-Genehmigung und "Milltek"-HJS Downpipe, ECE-Version? Bin da etwas unsicher, weil eigentlich ist er ja mit dem Papierfilter gleichzusetzen, oder?
danke
 
Ich fahre auch nur den K&N Filter.
Allerdings fahre ich ds SSC von Mountune was das Ansauggeräusch dämpft weshalb er sich sehr seriennah anhört deshalb würde ich denken das es da keine Probleme geben dürfte, also bei mir.
Habe ihn ohne SSC nie gehört.
 
spaced schrieb:
Dynec schrieb:
Eine Ansaugung hat sehr wohl Einfluss und wäre dann in Kombination mit einer AGA einzutragen.
K&N hat ja viele Systeme mit ABE die sich auf den Serienzustand bezieht, wenn Du alsoi eine AGA verbaust dann musst Du das zusammen eintragen lassen.

Servus,
wie schauts denn mit dem K&N "Austauschfilter" E-9289 aus? kombiniert mit Milltek resonated, EG-Genehmigung und "Milltek"-HJS Downpipe, ECE-Version? Bin da etwas unsicher, weil eigentlich ist er ja mit dem Papierfilter gleichzusetzen, oder?
danke


Es fängt ja schon bei der Aga an. Steht in der ECE der Anlage die Miltek DP mit drin und umgekehrt? Wenn nicht darfst du diese Kombination strenggenommen noch nichtmal fahren....
 
Mal btw. Leute, wenn jetzt Teil A nach Teil B rauskommt und Teil A somit gar nicht in den Papieren von Teil B drinstehen kann, heist das im umkehrschluss dass alle Papiere von den Herstellern aktualiesiert werden müssen.
Was auch wiederum heißt, dass es evtl. gar kein Problem macht div. Teile miteinander zu kombinieren, da evtl. nur nicht die Papaiere aktuell sind.

:confusednew:
 

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