Tribalmaster
Well-known member
Hallo,
mein Auto kommt ursprünglich aus Luxemburg und dort wurde vom Vorbesitzer eine Fahrwerksänderung mit Federn durchgeführt.
H&R 30mm Federn sind verbaut worden.
Ich habe vom Vorbesitzer folgendes Dokument mit beigefügtem Teilegutachten erhalten. Der Vorbesitzer meinte, dass würde vollkommen ausreichen das mitzuführen. Es sei sowas wie eine amtliche Bestätigung.
Nun kam ich grade in eine Verkehrskontrolle und die meinten ich müsse jetzt morgen zum TÜV dort eine Abnahme machen lassen und dann die Papiere ändern.
Bevor ich zur Abnahme fahre wollte ich mich vergewissern, ob das nicht wirklich ausreichend ist bzw. ob ich mit dem Dokument hier bei meiner Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen kann. Sorry kann leider auch kein Französisch daher weiß ich nicht genau was da nun draufsteht
mein Auto kommt ursprünglich aus Luxemburg und dort wurde vom Vorbesitzer eine Fahrwerksänderung mit Federn durchgeführt.
H&R 30mm Federn sind verbaut worden.
Ich habe vom Vorbesitzer folgendes Dokument mit beigefügtem Teilegutachten erhalten. Der Vorbesitzer meinte, dass würde vollkommen ausreichen das mitzuführen. Es sei sowas wie eine amtliche Bestätigung.
Nun kam ich grade in eine Verkehrskontrolle und die meinten ich müsse jetzt morgen zum TÜV dort eine Abnahme machen lassen und dann die Papiere ändern.
Bevor ich zur Abnahme fahre wollte ich mich vergewissern, ob das nicht wirklich ausreichend ist bzw. ob ich mit dem Dokument hier bei meiner Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen kann. Sorry kann leider auch kein Französisch daher weiß ich nicht genau was da nun draufsteht