Ruzzeler schrieb:
okay klar so ein schmutzfänger ist nun nicht die Welt aber gerade deswegen ist es wirklich mau von dem Händler...
Zur Gewährleistung: Diese gilt bei Händlern bei verkäufen an privat für in der Regel ein Jahr. Außer du hast ihn dir gewerblich gekauft als Firmenwagen o.Ä., dann kann er die Gewährleistung ausschließen, müsste so aber im Kaufvertrag stehen. Ist natürlich immer eine Einzelfallprüfung was unter die Gewährleistung fällt aber ein fehlendes Teil?! Also das scheint mir sehr merkwürdig, gerade an so einer unauffälligen Stelle.
Die Händler Gewährleistung gilt für alle Autos und vor allem bei Gebrauchtwagen um die ahnungslose Kunden ( die meißten haben schließlich keine Mechaniker Ausbildung oder so ) gegen Tücke und Täuschung zu schützen. Sie gilt bei Verkäufen an privat wie gesagt ein Jahr. Verschleißteile sind ausgeschlossen, allerdings weiß ich wie gesagt nicht wie es bei Teilen ist die fehlen aber es würde mich sehr wundern wenn der dir einfach so ein unvollständiges Auto verkaufen darf ;D
Voraussetzung ist natürlich dass der Händler selbst dir das Auto verkauft hat! Und nicht im sog. "Kundenauftrag", denn dann ist es ein Verkauf von Privat an Privat und der Händler war nur der Vermittler, gern genutzter Trick um sich als Händler aus der Gewährleistung zu schleichen.
Ganz unabhängig davon gilt natürlich deine Ford Neuwagen Garantie, solange die Garantiebestimmung erfüllt sing ( Jahre, Kilometerlaufleistung und natürlich Wartung laut Wartungsplan )
Könnte ja auch sein dass der Schmutzfänger dran war und durch einen Werkfehler falsch verschraubt war und dir abgefallen ist..
Also fänd ich jetzt ne Frechheit wenn du dafür aufkommen müsstest, ist zwar nicht die Welt aber es geht wohl ums Prinzip!
Kannst uns gerne mal am laufenden halten.
Nur so als Hinweise :mrgreen: ...hierzu kann ich leider nur sagen, dass auf die "Gewährleistung" bezogen, diese Aussagae nicht ganz richtig ist.
Wenn ein Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt (was die meisten automatisch machen - in der Regel sind es 2 Jahre, wenn der Händler das vergessen sollte), bedeutet dies in Wirklichkeit, dass diese auch nur 6 Monate seitens des Händlers besteht.
Danach greift die Beweislastumkehr und der Käufer muss den Schaden nachweisen, dass dieser bei Übergabe bestanden hat!
Wichtig ist wirklich die Übergabe, denn bei einer Gewährleistung und das wird häufig vergessen, greift diese nur, wenn ein Fahrzeug von einem Händler einfach ohne Dokumentation übergeben wurde!!!
Ensteht an dem besagten Fahrzeug innerhalb der ersten 6 Monate (außer Verschleißteile) ein Schaden, geht das Gesetz davon aus, dass dieser Schaden auch bei der Übergabe bestanden hat!
Wurde aber z.B. ein Gebrauchtwagengutachten (Zustandsbericht) mit einer Fehlerspeicherauslesung kombiniert gemacht, dann wird die Gewährleistung damit schon so gut wie ausgehebelt, da das ganze Fahrzeug bei der Übergabe dokumentiert übergeben wurde und dann wird bei Schadenseintritt es ganz schwierig, eine Gewährleistung in Anspruch zu nehmen!
Beim Schmutzfänger sollter der Händler kulanterweise diese übernehmen, aber er muss nicht, da es jeder selbst abgeschraubt haben könnte ...