Spurverbreitung

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Hallo, ich würde gerne meine Spur mit meinen Spurplatten von Focus ST MK3 auf meinen RS MK3 bauen. Vorne wäre es je Rad 15mm (30mm Achse), hinten 20mm je Rad (40mm Achse). Die Spurplatten haben das System wo man die Spurplatte erst an die Achse schraubt und dann das Rad an die Spurplatte... . Platz wäre mit der Originalhöhe ja genug zwecks Kotflügelkontakt etc. . Was sagt Ihr dazu zwecks Allradantrieb und TÜV Abnahme bzw. Fahrverhalten grade in der Kurve da der Allradantrieb ja ein weiter aussen stehendes Rad antreibt.
Danke !
 
Versau dir bitte nicht deine Komplette Fahrwerksgeometrie nur für die Optik!
 
Hab jetzt meine Spurplatten 20mm je Rad rundum drauf. Er lässt sich im Grenzbereich etwas besser durch die breitere Spur beherrschen. Allerdings ist die breitere Spur auch für den Driftmodus hinderlich...
 

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Dann werde ich wohl die Spurverbreiterung vom ST auch umbauen müssen in den RS wenn das passt :mrgreen:
Driftmodus brauch ich sowieso nicht und damit fällt das Negativkriterium weg.
 
Servus aus dem Allgäu
Und passt die Spurverbreiterungen vom ST auf den RS?
Hab jetzt auf meinem ST vorne 30mm und hinten 40mm insgesamt und will diese auch auf meinen
Neuen RS schrauben was meint Ihr dazu?
Wer schon eine Spurverbreiterungen drauf hatt bitte ein paar Bilder reinstellen,vielleicht auch mit den genannten Abmessungen.

Gruß an alle Mk3-Fahrer rs_mk3
 
@RSpopp: ja die von ST passen... Aber nur die 20er je Rad. Und selbst da müssen die Radbolzen 4mm gekürzt werden da die Gießtaschen von den Felgen nicht so tief sind... . Sie müssen per Einzelabnahme eingetragen werden da es im Moment noch kein Teilegutachten gibt (in mein Fall von Eibach...).
MfG
 
Gilt die ABE auch für den RS oder macht ihr euer Neufahrzeug direkt mal illegal nur weil es toll aussieht ??
 
NitrousNorbert schrieb:
Gilt die ABE auch für den RS oder macht ihr euer Neufahrzeug direkt mal illegal nur weil es toll aussieht ??

Wo steht da was von ABE? Ich lese da nur, dass es KEINE gibt und das es per Einzelabnahme eingetragen werden muss. Also wäre es nach erfolgreicher Abnahme ja nicht illegal...
 
Dachte immer Spurverbreiterungen haben eine ABE.

Irgendwo muss man ja einen Nachweis haben aus welchem Material die sind, für die Abnahme dann.
 
Da würde ja was ähnliches reichen wie ein Festigkeitsgutachten oder ein Nachweis über das Material bei Felgen. Aber obs sowas auch bei Platten gibt... :nixweiss: ABE heißt ja nur, dranknallen und Spaß haben wenns da keine entsprechenden Auflagen gibt.
 
Shippan hat so etwas...
gibt es dann mit Material gutachten wird so in der Regel auch immer eingetragen

wenn ihr nicht warten wollt auf H&R und co
 
NitrousNorbert schrieb:
Dachte immer Spurverbreiterungen haben eine ABE.

Irgendwo muss man ja einen Nachweis haben aus welchem Material die sind, für die Abnahme dann.

Haben sie auch, allerdings dauert es bei neueren Modellen etwas bis die ABE verfügbar ist...

Gehst dann mit der ABE für nen mk3 ST hin und der prüfer macht dir ne Einzelabnahme raus..
 
Es haben nicht alle Spurberbreiterungen automatisch ne ABE wenn sie für ein Fahrzeug angeboten werden.
 
Wie genau verhält sich das denn beim TÜV bzw. der Dekra, wenn man mit montierten Platten ankommt aber diese jedoch noch kein Teilegutachten für den RS haben (also ich finde immer nur welche für den ST)? Also besteht in jedem Fall die Möglichkeit einer Einzelabnahme? Weil möchte das gleich in Kombination mit den H&R-Federn eintragen lassen.

Gruß Ben
 
Habe bei meinem an VA + HA 15er drauf (30 pro Achse) allerdings mit Schmiedefelgen, die ausreuichend tiefe Taschen haben (21mm)

Die Eintragung war eine Einzelabnahme, Gutachten für den ST vorgelegt, war aber kein Problem.
 
Ok, das klingt schon mal super. Taschen in dem Bezug, wegen den Schraubenköpfen? Gibt es bei 15mm nicht auch ein Stecksystem, also das man einfach längere Schrauben nimmt?
 
Gibt es, aber da man die Bolzen dann rausschlagen, und neue einpressen darf spart man sich das auch gerne mal.

Das DRM-System ist da deutlich komfortabler wenn die Felgen die Taschen aufweisen...
 
Ellmer-Autosport schrieb:
Habe bei meinem an VA + HA 15er drauf (30 pro Achse) allerdings mit Schmiedefelgen, die ausreuichend tiefe Taschen haben (21mm)

Die Eintragung war eine Einzelabnahme, Gutachten für den ST vorgelegt, war aber kein Problem.

Wieviel Spielraum ist denn da noch? Geht mehr wie 15mm oder ist das schon am Limit?
 
der Vaddi schrieb:
Gibt es, aber da man die Bolzen dann rausschlagen, und neue einpressen darf spart man sich das auch gerne mal.

Das DRM-System ist da deutlich komfortabler wenn die Felgen die Taschen aufweisen...

Dann ist jetzt nur die Frage, ob die 20(?)-Speichen-Felge diese Taschen besitzen!? Jemand 'ne Ahnung oder zufällig schon gemessen? :)
 

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