Anembo Ansaugbrücke eintragen

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Wie ging das? Habe die von der Pumschmiede (also HG mit Gutachten). War bei 3 verschiedenen TÜV Zentren und keiner wollte die eintragen da andere AGA etc verbaut ist. 2 wussten auch nicht nach welchem Paragraphen eingetragen werden kann deswegen wurde ich zum 3ten geschickt. Würde gerne LLK und Ansaugbrücke beides HG mit Teilegutachten eintragen lassen.
 
RS NO 5848 schrieb:
Wie ging das? Habe die von der Pumschmiede (also HG mit Gutachten). War bei 3 verschiedenen TÜV Zentren und keiner wollte die eintragen da andere AGA etc verbaut ist. 2 wussten auch nicht nach welchem Paragraphen eingetragen werden kann deswegen wurde ich zum 3ten geschickt. Würde gerne LLK und Ansaugbrücke beides HG mit Teilegutachten eintragen lassen.

also, bei mir ist der HG-LLK eingetragen, hatte zu diesem Zeitpunkt 3"-DP und 200Zeller verbaut; Ansaugbrücke hab ich noch die Originale;

mei, bei uns in Bayern, verstehst, do is hoid ois andas :prost:
 
Der Befugte hatte kein Bock, wollte das ich zu irgend so ner Behörde fahre und ne Abgasmessung, Leistungsmessung und Lärmmessung machen lassen soll. Kostet 1000-2000 Euro und anschließend trägt er mir die Sachen ein.
 
...und der Befugte hatte keine Ahnung :D

gibt aber genug Firmen die einen bei sowas unterstützen. zb. RHD/Speedmaster, SAT-Autosport, racing-fever ;)
 
die tragen aber auch nicht alles ein ...
bzw. lehnen im vorfeld auch sachen ab , ohne details zu kennen.
 
SAT trägt die Ansaugbrücke mit dem HG Gutachten definitiv ein. Hatte bereits mit denen telefoniert.
 
Hallo zusammen,

sorry für meine vielleicht etwas komische Frage, aber ist mit HG, HG-Motorsport in Lübeck gemeint ?. Bzw. könnte mir vielleicht jemand mit dem hier genannten Gutachten aushelfen, damit ich meine Ansaugbrücke von AS-Perfomence evtl. auch eingetragen bekomme.... Habe Google schon befragt, aber keine Info bezüglich eines Gutachten bekommen.....

schöne Grüße
Marc
 
Dir bringt das Gutachten doch erstmal gar nix da dir die Teilenummer fehlt. Bei mir ist an jedem Teil was ich verbaut habe entweder ein Aufkleber oder was eingestanztes zur identifizierung angebracht. Mit dem Gutachten kannst du bestimmt nur was anfangen wenn du ordentlich Vitamin B hast, eigentlich brauchst du dann eh kein Gutachten :prost:. Ich habe ja trotz EG Teile in Kombination mit Teilen inklusive TÜV Gutachten Probleme, also brauchst du auch ne Firma die dir weiter hilft, die werden schon das entsprechende haben.
 
Ich wollte es mehr oder weniger als Vergleich haben damit ich zumindest etwas in den Händen habe....

Gruß Marc
 
Meine Anembo wurde bei Racing-Fever eingetragen. Ohne Probleme. Als Vergleichsgutachten wurde das Gutachten der Hg Brücke vom Prüfer genommen. Es musste nur eine Nummer an der Anembo angebracht werden.
 
RedST schrieb:
Meine Anembo wurde bei Racing-Fever eingetragen. Ohne Probleme. Als Vergleichsgutachten wurde das Gutachten der Hg Brücke vom Prüfer genommen. Es musste nur eine Nummer an der Anembo angebracht werden.

Dito...War auch beim Igen.

Genau wie bei RedST ist meine Anembo zusammen mit einer leistungssteigerung ( 350 ps ) ohne probleme eingetragen worden..

Bei mir wurde das mountune MP350 kit als Vergleichsgutachten genommen..

Nummer auf der Brücke war nicht nötig...( hab sie mir später selber gedruckt ) und draufgepappt...
 
Wie? Nicht wenigstens ein Abgasgutachten und die Nr. klebt man selbst auf? Spannend... :lol: Hauptsache man selbst hat ein gutes Gefühl. ;)
 
Also sind eigentlich ALLE EINTRAGUNGEN fürn A... Ich würde dann im Gegenzug aber den Prüfer bei ner Stillegung verklagen, habe mich ja gekümmert und bin besten Gewissens vom Hof gefahren.
 
Gamble schrieb:
Wie? Nicht wenigstens ein Abgasgutachten und die Nr. klebt man selbst auf? Spannend... :lol: Hauptsache man selbst hat ein gutes Gefühl. ;)


Hauptsache mal was sagen :nixweiss:

1. es ist ein offizieller, technischer Ingenieur des Tüv Rheinland.
2. die eingetragenen Umbauten werden inkl. Fotos beim KBA durch den Tüv Rheinlnd hinterlegt.
3. für Eintragungen ist nicht zwingend eine individuelle Kennzeichnung nötig. Im Falle der gefräßten Anembo ist zumindest der Hersteller eingefräßt, eine individuelle Nummer wurde aber auf Wunsch des Prüfers mit angebracht.
4. tatsächlich ist bei der Ansaugbrücke kein separates Abgasgutachten notwendig. Ich kann Dir nicht erklären warum (weil ich’s nicht verstanden habe)... der TÜV wird aber wissen warum.


vielleicht sollte man sich mal ein wenig mit Abnahmen nach 19(2) StVZO beschäftigen, bevor man alles madig macht. ;)
Sinn und Zweck einer „Einzelabnahme“ ist es nunmal, Umbauten die nicht der Norm entsprechen abzunehmen. Und wenn der Prüfer (der übrigens das Ganze „gelernt“ hat) ein Vergleiichsgutachten als Grundlage seiner Prüfung nimmt UND diese Abnahme dann auch bei seinem Vorgesetzen rechtfertigen kann (Abnahmen werden nämlich zumindest beim TÜV „doppelt“ überprüft), dann hat das Ganze schon seine Richtigkeit.

Und bevor jetzt weiter gemunkelt wird. Man bekommt eine offizielle Rechnung des TÜV. Es wird kein Schmiergeld oder sonstwas gezahlt.

Und auch die Möglichkeit der Eintragung hat dort seine Grenzen. Meine damalige Milltek umtimate wollte er zb nicht eintragen, da sie bei der Messung 2 dB zu laut war. :nixweiss:
 
RedST schrieb:
Gamble schrieb:
Wie? Nicht wenigstens ein Abgasgutachten und die Nr. klebt man selbst auf? Spannend... :lol: Hauptsache man selbst hat ein gutes Gefühl. ;)


Hauptsache mal was sagen :nixweiss:

1. es ist ein offizieller, technischer Ingenieur des Tüv Rheinland.
2. die eingetragenen Umbauten werden inkl. Fotos beim KBA durch den Tüv Rheinlnd hinterlegt.
3. für Eintragungen ist nicht zwingend eine individuelle Kennzeichnung nötig. Im Falle der gefräßten Anembo ist zumindest der Hersteller eingefräßt, eine individuelle Nummer wurde aber auf Wunsch des Prüfers mit angebracht.
4. tatsächlich ist bei der Ansaugbrücke kein separates Abgasgutachten notwendig. Ich kann Dir nicht erklären warum (weil ich’s nicht verstanden habe)... der TÜV wird aber wissen warum.


vielleicht sollte man sich mal ein wenig mit Abnahmen nach 19(2) StVZO beschäftigen, bevor man alles madig macht. ;)
Sinn und Zweck einer „Einzelabnahme“ ist es nunmal, Umbauten die nicht der Norm entsprechen abzunehmen. Und wenn der Prüfer (der übrigens das Ganze „gelernt“ hat) ein Vergleiichsgutachten als Grundlage seiner Prüfung nimmt UND diese Abnahme dann auch bei seinem Vorgesetzen rechtfertigen kann (Abnahmen werden nämlich zumindest beim TÜV „doppelt“ überprüft), dann hat das Ganze schon seine Richtigkeit.

Und bevor jetzt weiter gemunkelt wird. Man bekommt eine offizielle Rechnung des TÜV. Es wird kein Schmiergeld oder sonstwas gezahlt.

Und auch die Möglichkeit der Eintragung hat dort seine Grenzen. Meine damalige Milltek umtimate wollte er zb nicht eintragen, da sie bei der Messung 2 dB zu laut war. :nixweiss:

Wenn ihr beiden Ordnungshüter schon verschiedene Meinungen habt, erklärt sich auch warum eure Kollegen sich so Tag täglich bei Kontrollen verhalten.
Ich habe das auch schon einige male erlebt.
Wie Daniel schon schreibt "der das Ganze gelernt hat" wird das in freier Wildbahn immer wieder angezweifelt.
Letztes Jahr hatte ich das Erlebnis mit meiner AGA, wo der TÜV Prüfer, zu dem ich mit Polizeischutz musste, nur den Kopf geschüttelt hat.
 
Und das ist eben das Problem. Warum auch immer, wird bei vielen mit Halbwissen gearbeitet.
Gerade Köln ist für mich da eine absolute Katastrophe. Hatte Dir das in Lünen ja schon persönlich gesagt.

Zum Glück sieht es bei uns da etwas anders aus. Solange die Grundlagen einer 19(2) Abnahme bei uns eingehalten werden, werden die Eintragungen weder angezweifelt noch bemängelt. (Solange diese Inn kombination oder mit dem Hinweis auf eine kombinierbarkeit eingetragen wurden) Das liegt aber auch an der Art der Fortbildung, die man bei uns mittlerweile bekommt.

Für mich persönlich erschließt sich auch nicht der Grund, warum man zb eine Eintragung der Anembobrücke anzweifeln sollte. :nixweiss: genauso könnte man dann meinen kompletten Umbau anzweifeln, obwohl alles haarklein aufgelistet ist.
 
So uneinig sind wir uns glaube ich nicht. Mein Post war auf diesen Beitrag bezogen.

Jixxer schrieb:
Dito...War auch beim Igen.

Genau wie bei RedST ist meine Anembo zusammen mit einer leistungssteigerung ( 350 ps ) ohne probleme eingetragen worden..

Bei mir wurde das mountune MP350 kit als Vergleichsgutachten genommen..

Nummer auf der Brücke war nicht nötig...( hab sie mir später selber gedruckt ) und draufgepappt...


Das mit dem Abgasgutachten bezog sich nicht auf die Anembo! :nein: Da kann ich mir schon vorstellen, dass es ausreicht wenn man da ein Vergleichsgutachten heranzieht. Da kann man ja wohl auch nicht allzu viel verändern an dem Bauteil was einen massiven Leistungszuwachs bzw Abgasverschlechterung nach sich ziehen würde. Trotzdem finde ich es verwunderlich, dass da keine weitere Kennzeichnung erfolgen muss. Bei Felgen schreibt man ja auch nicht nur einfach den Hersteller in die Abnahme. :nixweiss:
Vorallem weil bei der Eintragung meiner Brücke (keine Anembo) umbedingt eine Nummer eingefräst oder eingeschlagen sein musste. (Tüv Nord) . Bei dir ja anscheinend auch.

Das Abgasgutachten war bezogen auf das Heranziehen des MP350 als Vergleichsgutachten für die Eintragung einer Leistungssteigerung. Bei den Stellschrauben zur Leistungsgenerierung finde ich es schon sehr abenteuerlich wenn es so aussieht als würde man nur die PS -Zahlen vergleichen und dann munter eintragen ohne anscheinend weitere Prüfungen durchzuführen. Zumindest stand davon hier bis jetzt nix.
 

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