Geblitzt in der BRD

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ynnor82

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Luxemburg
Hallo,

Also zuerst wusste ich nicht was es ist! Vor einem Monat stach mir auf einer Baustelle ein rotes Licht ins Auge! Ich fragte mich ob die deutschen Blitzer mit rotem Licht haben! Leider kann ich mich nicht erinnern wieviel ich drauf hatte! Aber ich denke viel zu viel! Sicherlich 50% über der erlaubten Geschwindigkeit! Es war jedoch viel Verkehr und es könnte sein dass noch ein anderes Fz neben mir fuhr! Kann man sowas anzweifeln? Wie soll ich mich benehmen wenn ich etwas geschickt bekomme? 2004 wurde ich einmal mit 151 anstatt 100 geblitzt! Bekam eine Geldbusse von 100 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot! Für das FAhrverbot hätte ich meinen Führerschein einschicken sollen, hab ich jedoch nie gemacht, schicke denen doch nicht meinen luxemburgischen Führerschein! Wie läuft das mit der Verjährung in Deutschland? Habe keine Ahnung was nun wieder auf mich zukommt!
Hehe und vorgestern fuhr ich nach Heidelberg und wurde wiederum geblitzt. Diesmal 130 Tacho statt 100!

Vielleicht kennt ja jemand sich hier aus!

Danke für eure Antworten!

Ich will hinzufügen, dass ich kein notorischer Schnellfahrer bin, hatte bisher erst diese eine Geldbusse! Jedoch ists in Deutschland schlimm: keine Bergrenzung, dann auf einmal 100, dann wieder ne Baustelle 60, dann wieder ohne Begrenzung, dann 130 usw. wie soll man da noch den Überblick behalten, die ganze Strecke muss man die hundertausend Schilder erkennen! :twisted:
 
Gibt es denn überhaupt ein Abkommen zwischen der BRD und Luxemburg was sowas angeht???

Weil bei vielen Ländern gibt es kein Abkommen was die Verfolgung bei Verkehrverstößen angeht und bei sowas muss die Strafe direkt vor Ort kassiert werden.
 
ynnor82 schrieb:
Hallo,
Bekam eine Geldbusse von 100 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot! Für das FAhrverbot hätte ich meinen Führerschein einschicken sollen, hab ich jedoch nie gemacht, schicke denen doch nicht meinen luxemburgischen Führerschein! Wie läuft das mit der Verjährung in Deutschland? Habe keine Ahnung was nun wieder auf mich zukommt!

Aus einem Forum:

Die Deutschen dürfen den Schein vom Österreicher nicht vor Ort abnehmen, allerdings muss ich den Schein nach rechtskräftigem Urteil nach DE zu der entsprechenden Bußgeldstelle schicken, wo ein Vermerk (Aufkleber etc.) auf dem Führerschein gemacht wird, von wann bis wann ich in DE ein Fahrverbot habe. Den Schein erhalte ich dann mit Aufkleber retour und darf in jedem Land fahren, nur eben in DE nicht.
Ich denke so wäre es bei dir auch gelaufen.





Es erfolgt ein Eintrag in die Datenbank der Polizei, die bei Routinekontrollen immer abgefragt wird.
Also ich wäre etwas vorsichtig in Deutschland, sonst darfste nachher zu Fuß nach Luxemburg laufen... :motz:
 
Mal ein kleiner Auszug aus der aktuellen Gesetzeslage :

Bußgelder in Europa : "Das Recht muss überall gelten"
Frei nach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

Wer im Ausland Auto fährt, muss sich natürlich an die Verkehrsregeln des Gastlandes halten. Genauso richtig ist, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der einen Regelverstoß begeht, auch im Ausland zur Verantwortung gezogen werden kann. Deutsche Polizisten akzeptieren nämlich auch nicht, wenn ein ausländischer Verkehrssünder sich zur Verteidigung darauf beruft, dass dies bei ihm zu Hause erlaubt sei. Verkehrssünder im Ausland wähnen sich oft im Vorteil und werfen das Knöllchen weg. Das ist falsch, denn schon heute können ausländische Bußgeldbescheide in Deutschland auch vollstreckt werden. Die Praxis ist oft aber zu kompliziert. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben daher jetzt einen Rahmenbeschluss vereinbart, nach dem künftig Geldstrafen und Geldbußen in der EU leichter vollstreckt werden können. Konkret bedeutet dies, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU, die im europäischen Ausland eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen haben, künftig auch schneller zu Hause wegen eines Verkehrsverstoß in der EU belangt werden. Der Betroffene muß in seiner eigenen Sprache zu dem Verkehrsverstoß gehört werden und das Urteil lesen können. Zudem muss es die Möglichkeit geben, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu nehmen. Schließlich muss gewährleistet sein, dass die Rechte und Strafen für alle europäischen Verkehrssünder gleich gelten. Das heißt natürlich auch, dass niemand sich in einem anderen EU-Land darauf berufen kann, der Verkehrsverstoß käme ihn zu Hause “billiger”. Kleinere Verkehrsverstösse unter 79 Euro sind von der grenzüberschreitenden Vollstreckung ausgenommen, die Vollstreckung wäre zu aufwändig.

:)
 
Danke für eure Antworten, also würde ich sagen, dass ich für den ersten Verstoss, soweit der rechskräftig wird bluten muss! Nur dass ich 2004 den Führerschein nicht eingeschickt hatte, kann das heute noch angewendet werden, oder ist das verjährt? In Luxemburg verjähren Übertretungen nach einem Jahr! Ich hatte ja damals gezahlt eben nur nicht den Führerschein eingeschickt! Hmmm, wenn ich jetzt angehalten werde, riskiere ich eventuell zu Fuss zu gehen, glaube frage einfach mal beim Kreisdingsta Mannheim nach...
Will nicht den Focus beschlagnahmt bekommen hehe

Was mir gefällt ist, dass ich es in meiner Sprache geschickt bekommen muss! Glaube da tun sich welche schwer das in Luxemburgisch zu schicken :bananadancer2:

Ich werde mich wohl einfach morgen dort informieren! wäre nur scheisse wenn ich den Führerschein wieder in Deutschland verliere wegen meiner Freundin die dort studiert und dem Ring! Also ganz ehrlich, wenn man sowas wie Blitzer nicht gewohnt ist, ist es schwer nicht geblitzt zu werden! In Luxemburg gibts zur Zeit noch keine, in Frankreich müssen Blitzer einige km vorher mit einem grossen Plakat gezeichnet sein! Sorry Leute, aber der deutsche Staat betreibt da wirklich Abzocke!! :thumbs-down_new:

Ich bin im Fehler und stehe sicher dafür gerade! Aber trotzdem, ist übertrieben!

Kennt jemand die Bussgeldbescheide, ab welcher Geschwindigkeit welche Strafe angewendet wird?
 
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht beim KBA)
Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.

:fuck2:
 
Wow danke, hatte eben auch die Seite gefunden: http://www.bussgeldkataloge.de/

Man, ich weiss es leider nicht mehr ob 100 km h oder 80 an der Baustelle vor einem Monat erlaubt waren, wenn 80 muss ich mit der Höchststrafe rechnen, weiss jedoch auch nicht mehr genau wieviel ich drauf hatte... Muss ich mich wohl überraschen lassen! :doh:

Tjaja, so lernt man! Aber 3 Monate Fahrverbot, Goodbye Nordschleife! :cry: hehe un 600 Euro lol da wäre die Jahreskarte schon halb bezahlt!

Fan du weisst jedoch nicht wie das mit meinem Fahrverbot vor 5 Jahren gehandhabt wird, ist das noch rechtsgültig?

Und wie ist es bei starkem Verkehr und 2 Autos fahren nebeneinander???
 
Vor vor 5 Jahren sollte eigentlich mittlerweile verjährt sein...

Wegen der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Baustelle...gehe mal von 80 aus, weil ich wüsste jetzt so spontan nich, das ich schon mal 100km/h in der Baustelle fahren durfte...
 
White_RS schrieb:
Vor vor 5 Jahren sollte eigentlich mittlerweile verjährt sein...

Wegen der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Baustelle...gehe mal von 80 aus, weil ich wüsste jetzt so spontan nich, das ich schon mal 100km/h in der Baustelle fahren durfte...

Na dann rechne ich mal mit 600 Euronen und 3 Monate keine Nordschleife :cry: :cry: :cry:
 
Bin mal mit meiner Repsol Fireblade geblitzt worden,
Pech für die, das ich da genau in ein Schlagloch fuhr,
und somit eine Messung nicht möglich war.Selber
schuld wenn die nichts flicken :bigtongue:
 

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