Leichte Parkrempler beim Verkauf als Unfallschaden?

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Ripperjack

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Hallo

ich würde wenn es der neue RS wird meinen Audi A3 in Zahlung geben. Letztes Jahr sind mit 2 mal innerhalb von 14 Tage Auto ganz leicht auf meine vordere und hintere Stoßstange gefahren. Vorne ist das Plastik an der Stoßstange leicht gerissen. Also musste eine neue her. Der Kontakt war aber minimal.
2 Wochen später ist mir ein parkendes Auto hinten draufgeschoben wurde. Es sind nur ein paar leichte Kratzer in der Stoßstange hinten. Die Stange wurde aber komplett von der Versicherung des Remplers gezahlt.

Da am Auto absolut nichts fehlte weiß ich nicht, ob ich das beim Händler angeben muss, oder ich nicht verpflichtet bin, da andere teile als die Stoßstangen nur minimalst gekratzt wurden.

Kennt sich da wer aus?
 
Ripperjack schrieb:
Hallo

ich würde wenn es der neue RS wird meinen Audi A3 in Zahlung geben. Letztes Jahr sind mit 2 mal innerhalb von 14 Tage Auto ganz leicht auf meine vordere und hintere Stoßstange gefahren. Vorne ist das Plastik an der Stoßstange leicht gerissen. Also musste eine neue her. Der Kontakt war aber minimal.
2 Wochen später ist mir ein parkendes Auto hinten draufgeschoben wurde. Es sind nur ein paar leichte Kratzer in der Stoßstange hinten. Die Stange wurde aber komplett von der Versicherung des Remplers gezahlt.

Da am Auto absolut nichts fehlte weiß ich nicht, ob ich das beim Händler angeben muss, oder ich nicht verpflichtet bin, da andere teile als die Stoßstangen nur minimalst gekratzt wurden.

Kennt sich da wer aus?
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..wenn die Reparaturkosten über 1.000,00EUR liegen, ist es ein Offenbarungspflichtiger Unfallschaden. Muss bei Verkauf angegeben werden. Darunter ist es ein Bagatellschaden und muss nicht angegeben werden.
 
Beides einzeln gesehen hat bestimmt keine 1t gekostet .
Also von daher .
Ausserdem kannst Du ja die Stoßstangen wegen irgend etwas abgeschraubt und wieder dran geschraubt haben .
Ich würde es nicht angeben .
 
Geb doch einfach genau das an was dran war ohne es schön zu reden oder zu dramatisieren. Dann kann der Käufer für sich entscheiden was er damit anfängt.

Bei Inzahlungnahme sollte der Händler dir auch dankbar über eine ehrliche Beschreibung sein. Stell dir vor du sagst nichts, er verkauft das Auto "unfallfrei" und der nächste Käufer erfährt das und macht dann Probleme.
 
Ripperjack schrieb:
Hallo

ich würde wenn es der neue RS wird meinen Audi A3 in Zahlung geben. Letztes Jahr sind mit 2 mal innerhalb von 14 Tage Auto ganz leicht auf meine vordere und hintere Stoßstange gefahren. Vorne ist das Plastik an der Stoßstange leicht gerissen. Also musste eine neue her. Der Kontakt war aber minimal.
2 Wochen später ist mir ein parkendes Auto hinten draufgeschoben wurde. Es sind nur ein paar leichte Kratzer in der Stoßstange hinten. Die Stange wurde aber komplett von der Versicherung des Remplers gezahlt.

Da am Auto absolut nichts fehlte weiß ich nicht, ob ich das beim Händler angeben muss, oder ich nicht verpflichtet bin, da andere teile als die Stoßstangen nur minimalst gekratzt wurden.

Kennt sich da wer aus?

hört sich für mich "unfallfrei" an;

fairerweise würde ich es aber schon angeben, wurden ja beide Male neue (?) Originalteile verbaut
 
Nach aktueller Rechtsprechung hat Dein Auto zwei Vorschäden.

Nachlackierungen an sich sind nicht angabepflichtig.
Jedwede Arbeit an Blech oder Karosserieteilen zieht einen angabepflichtigen "Unfallschaden" nach sich.
Auch der Tausch eines Kunststoffstossfängers.
Genaugenommen ist das Rausdrücken einer Delle bereits angabepflichtig.

Klingt verrückt, ist aber geltendes Recht.

Man muss hier klar zwischen dem Befriffsverständnis "Unfall im Volksmund und im rechtlichen Sinne unterscheiden.
Bei dem Wort Unfall blitzen bei den meisten Leuten Bilder eines total zermatschen Autos auf.
Ein Unfall ist per Definition aber ein "Un-Fall" also ein Fall der besser nicht eingetreten wäre. Und dazu gehören auch kleine Parkrempler und Dellen.

Ich hoffe das bringt etwas Licht in den Paragraphen-Dschungel.
 
https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/
 
Ich würde das auf jeden Fall angeben. Das zeigt dem Käufer, dass du ehrlich bist.
Außerdem sind es ja wirklich Lapalien. Von daher, wen interessierts ;-)
 
Den käufer interessiert es sicher, Vorallem wenn der Preis der Inzahlungsnahme offenbart wird.
Der Preis wird zu 99% dann unter dem Preis des "unfallfreien" Autos liegen ( logischerweise ).

Dennoch wäre es ein feiner Zug dem käufer auf solche Sachen hinzuweisen, grade weil vom Schaden nichts mehr sichtbar ist. Zeigst ihm damit das du ein ehrlicher Verkäufer bist.
 
Am bes ten immer alles genau angeben und dokumentieren. Dann gibt es später auch nie Ärger oder Nachverhandlungen egal wie groß der Schaden war
 
Als ich meinen MK1 gebraucht kaufte, wurde ich auf jeden Mist hingewiesen. Der Wagen hatte zwar keinen Unfall, aber nach so einer langen Dauer zwei kleine Dellen und hinten unter der Fußmatte war was am Teppich (hätte ich nie bemerkt).
Diese Ehrlichkeit hat mich schon beeindruckt.

Ich kann es zwar nachvollziehen, wenn man ein bissl mehr raushauen will - gerade wenn der Schade nicht erwähnt werden muss (wobei ich das hier rechtlich nicht weiß).
Dennoch bin ich dafür, hier mit offenen Karten zu spielen. Hinterher hast du einen glücklichen Käufer und keine Probleme.
 

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