Versicherungswechsel / Vertragsbeendigung

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W743

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bei 67434 Neustadt
:winken: mal ne informationssuche :


Folgendes Scenario:

bei versicherung "123" sind derzeit drei fahreuge versichert.
erstwagen mit SF21 und saisonkennzeichen
zweitwagen mit SF21 und saisonkennzeichen
drittwagen mit SF5 und jahreskennzeichen

ich möchte nun erstwagen und zweitwagen abmelden - bei abmeldung erlischt ja automatisch der vertrag.
da nun nurnoch alleinig der drittwagen angemeldet ist , sollte der ja automatisch in SF21 rutschen ?

nun möchte ich ein paar wochen später bei versicherung "abc" die beiden kürzlich abgemeldeten fahrzeuge anmelden/versichern.
da ich ja bei versicherung "123" ein auto angemeldet habe der nun in SF21 sein sollte , bleiben ja noch einmal SF21 und einmal SF5 übrig - richtig?

frage 1: bekommt die versicherung "123" das mit ,wenn ich dann später die beiden fahrzeuge bei versicherung "abc" anmelde ?
frage 2: können die SF21 und SF5 die übrig sind verfallen mit der zeit ?
frage 3: wenn ich beide abgemeldete fahrzeuge bei versicherung "abc" anmelde , woher wissen die dann das ich noch einmal SF21 und SF5 übrig habe?

achso - autos werden abgemeldet weil sich die saisonkennzeichen ändern werden.


:)
 
Ob du mit mit dem SF 5 automatisch auf 21 umgestellt wirst bezweifel ich. Als ich meinen Erstwagen damals geschrottet hatte ist mein Zweitwagen auch nicht automatisch umgeschrieben worden (hab mir erstmal nix neues geholt). Vom Erstwagen waren die Sachen dann halt "eingefroren" und bei der Anmeldung des Neuen kamen dann prozente drauf.
 
Soweit ich weiß ist das Einfrieren der Prozente zeitlich limitiert auf 7 Jahre. Bis zu 6 Monate wird das sogar so gewertet als wäre der Wagen durchgehend angemeldet gewesen.
Könnte allerdings sein dass das beim 2. und 3. Wagen eher verfällt.

Die Versicherungen kommunizieren untereinander, so dass sie wissen welche SF Klassen du fährst. Du musst glaub ich deswegen sogar angeben wo du warst wenn du Prozente mitnehmen willst.

Glaube nicht, dass da automatisch was getauscht wird. So bekommt die Versicherung je erstmal mehr Geld und einfach eigenmächtig was ändern machen die bestimmt nicht weil du ja evtl ganz andere Pläne hast. Ich muss z.B. bei meiner Versicherung immer nachfragen ob was billiger geworden ist. Von alleine stellen die da nix um. Die Säcke! :lol:


Ist aber ohne Gewähr. Ist nur das was ich mir über die Zeit so angelesen habe. :)

Frag doch bei deiner Versicherung einfach nach. Evtl variiert das ja auch von Versicherung zu Versicherung.



Grüße
der Gamble
 
hm okay .......

gehn wir mal davon aus das ich morgen alle drei einfach komplett abmelde .... und zwei wochen einfach mal in der garage schlummern lasse ..... und dann alle drei anmelde und über eine andere versicherung versichere - das geht oder ?
da kann die alte versicherung nicht meckern oder so ... wegen kündigungsfrist usw ... das braucht man doch nur zu beachten wenn die fahrzeuge durchgehend angemeldet bleiben?

klar wären das mehrkosten durch abmelden und danach wieder anmelden - aber stört nicht da die saisonkennzeichen eh endere zeiträume bekommen.

mit abmelden des fahrzeugs ist ja auch automatisch der vertrag zur versicherung gekündigt . danach kann ich den gleichen wagen woanders versichern ... seh ich das richtig?
 
Wenn du nur zwei Fahrzeuge abmeldest kannst du das dritte auf mit der Schadenfreiheistklasse von einem der beiden laufen lassen, ob das sofort umgesetzt wird weiss ich nicht. Wahrscheinlich wird so ein SF Wechsel erst zum regulären Vertragsende wirksam. Wenn du alle Fahrzeuge einfach abmeldest, dann kannst du selbstverständlich auch bei Neuanmeldeung alle direkt bei einem anderen Versicherer versichern, unter Angabe der Vorversicherung und der bekannten Vertragsnummern/daten, das wird dich die neue Versicherung dann aber fragen.
 
nach ewigen googlen doch was gefunden .... und siehe da - nicht einfach :(





Kfz-Versicherung kündigen bei Abmeldung:

Ein Kfz kann man abmelden. Zu neudeutsch heißt das Außer Betrieb setzen und früher wurde das Verfahren auch unter dem Begriff der vorübergehenden und endgültigen Stilllegung geführt.
Grundsätzlich kann man nach einer Kfz-Abmeldung die Kfz-Versicherung nicht kündigen. So lange, wie man kein neues Kraftfahrzeug anmeldet, geht der Versicherungsvertrag in eine Ruheversicherung über und eine Kündigung ist nicht möglich. Für ganze 18 Monate kann diese ruhende Versicherung gelten, erst danach löst sich der Vertrag von allein auf. In der Ruhezeit hat man das Kfz in einer Garage oder wenigstens auf einem umzäunten Grundstück abzustellen. Für den nicht-genutzten Zeitraum spart man den Versicherungsbeitrag.


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Kfz abmelden und ummelden: Kfz-Versicherung wechseln?

Meldet der Halter sein Fahrzeug ab, um es anschließend wieder auf seinen Namen anzumelden, kann er dabei nicht die Versicherung wechseln! Dieser Trick funktioniert nicht! Die bisherige Kfz-Versicherung hat das Vorrecht, den ruhenden Vertrag erneut aufleben zu lassen. Versucht man den Trick, dann darf der bisherige Versicherer die neue Versicherung zum Aufgeben des Vertrages zwingen.


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Andere Person will das Kfz anmelden

Ist es hingegen eine andere Person, und sei es jemand aus der Familie, dann hat derjenige freie Versicherungswahl, da er neuer Halter wird. Ein Halterwechsel ist bekanntlich Voraussetzung für den Versicherungswechsel. Deshalb kann man sich eine neue günstige Kfz-Versicherung über einen Versicherungsvergleich auswählen, wenn das Auto von Vater oder Mutter auf die Tochter / den Sohn umgemeldet werden soll.


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Gleiche Person will anderes Kfz anmelden

Will nun der Halter des Kfz, der erst sein Auto außer Betrieb gesetzt hat, ein neues Kfz anmelden, dann kann er sich auch eine neue Kfz-Versicherung aussuchen. Der er einen Fahrzeugwechsel macht, hat er das Recht dazu.
 
Guck dir die Rechnung von der versicherung genau an. Wenn die irgendwie teurer geworden ist kannst du noch ausserordentlich kündigen.
Bessere SF Klasse gleicher Preis oder SF Klasse um 5% gesunken Preis aber nur um 2% kundigungsgrund
 

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