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Achyles

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Zürich
So...wer es noch nicht mitbekommen hat:
Eidgenössische Volksinitiative "Schutz vor Rasern"

Die Bundesverfassung 1 wird wie folgt geändert:

Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern:

1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen, wird als Raserin oder Raser mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft. In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts, um mindestens 60 km/h ausserorts und um mindestens 80 km/h auf Autobahnen.

2 Verursacht die Raserin oder der Raser den Tod oder die schwere Körperverletzung anderer Menschen, so wird sie oder er entsprechend höher bestraft.

3 Fahrzeuge von Raserinnen und Rasern werden eingezogen. Der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs fällt an den Staat und dient insbesondere der Unterstützung von Verkehrsopfern. Vorbehalten bleiben schutzwürdige Interessen Dritter.

4 Die Führerausweise von Raserinnen und Rasern werden entzogen:

a. bei Ersttaten: für mindestens 2 Jahre;

b. bei Wiederholungstaten: für immer; das Gesetz kann vorsehen, dass der Ausweis ausnahmsweise wieder erteilt werden kann, jedoch frühestens nach 10 Jahren.

5 Wurde einer Raserin oder einem Raser der Führerausweis entzogen, so kann der Ausweis erst nach positiver verkehrspsychologischer Beurteilung wieder erteilt werden. Das Gesetz kann für die Wiedererteilung weitere Voraussetzungen vorsehen oder bestimmen, dass die Wiedererteilung mit Auflagen verbunden wird.

6 Besteht der dringende Verdacht, dass ein Raserdelikt begangen wurde, so wird der Führerausweis vorsorglich bis zum rechtskräftigen Entscheid entzogen.

Ich möchte darüber hier nicht diskutieren weil, so viel schreiben wie ich zu diesem Thema sagen kann, ist mir dann doch viel zu viel Arbeit :selbstmord:
Würde mich nicht verwundern, wenn in Zukunft mehr Schweizer nach Deutschland auswandern :prost:

Was haltet den ihr von einem solchen Gesetz?
Nicht zu vergessen, das Vergewaltiger, Mörder und Todschläger in der CH nicht so hart bestraft werden :selbstmord:

Alles darüber und noch viel mehr, nachzulesen unter folgendem Link:
http://www.raserinitiative.ch/node
 
8O 8O 8O



das is ja zu krass ... bei 200 auf der bahn kommst ins gefängnis und dein auto wird eingezogen? :kotz:
 
Das Verkehrsrecht in der Schweiz ist schon hart.
Und der Vergleich zu anderen Straftaten steht echt kaum in einem Verhältnis.
Für zu schnell fahren kommste jetzt in den Knast. Aber wenn ein 50jähriger mit ner 16jährigen für Geld ins Bett geht passiert nix da dies ja völlig legal ist. :irre:
So war es zumindest als ich vor etwas mehr als einem Jahr nach Basel kam. Aber ich hätte nicht mitbekommen das sich da bisher was geändert hätte. :nixweiss:
 
Echt ......?
kanns nicht glauben was ich da lese....
da würde ich zum .... :waffe16: :waffe16: :waffe16:
dagegen wohnen wir noch im gelobten Land .

neh , neh ,neh .....
 
Achyles schrieb:
Die Bundesverfassung 1 wird wie folgt geändert:

Art. 123c Schutz vor Raserinnen und Rasern:

1 Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen,... In jedem Fall gilt als besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Überschreitung um mindestens 40 km/h bei 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit, um mindestens 50 km/h innerorts.....




hm... also 70 km/h in ner 30er Zone... ist ja auch schon mal ne Hausnummer :warn: :thumbs-down_new: ... und 100 km/h in einer Ortschaft ja wohl auch....

Mal sehen, was ihr zu dem Gesetz sagt, wenn mal ein (vielleicht Euer) Kind von einem Überfahren wird, der 70 km/h durch eure Tempo 30 Zone gefahren ist ?????!!!!!!!

:confusednew: :(
 
Ja ... ich weiß, da kommt mein Beruf wieder mal durch....

Aber ob in ner 30er Zone Ein Kind 20 Meter vor dir auf die Straße läuft... und Du mit 30 km/h das Auto noch kurz vorher zum Stehen bringst... oder Du das Kind noch mit 70 km/h überrollst .... IST GLAUB ICH EIN SEHR GROßER UNTERSCHIED !!!!
 
Es geht hier nicht um die 30er Zonen, von mir aus kann man die Leute auch an die Wand stellen und erschiessen, welche mit 60 durchfahren.
Aber was Überland und Autobahn angeht, wird hier zu sehr pauschalisiert. :doh:
 
ich finde es auch nicht zu hart, wie schon hier erwähnt wurde ... lass es mal dein Kind sein das mit 70 km/h überrollt wird dann steht jeder da und motzt über die Autofahrer aber wenn man selbst am Steuer ist: ich hatte es eilig ... :kotz: und auch außerorts finde ich es nicht soooooo hart. Immerhin gilt in der Schweiz außerort 80 km/h dazu 60 km/h drauf ... in Deutschland ist man früher den Lappen los und ich behaupte dass man bei prozentual gleicher Überschreitung in Deutschland auch eine zivilrechtliche Anzeige bekommt. Dass in Deutschland das Rechtssystem einfach zu lasch ist wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung existiert das ist richtig, zumal man mit fast 200% der erlaubten Geschwindigkeit noch nicht mal mehr Gnade von einem Baumstamm erwarten sollte.

So sehe ich das jedenfalls
 
Fan schrieb:
hm... also 70 km/h in ner 30er Zone... ist ja auch schon mal ne Hausnummer :warn: :thumbs-down_new: ... und 100 km/h in einer Ortschaft ja wohl auch....

Nun ist aber nicht überall wo 50 erlaubt ist das auch angemessen, von den ganzen 70er Bereichen mal ganz zu schweigen. Wie oft hat man lange Abschnitte von Strassen wo nichts ist und man muss 30 oder 50 fahren weil es am Rande eines Wohngebietes oder in einer geschlossenen Ortschaft ist.

Fan schrieb:
Mal sehen, was ihr zu dem Gesetz sagt, wenn mal ein (vielleicht Euer) Kind von einem Überfahren wird, der 70 km/h durch eure Tempo 30 Zone gefahren ist ?????!!!!!!!

Ich würde auch auf den Piloten schimpfen wenn ein Flugzeug vom Himmel fällt und mein Kind dadurch stirbt. Aber man muss die Kirche trotzdem im Dorf lassen. Diesen Spruch hört man immer wenn es um solche Diskussionen geht...
 
Also *räusper* ohne ins Detail gehen zu wollen: Flugzeug fliegen ist 1000% anders in jeglicher Hinsicht im Vergleich zu Autofahren. Ab einer gewissen Größe muss ich mich bei Flugzeugen uneingeschränkt an Geschwindigkeitsvorgaben halten, habe eine Achse mehr zum manövrieren und habe dadurch ein unglaublich vielfach größeres Potential einen direkten Zusammenstoß mit allem was größer ist als ne Taube zu verhindern.
Was passiert wenn du dich daran nicht hälst? Ich weiß es persönlich ( :ugly: ): Irgendwann steigen die Jagdflieger auf und du wirst nach unten gezwungen, das Ganze geht auch wesentlich schneller als im Straßenverkehr und bis auf ein Problem mit der Elektrik oder Mechanik (welches sich durch Blackbox und andere Monitoring-Systeme gaaaaaaaaaaaaaaanz schnell nachweisen lässt) oder einen medizinischen Notfall.
Sollte sich herausstellen dass du mit Absicht (ja, schneller als erlaubt fahren generell ist Absicht!) dich an die Vorgaben nicht hälst die dir gegeben wurden von der Flugsicherung dann wirst du nie wieder ein Flugzeug führen, abgesehen von nicht unerheblichen Kosten für den Einsatz vom Militär usw.
Oh und kann dem Flugzeugführer ein Vorsatz oder auch grobe Fahrlässigkeit(hier: er heizt absichtlich irgendeine Person um im Sturzflug, während ihm eine Hostesse :handjob: ) dann ist er auch dauerhaft seine Fluglizenz los und wird strafrechtlich wesentlich härter verfolgt als ein "Durchschnittsraser".

Wie du sagtest focusmaniac: Lasse mer die Kirche aufm Land. Und vergleichen wir mal nicht Äppel mit Birne. Genau das hast du nämlich gerade eindruckstvollst gemacht.

Außerdem muss jeder Pilot je nach Lizenz nach maximal 2 Jahren zum Fliegerarzt zum Health Check, eine Säuferleber kommt garnicht zum Flugschein!

Aber das wusstest du bestimmt alles als du den Vergleich angestellt hast ... sowas finde ich zum :kotz:
 
Nett argumentiert ohne in die Details gehen zu wollen, Dino. :roll:

Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen dass man im Falle eines Unfalles immer den Verantwortlichen verflucht wenn ein Angehöriger zu schaden kommt. Aber deswegen muss man nicht jeden Verkehrsteilnehmer als potenziellen Verbrecher hinstellen.
 
Du hast natürlich Recht, pauschalisieren ist nie gut. Jedoch kann ich auch die Menschen verstehen die sagen "Jemand mit einem entsprechenden Kraftfahrzeug ist eher geneigt das Gesetz zu übertreten als jemand ohne." Ich denke da kann sich jeder an die eigene Nase fassen, ich sag nur: außerorts, Landstraße, tote Hose, Buckel hoch durch ein Waldstück das schwer an die grüne Hölle erinnert ... da kann es einem schon mal passieren dass man "ausversehen" mit 180 rauskommt weil es sich gerade ergeben hat.

Und ich würde auch jeden Raser lynchen der mein Kind umheizt. Ich schaff es ja auch mit viel PS "nur" 30 km/h in einer verkehrsberuhigten Zone zu fahren ... was hindert ihn daran?

Genauso würde ich auch jeden Piloten persönlich zur Verantwortung ziehen der besoffen oder zugekokst whatever mein Kind zur Strecke bringt.
Aber ein Pilot der nix dafür kann dass die Hydraulik oder ähnliches versagt hat, ist in meinen Augen auch nicht verantwortlich ... natürlich nur bei kommerziellen Flügen wo die Wartung anderen unterliegt.
Der hat schon genug zum mental und physisch verarbeiten wenn er nicht schuld daran hat, so eine Notlandung ist bisschen anderes Kaliber wie besoffen ein Auto auf die Wiese setzen :)
 
Dino schrieb:
...ja, schneller als erlaubt fahren generell ist Absicht!...

Das ist mir persönlich zu pauschal.
Wie oft kam es bei JEDEM von uns schon einmal vor, dass man ein Schild nicht gesehen hat oder den ganz besonders "sinnvollen".
Ich rede hier insbesondere von
- neuen Schildern auf der Stammstrecke
- provisorisch aufgestellten direkt vor einem mobilen Blitzer
- oder 2x60-im-Tunnel-dann-plötzlich-50-Schildern
- Begrenzungen, die ca. 100m danach wieder aufgehoben sind

Ich glaube, dass es jeden ärgern würde, seinen Führerschein für 2 Jahre abgeben zu müssen - wegen solcher Vorkommen.
 
Eure Volksvertreter wollten doch auch mal Motorräder bei 80 Km/h
abriegeln :sleep: und Geländewagen verbieten :doh: , gut das sie es nicht durch-
setzten.Gegen eure Politiker sind unsere ja fast menschlich, und
das heisst was.
 
Und es wird weiter aufgerüstet in der Schweiz ;)
Der Rubel muss rollen...die Autofahrer wollen gefi...äh...gemelkt werden :doh:

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Superradar-findet-bei-den-Polizeien-grossen-Anklang-12483974
topelement.jpg

TraffiStar SR590 heisst der neue Radar der Zürcher Firma Multanova und er dürfte sich als Albtraum vieler Autofahrer erweisen. Das Wunderwerk der Technik kann 20 Autofahrer auf vier Fahrstreifen gleichzeitig überwachen und im gegebenen Fall blitzen. Einzige Voraussetzung: Die Fahrzeuge müssen mit einer Geschwindigkeit zwischen 20 und 300 km/h unterwegs sein. Auch Rotlichtverstösse kann das Gerät aufzeichnen. Besonders hilfreich: Es macht nicht nur ein Foto, sondern zeigt mittels einer Bildstrecke auf, wie es zum Vergehen kam. Doch dies sind noch nicht alle Qualitäten des Trackingradars – in einer zweiten Phase soll das Gerät auch weiteren Verkehrssündern auf die Schliche kommen. So ist vorgesehen, dass der Radar prüfen soll, ob der Abstand zwischen den Fahrzeugen korrekt eingehalten wird. Zudem soll er erkennen, wenn jemand in einer Einbahnstrasse in die falsche Richtung fährt.

Bei den Polizeien findet das 70  000 Franken teure Supergerät grossen Anklang: «Wir haben zwei Exemplare bestellt, sie aber noch nicht bekommen. Im Katalog machten sie aber einen sehr guten Eindruck», sagt der Sprecher der Genfer Polizei, Patrick Puhl. Laut Multanova hat auch der Kanton Tessin den Hightech-Radar bereits bestellt, die Stadt Winterthur ziehe die Anschaffung der Geräte ernsthaft in Erwägung. Im Kanton Thurgau wurde der TraffiStar SR590 bereits Anfang April getestet.
 

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