Todesstrafe dürfte in der Tat nicht möglich sein, arg. ex Art. 102 GG :ugly:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Was aber jeder Bürger machen kann, der meint, dass hier eine Sache deutlich unter Wert verkauft wird:
"gratis" bei der örtlichen StA eine Strafanzeige wegen Untreue einreichen, § 266 StGB:
"Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Jeder (reguläre) Insolvenzverwalter dürfte eine sog. Vermögensbetreuungspflicht für das ihm anvertrautet Gut haben - wird es unter Wert veräußert (von den besonderen Preiseffekten, welche "assets under insolvency" leider fast immer anhaften, einmal abgesehen), kann dies den Anfangsverdacht einer Straftat nach § 266 StGB begründen. Und das Gute daran: aufgrund des sog. Offizialprinzips ist die StA VERPFLICHTET, zu ermitteln !! Sie muss entsprechenden Anzeigen also ohne weiteres nachgehen und die Angelegenheit auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüfen.
Zumal die StA sich ja eh schon intensiv mit dem Thema "Nürburgring" beschäftigt...man fügt so alles lediglich einen weiteren Schauplatz hinzu...